Energieeinsparverordnung EnEV easy veröffentlicht

In § 3 Abs. 5 sieht die EnEV einen vereinfachten Nachweis für nicht gekühlte Wohngebäude vor (EnEV easy). Der Verordnungsgeber wird ermächtigt, ein solches vereinfachtes Verfahren bekannt zu machen. Dieses wurde nun veröffentlicht.

22. Dezember 2016von H. Lintz

Damit können für Wohnungsneubauten auf Grundlage eines Modellgebäudeverfahrens die Anforderungen der EnEV nachgewiesen werden. In der Bekanntmachung der Bundesministerien für Wirtschaft und Energie sowie für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit werden Gruppen von Wohngebäuden und Ausstattungsvarianten beschrieben, welche generell die Anforderungen der EnEV erfüllen. Die Varianten beziehen sich ausschließlich auf das energetische Anforderungsniveau, das für den Wohnungsneubau seit dem 1. Januar 2016 gilt. Im Energieausweis ist kenntlich zu machen, dass das Modellgebäudeverfahren angewandt wurde.

Die Bekanntmachung zur Anwendung von § 3 Absatz 5 der Energieeinsparverordnung nach dem Modellgebäudeverfahren für nicht gekühlte Wohngebäude finden Sie hier.


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