Sonderbauverordnung erschienen

Am 15. November 2019 tritt eine geänderte Verordnung über Bau und Betrieb von Sonderbauten (Sonderbauverordnung –SBauVO) in Kraft. Die Änderungen sind insbesondere zur Anpassung an die BauO NRW 2018 erforderlich.

26. August 2019von H. Lintz

Wie bei der Landesbauordnung war die Anpassung an die  Mustervorschriften der Bauministerkonferenz Ziel der Novellierung. Zugleich erfolgte in der Baukostensenkungskommission von Ministerin Scharrenbach eine Überprüfung der Verordnung auf mögliche Baukosten steigernde Regelungsinhalte. Die AKNW wirkt in dieser Kommission mit.  Zudem hatte die AKNW in der Verbändeanhörung Stellung bezogen.  Insbesondere sind die Brandschutzanforderungen angepasst worden. Durch den neuen Bezug auf die BauO NRW 2018 und die Mustervorschriften bringt diese Anpassung teilweise Änderungen des Anforderungsniveaus mit sich. In Garagen konnten die Fahrgassenbreiten um 0,25 m reduziert werden.

Die Lesefassung des MHKBG NRW lässt die Änderungen zur bisherigen Fassung schnell erkennen.  Diese Fassung (PDF) finden Sie hier.

Zudem bietet eine Landtagsdrucksache die Begründung zu den einzelnen Änderungen. Diese finden Sie hier (PDF).

Die Verkündung im am 15. August 2019 im Gesetz- und Verordnungsblatt ist unter folgendem Link abrufbar.

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