Vorstand lobt Projekt "Zukunft - Kirchen - Räume"

Wie können historisch bedeutsame, stadtbildprägende Sakralbauten für künftige Generationen erhalten werden? „Wir haben uns mit dieser Frage schon auf Kongressen und in Ausstellungen befasst - jetzt folgt ein wichtiger weiterer Schritt“, kündigte AKNW-Präsident Ernst Uhing das neue Projekt „Zukunft - Kirchen - Räume“ an. In der Sitzung des Vorstands der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen unterstrich Uhing die Identität stiftende Bedeutung, welche viele Kirchenbauten für Stadtquartiere und ihre Bewohner oftmals hätten. „Die europäische Stadt ist insgesamt eng mit dem Sakralbau verbunden.“

18. Februar 2019von Christof Rose

Mit einer Auftaktveranstaltung am 14. Februar wurde das neue Projekt „Zukunft - Kirchen - Räume“ öffentlich vorgestellt (vgl. „Blickpunkt“ auf S. 16/17). Die gleichnamige Website stellt ein Beratungsangebot vor, mit dem Kirchengemeinden und andere, die sich für den Erhalt, den Umbau oder die Umwidmung eines kirchlichen Bauwerks engagieren wollen, über Möglichkeiten, Rahmenbedingungen und Ansprechpartner informieren können. „Es geht um eine qualifizierte Erstinformation und die Botschaft, ein solches Projekt mit Unterstützung eines Architekten, Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten oder Stadtplaners zu entwickeln“, betonte der Kammerpräsident. 

Die Website www.zukunft-kirchen-raeume.de stelle schon deshalb eine Besonderheit dar, weil sie interdisziplinär von der Landesinitiative StadtBauKultur NRW in Kooperation mit der Architektenkammer NRW, der Ingenieurkammer-Bau sowie den beiden großen christlichen Kirchen entwickelt wurde. „Uns eint die Überzeugung, dass viele Sakralbauten außergewöhnliche Objekte sind, die es für die weitere Entwicklung unserer Städte und Quartiere zu erhalten gilt“, bekräftigte Ernst Uhing.

Durchbruch bei Freistellung?

Einen großen Schritt in die - aus Sicht der AKNW - richtige Richtung zur Weiterentwicklung der berufsständischen Altersversorgung hat jetzt das Bundessozialgericht gemacht. Wie Justiziar Dr. Florian Hartmann dem Vorstand berichtete, hatten die Kasseler Richter sich mit der Frage auseinanderzusetzen, ob eine Architektin, die als „Sachbearbeiterin für den technischen Einkauf“ arbeitete, befreiungsfähig sei. Die Einkäuferin war im Wesentlichen in den Leistungsphasen 6 und 7 tätig. Die Vorinstanzen hatten den Anspruch auf Befreiung verneint. Dem trat das Bundessozialgericht entgegen, in dem es festhielt: Ob eine befreiungsfähige Tätigkeit vorliegt oder nicht, entscheidet sich allein nach dem jeweiligen Kammerrecht. Es kommt also darauf an, ob der jeweilige Architekt Berufsaufgaben nach dem Baukammerngesetz NRW erfüllt. Wie sich der Spruch der Richter des Bundessozialgerichts auf die Freistellung angestellter Architektinnen und Architekten in NRW auswirken wird, ist von der Ausbildung des Rechts durch weitere Urteile abhängig.

Europa der Baukultur

Erfreut zeigte sich der Vorstand auch über die Ankündigung des europäischen Architektenverbandes (ACE), verstärkt die Themen Kultur und Kulturerbe in den Mittelpunkt der interessenspolitischen Arbeit zu stellen. Dabei wurde insbesondere die aktuelle Erarbeitung eines Papiers zum Thema „Qualität von Architektur und Baukultur“ begrüßt, welches sich als eine Fortsetzung der Davos-Erklärung zur Baukultur versteht und zum Ziel hat, als Empfehlung des EU-Ministerrats angenommen zu werden. Auch unterstützt der Vorstand der AKNW die intensiven Bemühungen des ACE im Hinblick auf den anstehenden Brexit. Auch nach dem Austritt Großbritanniens aus der EU müsse weiterhin die gegenseitige automatische Berufsanerkennung von Architektinnen und Architekten in der EU und dem Vereinigten Königreich gewährleistet werden, so AKNW-Präsident Uhing.

Neuer „Regionalplan Ruhr“

Einstimmig begrüßte der Vorstand der Architektenkammer den neuen „Regionalplan Ruhr“. Die Kammerausschüsse „Stadtplanung“ und „Landschaftsarchitekten“ hatten gutgeheißen, dass mit dem neuen Planwerk die bisherigen, in drei Regierungsbezirken aufgesplitteten regionalplanerischen Festlegungen für den Planungsraum Ruhrgebiet vereinheitlicht werden sollen. „Der neue Regionalplan bietet zweifellos gute Chancen, etwa Gewerbegebiete in der Metropole Ruhr künftig einfacher entwickeln zu können“, urteilte Prof. Rolf-Egon Westerheide aus stadtplanerischer Sicht. 

Kritisch angemerkt wurde, dass die Datengrundlagen des Regionalplans Ruhr teilweise veraltet seien und dass in zahlreichen Passagen Ziele und Grundsätze des derzeit rechtskräftigen Landesentwicklungsplans NRW 2016 übernommen wurden; diese Redundanzen blähten den neuen Regulierungstext nur unnötig auf. 

Denkmalschutz vor Ort

Soll der institutionelle Denkmalschutz in NRW restrukturiert werden? Zu einem entsprechenden Antrag von CDU und FDP im nordrhein-westfälischen Landtag („Starke Denkmalpflege - starke Heimat“) beschloss der Vorstand, eine umfassende Stellungnahme zu erarbeiten. Eines zeigte die Diskussion am 5. Februar im Vorstand allerdings bereits: Nach Überzeugung der AKNW darf die lokale Kompetenz vor Ort in Fragen des Denkmalschutzes nicht aufgegeben werden.

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