Chemikalienrechtliche Vorschriften: Entsorgung alter Bahnschwellen

Durch die 4. Verordnung zur Änderung chemikalienrechtlicher Vorschriften vom 13. August 2002 sind die Regelungen für das Inverkehrbringen und das Verwenden gebrauchter, teerölbehandelter Bahnschwellen noch schärfer geworden. Diese Produkte dürfen nur noch für ihren ursprünglichen Herstellungszweck, also als Bahnschwellen, verwendet werden.

17. November 2003von Li

Durch die 4. Verordnung zur Änderung chemikalienrechtlicher Vorschriften vom 13. August 2002 sind die Regelungen für das Inverkehrbringen und das Verwenden gebrauchter, teerölbehandelter Bahnschwellen noch schärfer geworden. Diese Produkte dürfen nur noch für ihren ursprünglichen Herstellungszweck, also als Bahnschwellen, verwendet werden. Jede anderweitige Nutzung ist unzulässig.

Ein generelles Sanierungsgebot für anderweitig genutzte Bahnschwellen hat der Gesetzgeber nicht vorgesehen. Bahnschwellen, die in der Vergangenheit gerne für die Gartengestaltung genutzt wurden, können in der Regel im jetzigen eingebauten Zustand verbleiben. Es dürfen aber keine Veränderungen vorgenommen werden, etwa durch Bohren. "Hände weg von den alten Bahnschwellen", rät Christoph Pesch, Gefahrstoffdezernet im Staatlichen Amt für Arbeitsschutz in Dortmund. Das als Holzschutzmittel verwendete Teeröl ist Krebs erregend. Pesch: "Die Aufnahme der Giftstoffe erfolgt durch die Haut, deshalb ist jeglicher Hautkontakt, etwa durch Sitzen auf Hochbeeten oder Sandkasteneinfassungen, zu vermeiden." Speziell in den Sommermonaten kann es durch das Ausdünsten der Teeröle zu Geruchbelästigungen kommen. Eine unmittelbare Gesundheitsgefahr ist durch diese Freisetzungen nicht anzunehmen, dennoch kann die Beeinträchtigung ein Ausmaß annehmen, das von Nachbarn nicht hingenommen werden muss. So entschied das Oberlandsgericht Köln, dass eine aus Bahnschwellen an einer gemeinsamen Grenze errichtete Einfriedung entfernt werden musste.

Wie das Staatliche Amt für Arbeitsschutz in Dortmund mitteilt, sind die Entsorgungsarbeiten relativ unproblematisch, wenn auf Sägen oder Bohren verzichtet wird und ein Hautkontakt mit den Schwellen vermieden wird. Vor der Entsorgung sollte bei den örtlichen Entsorgungsbetrieben nachgefragt werden, ob sie zur Annahme von Abfällen mit der Abfallschlüsselnummer 170204 zugelassen sind. Besondere Transportvorschriften bestehen nicht.

Nähere Information unter www.stafa-dortmund.nrw.de/bahnschwellen

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