Entwurf der HOAI-Änderungsverordnung liegt vor

Nach dem mittlerweile vom Bundeskabinett verabschiedeten Entwurf zur Änderung des Ingenieur- und Architektenleistungsgesetzes liegt nunmehr auch der Referentenentwurf zur HOAI-Änderungsverordnung vor.

25. August 2020

Dieser zielt darauf ab, die HOAI als bewährtes Mittel zur Honorarermittlung zu erhalten, dabei aber zugleich der Entscheidung des EuGH vom 4.7.2019 Rechnung zu tragen, wonach die bislang geltende gesetzliche Vorgabe verbindlicher Mindest- und Höchstsätzen nicht mit Unionsrecht vereinbar ist. BAK, BIngK und AHO haben zu dem Entwurf gemeinsam umfassend Stellung genommen und einige wesentliche Änderungen angeregt.

  • Den Referentenentwurf zur HOAI-Änderungsverordnung vom 7.8.2020 finden Sie hier. Eine Synopse von HOAI 2013 sowie Referentenentwurf samt Begründung finden Sie hier.
  • Die Stellungnahme von BAK, BIngK und AHO vom 18.8.2020 zum Referentenentwurf finden Sie hier.
  • Eine Ergänzung der Stellungnahme von BAK, BIngK und AHO vom 21.8.2020 zum Referentenentwurf finden Sie hier.

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