Erläuterung zur Sonderbauverordnung

Die Sonderbauverordnung regelt für Versammlungsstätten, Beherbergungsstätten, Verkaufsstätten, Hochhäuser, Garagen und Betriebsräume für elektrische Anlagen besondere Anforderungen, die sich aufgrund der besonderen Gefahrenrisiken ergeben. Die aktuelle Sonderbauverordnung ist seit dem 5. Januar 2017 in Kraft.

27. April 2018

Die aktuelle Sonderbauverordnung ist seit dem 5. Januar 2017 in Kraft. Ergänzend gibt das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen umfassende Erläuterungen zur SBauVO heraus, die zuletzt im April 2018 aktualisiert wurden. Diese Ergänzung berücksichtigt Fragen aus der bauaufsichtlichen Praxis, die das Ministerium in Dienstbesprechungen erörtert hat.


Die Erläuterungen sind im Internet verfügbar unter https://mhkbg.nrw/Bau/weitere_infos/Sonderbauten/index.php 

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