Gebühren und Mitgliedsbeiträge
Für die Eintragung in die Liste Ihrer Fachrichtung fällt eine Eintragungsgebühr in Höhe von 260,00 € an. Sollten Sie zuvor bereits Junior-Mitglied gewesen sein, so reduziert sich diese Eintragungsgebühr um die Hälfte. Für die Eintragung nach § 20 Abs. 1 Satz 5 u. § 20 Abs. 2 Satz 7 BauKG NRW fällt eine Gebühr von 450,00 € an, hinzu kommt die Gebühr für die Erstellung des Gutachtens in Höhe von 550,00 bis 800,00 €.
Für die Anzeige der berufspraktischen Tätigkeit bei der AKNW fällt eine Gebühr von 60,00 € an. Wird diese Tätigkeit unter Anleitung eines Kammermitgliedes absolviert, werden für fortlaufende Beratungsleistungen einmalig 120,00 € berechnet (Beratungsgebühr); bei entsprechender Beaufsichtigung durch die Kammer fällt eine Gebühr von einmalig 240,00 € (Kontrollgebühr) an. Bei Juniormitgliedern ist die Beratungsgebühr vollständig, die Kontrollgebühr hälftig durch die Mitgliedsbeiträge abgegolten.
Für die Mitgliedschaft in der Architektenkammer NRW fällt ein Mitgliedsbeitrag an. Der Jahresbeitrag beträgt zurzeit für
Junior-Mitglieder | 60,00 € |
freiberuflich tätige Mitglieder | 358,00 € |
angestellte bzw. beamtet tätige Mitglieder | 277,00 € |
nicht beruflich tätige Mitglieder | 207,00 € |
Die genauen Eintragungsvoraussetzungen finden Sie unter unter Junior-Mitgliedschaft und Mitgliedschaft. Weitere Informationen auch im Baukammerngesetz des Landes NRW (BauKaG NRW)im § 20 entnehmen.