Städte, ihre Funktionen und Ihre Erscheinungsbilder verändern sich im Rahmen von stetigen und komplexen Prozessen ständig. Eine Stadt ist wegen der vielfältigen äußeren und internen Einflüsse niemals fertig erbaut. Insbesondere die Bürgerinnen und Bürger einer Stadt fordern daher berechtigt eine größtmögliche Qualität an das Erscheinungsbild und somit an Ihren Lebensraum.
Gestaltungsbeiräte setzen dabei an der Stelle an, wo selbst die beste Stadtentwicklung und Bauleitplanung wegen ihrer begrenzten Mittel an ihre Grenzen stößt. Sie bringen Transparenz und vor allem Qualität in das Baugeschehen einer Stadt. Sie sind unabhängige Beratungsinstanzen, die helfen eine qualitativ hochwertige Architektur und Stadtplanung zu verwirklichen. Die Hauptaufgabe eines Gestaltungsbeirates besteht darin, Vorhaben von städtebaulicher Relevanz zu begutachten und Empfehlungen zu formulieren. Dabei werden nicht nur rein gestalterische Gesichtspunkte, sondern auch wirtschaftliche, ökologische und städtebauliche Kriterien berücksichtigt. Ein Gestaltungsbeirat vermittelt zwischen Bauherren, Planern und der Verwaltung. Damit kann man einen Konsens zwischen dem Eigeninteresse des Bauherrn und dem Interesse der Allgemeinheit erreichen. Weiterhin soll die baukulturelle Vorbildfunktion des öffentlichen Bauherrn stärker in den Focus rücken.
Die Mitglieder des Beirates sind unabhängig, d.h. sie sollen den objektiven Blick von außen haben, in dem sie in der Stadt und mit der Stadt keine wirtschaftlichen Verbindungen haben.
Die Entscheidungsgewalt bleibt grundsätzlich beim Stadtrat und der Baubehörde. Sie bekommen durch die Diskussion im Gestaltungsbeirat eine Entscheidungsgrundlage.
Was ist die Aufgabe des Gestaltungsbeirates?
Die Aufgabe des Gestaltungsbeirates besteht in der Erarbeitung von Empfehlungen für die Verwaltung und den Rat der Stadt sowie seine politischen Gremien zu öffentlichen und privaten städtebaulichen und baukünstlerischen Projekten, die für die Erhaltung oder Gestaltung des Xantener Stadtbildes von größerer Bedeutung sind. Bereits in einem frühen Planungsstadium werden im Gestaltungsbeirat relevante Vorhaben behandelt.
Zu diesen Vorhaben zählen sowohl einzelne Bauprojekte, die wegen ihrer Standorte, ihres Umfeldes, ihrer Nutzung, ihrer Größe oder sonstiger Belange von besonderer Bedeutung sind, als auch städtebauliche Planungen von besonderer Relevanz.
Diese Projekte werden dem Gestaltungsbeirat in regelmäßigen, nicht öffentlichen Sitzungen durch die bei der Stadt installierte Geschäftsstelle vorgelegt.
Der Gestaltungsbeirat hat empfehlenden Charakter und ist kein Beschlussorgan im Sinne der Gemeindeordnung.
Wann und von Wem werden die Projekte vorgestellt?
Die Projekte werden durch die Architekten und Planer selbst vorgestellt. Die Einbindung des Gestaltungsbeirates soll frühzeitig im Rahmen des Entwurfsprozesses, also in der Findungsphase erfolgen. Nach der Präsentation will der Gestaltungsbeirat in einem gemeinsamen Gespräch die Stärken und damit die Qualität des Konzeptes herausarbeiten und dabei unterstützen Schwachpunkte beheben. Abschließend wird durch den Gestaltungsbeirat eine Empfehlung ausgesprochen.
Was geschieht mit den Empfehlungen?
Die Empfehlungen des Beirates werden unmittelbar an die Architektinnen / Architekten und deren Bauherrinnen / Bauherren gerichtet. Wenn es dem Beirat erforderlich erscheint, wird um eine Überarbeitung sowie eine erneute Vorlage gebeten.
Zudem werden die Beratungsergebnisse dem Fachausschuss (Ausschuss für Stadtentwicklung, Planung und Umwelt) sowie der Bauaufsicht zur Verfügung gestellt.
Eine Behandlung im Beirat ersetzt nicht die bauordnungs- und planungsrechtliche Prüfung von Bauanträgen und sollte den Bearbeitungszeitraum nicht verlängern.
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