Vorsitzender der Schlichtungsstelle
Schlichtung
Streitigkeiten und juristische Auseinandersetzungen müssen nicht vor Gericht enden. Die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen bietet mit ihrer Schlichtungsstelle ein technisch und juristisch fachkundiges Gremium an, das mit den beteiligten Streitparteien nach einer einvernehmlichen Lösung suchen.
Schlichtungsstelle
Die Schlichtungsstelle ist sowohl für Differenzen zwischen einem AKNW-Mitglied und einem Dritten, zum Beispiel einem Bauherren, wie auch für Streitigkeiten zwischen Kammermitgliedern untereinander zuständig. Voraussetzung ist dabei stets, dass beide Seiten der Durchführung eines Schlichtungsverfahrens zustimmen.
Schlichtungsverfahren vor der Schlichtungsstelle - Praxishinweis (PDF)
Schlichtungsverfahren bei Streitigkeiten von Kammermitgliedern untereinander – Praxishinweis (PDF)
Die Einzelheiten des Verfahrensablaufs sind in der Schlichtungsordnung geregelt:
Schlichtungsordnung für die Schlichtungsstelle (PDF)
Kosten
Die Erfahrung zeigt, dass eine Schlichtung im Hinblick auf sonst entstehende Gerichtskosten wirtschaftlich sinnvoll ist und gleichzeitig auch zu wesentlich schnelleren Ergebnissen führt.
Die Kosten des Schlichtungsverfahrens ergeben sich aus der
Gebührenordnung der Architektenkammer NRW (PDF)
Bei Fragen zur Schlichtung und zu Schlichtungsverfahren, stehen wir Ihnen gerne auch persönlich zur Verfügung.
Ihre Ansprechpartner*innen