Staatl. anerkannte Sachverständige

Als staatlich anerkannte Sachverständige können Personen anerkannt werden, die über eine besondere Erfahrung in einem Fachbereich verfügen, fundierte theoretische Kenntnisse nachweisen und selbstständig tätig sind. Die Architektenkammer NRW erkennt Sachverständige in den folgenden Bereichen an:

  • Schall- und Wärmeschutz
  • baulicher Brandschutz  

AKNW-Mitglieder mit den entsprechenden Qualifikationen können nachweislich qualifiziert zu Schallschutzfragen, in der Energieberatung oder in Prüfungsverfahren für den baulichen Brandschutz tätig werden. 

Hier finden Sie Ihre Ansprechpartnerin/Ihren Ansprechpartner.

Weiterführende Informationen

Informationen zur staatlichen Anerkennung als Sachverständige/r

Ihre Ansprechpartner*innen

 Nicole Wiegel
Nicole Wiegel

Sachverständigenwesen

Telefon 0211 49 67-66wiegel@aknw.de