Entwurf zur Änderung der Landesbauordnung

Am 10. September hat das NRW-Bauministerium einen Gesetzesentwurf zur Änderung der Landesbauordnung vorgelegt. Insbesondere soll es zu Änderungen kommen, die zu einer weiteren Beschleunigung von Baugenehmigungsverfahren führen.

11. September 2020von Herbert Lintz

So hat die Bauaufsichtsbehörde innerhalb von zehn Arbeitstagen (bisher: zwei Wochen) nach Eingang den Bauantrag und die Bauvorlagen auf Vollständigkeit zu prüfen. Sobald der Bauantrag und die Bauvorlagen vollständig sind, soll die Bauaufsichtsbehörde unverzüglich der Bauherrschaft mit Datumsangabe den Zeitpunkt der Entscheidung über den Antrag mitteilen. Dabei soll die Bauaufsichtsbehörde über einen Bauantrag innerhalb von drei Monaten entscheiden. Im einfachen Baugenehmigungsverfahren und für den Fall eines Vorbescheids beträgt die Frist sechs Wochen. Die Frist beginnt, wenn die Bauvorlagen vollständig sind und alle für die Entscheidung notwendigen Stellungnahmen und Mitwirkungen vorliegen. „Ein erster richtiger Schritt war mit der BauO NRW 2018 die Vollständigkeitsprüfung. Wir begrüßen es, wenn nun verbindliche Fristen und die Nennung eines Datums, wann der Bauherr mit der Baugenehmigung rechnen kann, hinzukommen. Das dient der weiteren Beschleunigung der Verfahren! Wir hoffen, dass auch eine gute und zügige Zusammenarbeit mit den weiteren Behörden stattfindet.“ beurteilt Kammerpräsident Ernst Uhing. Und ergänzt: „Natürlich müssen die Behörden für diese ambitionierten Ziele gut mit qualifizierten Architekten und Ingenieuren besetzt sein!“. Die Kammer kann nun im Rahmen der Verbändeanhörung bis zum 14. Oktober 2020 umfassend Stellung beziehen.

Den vollständigen Gesetzesentwurf finden Sie hier.
 

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