Vertreterversammlung: Neufassung der „Baupolitischen Ziele“ des Landes NRW angekündigt

Das Land Nordrhein-Westfalen will seine „Baupolitischen Ziele“ neu fassen. Das kündigte NRW-Heimat- und Bauministerin Ina Scharrenbach am Wochenende (10.11.18) vor der Vertreterversammlung der Architektenkammer NRW an. Der Präsident der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen, Ernst Uhing, bot im Namen der 201 Delegierten des NRW-Architektenparlaments eine aktive Mitwirkung an der Neufassung dieses baupolitischen Grundsatzpapiers des Landes an. Baukulturelle Themen standen im Mittelpunkt der 65. Vertreterversammlung der NRW-Architektenschaft: Beschlossen wurde u.a. ein Appell an die Landesregierung, dass die erfolgreiche Initiative „StadtBauKultur NRW“ und das Museum für Architektur und Ingenieurbaukunst NRW weitergeführt und mit ausreichenden finanziellen Mitteln ausgestattet werden sollen; außerdem wird sich die Architektenkammer dafür einsetzen, dass die Themen Architektur, Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur und Stadtplanung verstärkt im Schulunterricht Berücksichtigung finden.

12. November 2018

Erfreut zeigten sich die Delegierten der NRW-Architektenschaft über die Aussage von Bauministerin Scharrenbach: „Wir legen einen hohen Wert auf Baukultur und Baukunst.“ Dies müsse, so eine weitere Forderung der Vertreterversammlung, auch für den Bau- und Liegenschaftsbetrieb des Landes gelten. Der landeseigene Bau- und Immobilienbetrieb müsse wichtige Landesbauvorhaben über das bewährte Instrument des Architektenwettbewerbs vergeben. „Das Land als öffentlicher Bauherr steht hier in der Pflicht, mit gutem Beispiel voranzugehen“, betonte Kammerpräsident Ernst Uhing.

Einig zeigten sich Architektenparlament und Bauministerin in der Einschätzung der neuen Landesbauordnung NRW, die am 1. Januar 2019 in Kraft treten wird. „Wir haben alle zusammen eine gute Bauordnung für das größte deutsche Bundesland realisiert“, so Ministerin Ina Scharrenbach. Kammerpräsident Ernst Uhing resümierte: „Die neuen Regelungen werden zu spürbaren Vorteilen für die Arbeitspraxis unserer Mitglieder führen, und manches Projekt wird nun ermöglicht, das bislang an baurechtlichen Vorgaben scheiterte.“

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