BAFA-Berater

Mit der "Vor-Ort-Beratung" fördert das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Energieberatungen für Wohngebäude. Architektinnen und Architekten, die als förderfähige Energieberater*innen zugelassen sind, übernehmen die Beratungsleistung und auch die Förderantragstellung.

Bauwillige und Hausbesitzer*innen können eine qualifizierte und umfassende Energieberatung für Wohngebäude erwarten, die den aktuellen Förderrichtlinien entspricht. Ergebnis der Beratung ist ein energetisches Sanierungskonzept für das entsprechende Wohngebäude. Weitere Informationen finden Sie auch online direkt auf den Informationsseiten des BAFA.

Die Architektenkammer NRW führt eine Liste der antragsberechtigten Architektinnen und Architekten in NRW, die Sie hier abrufen können.