Stellungnahmen

Mit Sachverstand und Expertenwissen steht die Architektenkammer NRW der Landesregierung bei allen architektur- und städtebaubezogenen Fragestellungen zur Seite. Beispielsweise wirkt der Berufsstand der Architektinnen und Architekten, Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten und Stadtplaner über seine Kammer konkret an Gesetzgebungsverfahren mit, indem die AKNW Stellungnahmen zu Gesetzgebungsverfahren oder Anträgen der Landtagsfraktionen aus der Sicht der Planerinnen und Planer verfasst.

Hier finden Sie eine Übersicht der aktuellen berufspolitischen Stellungnahmen.

Themen 2024

Stellungnahme der AKNW zum Mieterschutz

Stellungnahme der AKNW zum Mieterschutz

Die SPD-Landtagsfraktion hat Mitte Februar 2024 den Antrag „Die Mieterinnen und Mieter in Nordrhein-Westfalen brauchen endlich einen angemessenen Mieterschutz“ (Drucksache 18/8126) in das parlamentarische Verfahren des NRW-Landtags eingebracht. In dem Antrag stellt die SPD-Fraktion u.a. fest, dass der Mieterschutz in NRW unzureichend sei und es deshalb einer Neufassung der Mieterschutzverordnung bedürfe. Dazu solle die Landesregierung umgehend eine realitätsbezogene Mieterschutzverordnung erarbeiten.

In ihrer Stellungnahme plädiert die Architektenkammer NRW grundsätzlich u.a. für ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Mieterschutz und Investitionssicherheit in den Wohnungsbau. Aus wohnungs- und insbesondere sozialpolitischer Perspektive erscheint der mit einer Mieterschutzverordnung einhergehende Eingriff in den Mietwohnungsmarkt grundsätzlich weiterhin notwendig und nachvollziehbar. Die AKNW stellt aber auch fest, dass unabhängig von temporärer-punktuellen lenkenden oder intervenierenden staatlichen Eingriffen in den Wohnungsmarkt der schnellstmögliche Bau von ausreichendem und insbesondere bezahlbarem Wohnraum für alle Bevölkerungsschichten in Nordrhein-Westfalen oberste Priorität einer erfolgreichen Wohnungspolitik bleibt.

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Stellungnahme der Architektenkammer NRW zum Antrag der SPD-Landtagsfraktion „Die Mieterinnen und Mieter in Nordrhein-Westfalen brauchen endlich einen angemessenen Mieterschutz“ (29.05.2024)

Antrag der SPD-Landtagsfraktion „Schubkraft und Fortschritt für die Wohnungsbaupolitik in NRW“

Antrag der SPD-Landtagsfraktion „Schubkraft und Fortschritt für die Wohnungsbaupolitik in NRW“

Die Architektenkammer NRW beteiligte sich im Feburar 2024 an einem vom Ausschuss Bauen, Wohnen und Digitalisierung des NRW-Landtags durchgeführten Anhörungsverfahren. Grundlage für das Verfahren bildete der von der SPD-Landtagsfraktion eingebrachte Antrag „Schubkraft und Fortschritt für die Wohnungsbaupolitik in Nordrhein-Westfalen“ (Drucksache 18/6381). Darin kritisiert die SPD-Fraktion massiv die Wohnungsbaupolitik der Landesregierung und spricht sich u.a. für eine zeitnahe Wohnungsbauoffensive aus. Ziel müsse u.a. die Sicherstellung der Bezahlbarkeit von angemessenem Wohnraum für alle Bevölkerungsschichten sein.

Die Architektenkammer NRW hat sich mit einer Stellungnahme an dem Anhörungsverfahren beteiligt. Diese basiert auf der von der AKNW Ende Januar 2024 der Öffentlichkeit vorgestellten „Düsseldorfer Erklärung der Architektenkammer NRW“, in welcher die Architektenkammer NRW insgesamt 16 verschiedene Anregungen und Vorschläge für kraftvolle und innovative bau- und wohnungspolitische Impulse, und für ein bau- und wohnungspolitisches Umdenken zusammenfasst. Unter anderem spricht sich die AKNW darin für eine Senkung der Umsatzsteuer und eine differenzierte Grunderwerbsteuer zugunsten des geförderten Wohnungsbaus, die Einführung des „Gebäudetyps E“, eine Digitalisierung und Automatisierung der Baugenehmigungsverfahren sowie die additive Besteuerung unbebauter baureifer Wohnbaugrundstücke aus.

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Stellungnahme der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen (AKNW) zum Antrag der SPD-Landtagsfraktion „Schubkraft und Fortschritt für die Wohnungsbaupolitik in NRW“ (08.02.2024)

Themen 2023

Stellungnahme der AKNW zum „Bauportal.NRW“

Stellungnahme der AKNW zum „Bauportal.NRW“

„Bauportal.NRW – vollständig gescheitert oder noch zu retten?“ Mit diesem provokativen Titel hatte die FDP-Fraktion im Mai 2023 einen Antrag (Drucksache 18/4350) in das parlamentarische Verfahren des NRW-Landtages eingebracht. Im Vorfeld der Anhörung am 19. Oktober 2023 hat die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen eine Stellungnahme zu dieser Fragestellung veröffentlicht.

Darin betont die AKNW die Notwendigkeit der zügigen Digitalisierung als Schlüssel zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren und hebt den dringenden Handlungsbedarf hervor. Sie stimmt mit der Antragstellerin überein, dass hierzu eine medienbruchfreie Lösung für alle Bauaufsichtsbehörden gefunden werden muss. Die AKNW empfiehlt dabei die Übernahme einer entsprechenden Kommunikationsplattform aus Mecklenburg-Vorpommern, die allen Bundesländern durch das EfA-Prinzip (Einer für Alle) zur Verfügung steht. Dies würde nach Überzeugung der AKNW auch bundesweit die Akzeptanz für digitale Bauantragsverfahren in NRW steigern. 

Um die Kommunen auf dem Weg zum digitalen Bauauftrag zu begleiten, schlägt die AKNW die Einrichtung eines einheitlichen Ansprechpartners in Form eines „Kommunalpartners“  für die Behörden vor. Darüber hinaus wird eine entsprechende Software- und IT-Infrastruktur für alle beteiligten Behörden und Stellen gefordert. 

Perspektivisch weist die AKNW darauf hin, dass der PDF-basierte Bauantrag nur ein erster Schritt auf dem Weg zu einem modellbasierten Bauantrag mit BIM (Building Information Modeling) sein kann.Künftig wird die Künstliche Intelligenz (KI) in diesem Zusammenhang eine immer wichtigere Rolle einnehmen. 

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Stellungnahme der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen (AKNW) zum Antrag der FDPLandtagsfraktion „Bauportal.NRW-vollständig gescheitert oder noch zu retten?“ (12.10.2023)

AKNW zum Antrag „Kommunale Bauvorschriften dürfen ‚Freiheitsenergie‘ nicht ausbremsen der FDP-Landtagsfraktion

AKNW zum Antrag „Kommunale Bauvorschriften dürfen ‚Freiheitsenergie‘ nicht ausbremsen der FDP-Landtagsfraktion

Die FDP im NRW-Landtag hat einen Antrag mit dem Titel „Sonnenenergie: Kommunale Bauvorschriften dürfen „Freiheitsenergie“ nicht ausbremsen“ (Drucksache 18/4133) in das parlamentarische Verfahren eingebracht. Die Fraktion fordert darin eine weitere Privilegierung von Solaranlagen, so unter anderem auch im Bereich von denkmalgeschützten Gebäuden. Weiter sieht die Antragstellerin ein öffentliches Interesse am Ausbau erneuerbarer Energien und fordert, gemeinsam mit den Kommunen ein Problembewusstsein für ggf. konterkarierende Bauvorschriften zu entwickeln.

Im Ausschuss „Heimat und Kommunales“ des NRW-Landtags wurde beschlossen, hierzu ein Anhörungsverfahren durchzuführen, an dem auch die Architektenkammer NRW beteiligt wird.

In ihrer Stellungnahme verweist die Architektenkammer NRW auf die kommunale Planungshoheit, greift aber auch die Diversifizierung im Energiesektor auf und betont die Notwendigkeit, lang- und mittelfristig technologieoffene Lösungen zu fördern und auszubauen. Auch ungenutzte Flächenpotenziale bereits versiegelter Flächen werden in der Stellungnahme thematisiert. Die AKNW empfiehlt, PV-Anlagen in Kombination mit Gebäudebegrünung voranzutreiben. Dabei darf nach Überzeugung der AKNW nicht über baukulturelle Werte hinweggegangen werden.

Um den Ausbau erneuerbarer Energien weiter voranzubringen, betont die AKNW abermals die Notwendigkeiten der Digitalisierung, der Optimierung der baurechtlichen Rahmenbedingungen sowie den großen Bedarf an personellen und finanziellen Ressourcen in den Genehmigungsbehörden.

Die Anhörung ist für den 15. September 2023 gemeinsam mit dem Ausschuss Ausschuss „Bauen, Wohnen und Digitalisierung“ terminiert.

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Stellungnahme der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen (AKNW) zum Antrag der FDPLandtagsfraktion „Sonnenenergie: Kommunale Bauvorschriften dürfen ‚Freiheitsenergien‘ nicht ausbremsen“ - (Drucksache 18/4133)

Novellierung Landesbauordnung: Gemeinsame Stellungnahme der AKNW und der IK-Bau NRW

Novellierung Landesbauordnung: Gemeinsame Stellungnahme der AKNW und der IK-Bau NRW

Die Landesregierung hat nach Verbändeanhörung im April nun Anfang Juni 2023 ihren Gesetzentwurf des zweiten Gesetzes zur Änderung der Landesbauordnung 2018 vorgelegt (Drucksache 18/4593).

Die Novellierung zielt u.a. darauf ab, den Ausbau der erneuerbaren Energien zu beschleunigen. Weitere Kernpunkte der Gesetzesänderung ist die Einführung einer „kleinen Bauvorlageberechtigung“ für die Handwerkerschaft, eine Verringerung des Prüfumfanges im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren sowie eine Erweiterung der Genehmigungsfreistellung für Wohngebäude der Gebäudeklassen 1 bis 4. Es ist vorgesehen, dass die Novellierung zum 1. Januar 2024 in Kraft treten soll.

Die Architektenkammer NRW hat gemeinsam mit der Ingenieurkammer Bau NRW eine umfassende Stellungnahme erarbeitet. Darin kritisieren die NRW-Baukammern die geplante Erweiterung der Genehmigungsfreistellung. Ebenso sprechen sie sich für den Erhalt des Prüfumfanges im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren aus. Klar abgelehnt wird die Einführung einer „kleinen Bauvorlageberechtigung“.

Die Kammern fordern weiterhin einen ordnungsrechtlichen Rahmen für die „Bauwende“ und die Förderung der Nachhaltigkeit u.a. durch die Einführung eines Gebäudepasses sowie ein Voranbringen der Digitalisierung zur Beschleunigung der Antrags- und Genehmigungsverfahren.

Die Anhörung ist für den 17. August 2023 vorgesehen.

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Stellungnahme der Architektenkammer NRW zum Gesetzentwurf der Landesregierung „Zweites Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung 2018“ Nordrhein-Westfalen (9.08.2023)

Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung in Nordrhein-Westfalen umsetzen

Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung in Nordrhein-Westfalen umsetzen

Die FDP-Landtagsfraktion hat Mitte Januar den Antrag „Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung in Nordrhein-Westfalen umsetzen!“ (Drucksache 18/2566) in das parlamentarische Verfahren des NRW-Landtags eingebracht. Der Antrag sieht u.a. vor, dass die Landesregierung sich dafür einzusetzen soll, dass alle Planungs- und Genehmigungsverfahren schnellstmöglich und bestmöglich digitalisiert, standardisiert und automatisiert werden sollen. Überdies sollen Planungs- und Genehmigungsbehörden des Landes mit ausreichend personellen und organisatorischen Kapazitäten werden. Der Antrag sieht auch vor, dass die Landesregierung künftig jährlich über die Dauer von Planungs- und Genehmigungsverfahren in NRW zu berichten hat.

Derzeit führt der Ausschuss für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des NRW-Landtags zu dem Antrag ein Anhörungsverfahren durch, an welchem auch die AKNW Sachverständige beteiligt wurde. In ihrer Stellungnahme teilt die AKNW die Auffassung der Antragsteller, wonach die Digitalisierung der Schlüssel zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren ist. Darüber hinaus spricht sich die AKNW für eine konsequente Umsetzung der Vorgaben des § 91 der Landesbauordnung und einmal mehr gegen eine Genehmigungsfiktion aus. Hier widerspricht die AKNW der antragstellenden Fraktion, da die Einführung im Ergebnis keine Beschleunigung bringe, vielmehr führe sie zu Risiken in der Praxis.

Die mündliche Anhörung ist für den 15. März 2023 terminiert.

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Stellungnahme der Architektenkammer NRW zum Antrag der FDP-Fraktion "Planungs -und Genehmigungsbeschleunigung in Nordrhein-Westfalen umsetzen!“(10.03.2023)

Transparenz bei der Dauer der Baugenehmigungsverfahren schaffen

Transparenz bei der Dauer der Baugenehmigungsverfahren schaffen

Das Thema „Baugenehmigungsverfahren“ beschäftigt aktuell den NRW-Landtag. Die FDP-Landtagsfraktion hatte Ende Oktober 2022 einen Antrag mit dem Titel „Transparenz bei der Dauer der Baugenehmigungsverfahren schaffen“ in den NRW-Landtag eingebracht. Darin fordert die FDP-Fraktion die NRW-Landesregierung u. a. auf, eine Rechtsverordnung zu erlassen, nach welcher die kommunalen Bauaufsichtsbehörden dem NRW-Bauministerium über die durchschnittliche Länge der Baugenehmigungsverfahren Bericht zu erstatten haben. Ferner sollen die Kommunen durch technische und finanzielle Unterstützung in die Lage versetzt werden, Baugenehmigungen schneller zu bearbeiten. Die Architektenkammer NRW hat sich mit einer schriftlichen Stellungnahme an dem vom Bauausschuss des NRW-Landtags beschlossenen Anhörungsverfahren beteiligt.

In ihrer Stellungnahme spricht sich die AKNW u.a. dafür aus, die Vorgaben des § 91 BauO NRW konsequent umsetzen, und fordert eine deutliche Stärkung der personellen und finanziellen Ressourcen in den Bauämtern. Die Einführung einer Genehmigungsfiktion wird von der AKNW abgelehnt, da diese nach Auffassung der AKNW im Ergebnis keine Beschleunigung, sondern erhebliche Probleme und Risiken für die Praxis bedeuten und nicht zuletzt zu Lasten eines städtebaulich vertretbaren und vor allem sicheren Bauens ginge.

Die mündliche Anhörung findet am 19. Januar 2023 statt.

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Stellungnahme der Architektenkammer NRW zum Antrag der FDP-Landtagsfraktion „Transparenz bei der Dauer der Baugenehmigungsverfahren schaffen“(11.01.2023)

Stellungnahme der Architektenkammer NRW zum Antrag „Serielles und modulares Bauen: Potenziale nutzen, doch die Auswirkungen auf Baukultur, Bauhandwerk und planende Berufe berücksichtigen“

Stellungnahme der Architektenkammer NRW zum Antrag „Serielles und modulares Bauen: Potenziale nutzen, doch die Auswirkungen auf Baukultur, Bauhandwerk und planende Berufe berücksichtigen“

Die AfD-Fraktion im NRW-Landtag hat einen Antrag mit dem Titel „Serielles und modulares Bauen: Potenziale nutzen, doch die Auswirkungen auf Baukultur, Bauhandwerk und planende Berufe berücksichtigen“ (Drucksache 18/4347) in das parlamentarische Verfahren eingebracht. Die Fraktion fordert darin u.a. die Möglichkeit der flexiblen Anpassungen modularer und serieller Bauweisen für regional unterschiedliche Nachfragen variabler Grundrisse und Wohnungsgrößen sowie für unterschiedliche Grundstücksgrößen. Auf dieser Grundlage fordert die AfD-Fraktion die Landesregierung u.a. dazu auf, die Risiken dieser Bauweisen abzuschätzen, entsprechende Forschungskapazitäten aufzubauen sowie die Errichtung von Mustersiedlungen und die Einrichtung einer Baukulturstiftung NRW zu initiieren. - Im Ausschuss „Bauen, Wohnung und Digitalisierung“ des NRW-Landtags wurde beschlossen, hierzu ein schriftliches Anhörungsverfahren durchzuführen, an dem auch die Architektenkammer NRW beteiligt wurde.

In ihrer Stellungnahme stellt die AKNW zunächst heraus, dass serielle und modulare Bauweisen im Bausektor bereits seit vielen Jahren etabliert sind und zweifellos weitere Potenziale in einer größeren Skalierung bieten können. Die Architektenkammer NRW unterstreicht zugleich die positive Wirkung der kommunalen Planungshoheit, die es zu bewahren gelte. Die Kammer verweist auf gute Beispiele gebauter Praxis, in denen sich Architekturen an die individuellen Ansprüche des Ortes, der Nutzer*innen sowie der regionalen Baukultur angepasst haben. In ihrer Stellungnahme erinnert die AKNW zudem an die Planungs- und Genehmigungsprozesse, denen sich auch modulare Elemente und serielle Bauweisen zu unterziehen haben. Die Gründung einer Landesstiftung für Baukultur hält die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen nicht für zielführen, da es in unserem Bundesland bereits die breit aufgestellte Initiative „Baukultur NRW“ gibt.

Auch in diesem Zusammenhang betont die AKNW abermals die dringende Notwendigkeit der Digitalisierung und den Ausbau des Bauportal.NRW.

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Stellungnahme der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen (AKNW) zum Antrag der AfD Landtagsfraktion „Serielles und modulares Bauen: Potenziale nutzen, doch die Auswirkungen auf Baukultur, Bauhandwerk und planende Berufe berücksichtigen“ - (Drucksache 18/4347)

Themen 2022

AKNW: Jährlich mindestens 25.000 gefördete Wohnungen bauen

AKNW: Jährlich mindestens 25.000 gefördete Wohnungen bauen

Die AKNW fordert das Einleiten einer Bauwende in NRW und damit einhergehend die Erstellung von jährlich mindestens 25.000 geförderten Wohnungen. Das schreibt die Kammer in einer aktuellen Stellungnahme in Reaktion auf einen Antrag der SPD-Landtagsfraktion zu Thema Wohnungsbau. Auch spricht sich die AKNW für eine Lösung der Grundstücks- und Bodenfrage sowie eine Stärkung der personellen Ressourcen in den Bauämtern. Ergänzt werden sollen diese Maßnahmen durch die Einführung des „Gebäudetyps E“, um so mehr Spielraum und Innovation beim Planen und Bauen zu erreichen. Mitte August hat die SPD-Landtagsfraktion den Antrag „Schwarz-Grün ist der Bremsklotz für bezahlbares Wohnen: Die Landesregierung muss endlich selbst handeln und für die Mieterinnen und Mieter Sicherheit schaffen“ in den NRW-Landtag eingebracht.

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Stellungnahme der Architektenkammer NRW zum Thema „Schwarz-Grün ist der Bremsklotz für bezahlbares Wohnen: Die Landesregierung muss endlich selbst handeln und für die Mieterinnen und Mieter Sicherheit schaffen“(27.10.2022)

Lebenswerte Quartiere in Städten und Gemeinden

Lebenswerte Quartiere in Städten und Gemeinden

Die Architektenkammer NRW wurde vom Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landtags NRW eingeladen, sich schriftlich als Sachverständige an einem Anhörungsverfahren zu beteiligen. Grundlage dafür bildet ein Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Lebenswerte Quartiere in Städten und Gemeinden“ (Drucksache 17/16267).

In dem Antrag fordert die Fraktion u.a. Fördermittel der Städtebauförderung für den barrierefreien Stadtumbau bereitzustellen und die Landesbauordnung im Hinblick auf die Anforderungen an die Barrierefrei zu erweitern. Dabei wird klargestellt, dass Quartiere als Lebensraum für Menschen eines ganzheitlichen Planungsansatzes bedürfen und auch die klimagerechte Transformation der Städte Chancen für ein gesundes und lebenswertes Quartier bietet.

Die AKNW bekräftigt in ihrer Stellungnahe die Ansprüche an „lebenswerte Quartiere“. Sie stellt heraus, dass dabei die dreifache Innenentwicklung – maßvolle Nachverdichtung, urbane Freiraumentwicklung und Mobilitätswende – ein übergeordnetes städtebauliches Ziel sein müssen. Zugleich stellt die AKNW klar, dass die bauordnungsrechtlichen Anforderungen an die Barrierefreiheit der aktuellen Bauordnung ausreichend sind.

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Stellungnahme der Architektenkammer NRW zum Thema „Lebenswerte Quartiere in Städten und Gemenden“ (08.03.2022)

Entwurf des Denkmalschutzgesetzes für das Land NRW

Entwurf des Denkmalschutzgesetzes für das Land NRW

Dem Ausschuss für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen des Landtags wurde ein fortgeschriebener Entwurf eines Gesetzes zur Neufassung des Gesetzes zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Land Nordrhein-Westfalen (Denkmalschutzgesetz – DSchG) durch die Landesregierung  vorgelegt. (Drucksache 17/16518)  Die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen war zur Stellungnahme aufgerufen.

Mit einer klaren Haltung positionierte sich die AKNW u.a. für die Beibehaltung der Benehmensherstellung mit den Denkmalfachämtern der Landschaftsverbände im Verfahren. Damit einhergehen muss – nach Auffassung der AKNW – zudem eine entsprechende personelle Stärkung bei den Landschaftsverbänden und den Unteren Denkmalbehörden. Nur so sind verfahrensmäßig straffe und denkmalfachlich kompetente Verfahren zu erwarten.

Die AKNW begrüßt allerdings ausdrücklich die Etablierung des neuen Landesdenkmalrates sowie den Landesdenkmalpreis in Nordrhein-Westfalen.

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Stellungnahme der Architektenkammer NRW zum Thema „Entwurf des Denkmalschutzgesetzes für das Land NRW“ (08.03.2022)

Abstandsregeln für nicht brennbare Photovoltaikanlagen

Abstandsregeln für nicht brennbare Photovoltaikanlagen

Durch den Petitionsausschuss des Landtags sind Fragestellungen zu „Abstandsregeln für nicht brennbare Photovoltaikanlagen“ an den Ausschuss für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen weitergeleitet worden (Drucksache 17/5940). Dieser hat beschlossen am 21. Januar 2022 dazu eine Anhörung von Sachverständigen durchzuführen und die Möglichkeit eingeräumt, bereits im Vorfeld eine schriftliche Stellungnahme einzureichen.

Die insgesamt 12 Fragen des Ausschusses zu dem Thema gehen der Frage nach, inwieweit die aktuellen Regelungen in § 32 Abs. 5 Satz 2 der BauO NRW 2018 den Anforderungen aus der Praxis gerecht werden und ob ggf. eine Anpassung im Gesetzestext erforderlich ist. Im Hintergrund steht dabei die Frage, ob der derzeitige Kompromiss zwischen den divergierenden Anforderungen des Brandschutzes und der Ausschöpfung der Flächen für eine solare Nutzung im Sinne der Energieeinsparung tragfähig ist.

Die Architektenkammer NRW war in diesem Anhörungsverfahren ebenfalls als Sachverständige geladen. In ihrer Stellungnahme sieht die Architektenkammer NRW u.a. keine Erforderlichkeit einer Novellierung der BauO NRW 2018 weist aber darauf hin, dass beispielsweise eindeutige Typenbeschreibungen von PV-Modulen, mit Angaben zu geprüften Brandverhalten und Brandschutzeigenschaften, notwendig sind, um die Nichtbrennbarkeit von Anlagen zu dokumentieren. Außerdem spricht sich die AKNW für einen angemessenen Umgang mit PV-Modulen als gestaltendes Element aus. Die vollständige Stellungnahme im Wortlaut können Sie in nachfolgendem Download einsehen.

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Stellungnahme der Architektenkammer NRW zum Thema „Abstandsregeln für nicht brennbare Photovoltaikanlagen“ (12.01.2022)

Themen 2021

Stadtentwicklung

Stadtentwicklung

Eine zukunftsfeste Stadtplanung muss nach Überzeugung der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen dem Prinzip der „Dreifachen Innenentwicklung“ folgen: maßvolle Nachverdichtung, urbane Freiraumentwicklung und Mobilitätswende. Entscheidend seien zudem die Ziele der urbanen Resilienz und das Konzept der „Schwammstadt“, erläuterte der Hauptgeschäftsführer der Architektenkammer NRW, Markus Lehrmann, am 29.10.2021 vor dem Landtagsausschuss für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen. Im Rahmen einer Sachverständigenanhörung im Landtag zu dem Thema „Stadtentwicklung - ökologisch, energieeffizient und nachhaltig. Mehr Natur beginnt vor der Haustür. Naturbasierte Lösungen fördern und vorantreiben“ konnte die AKNW dort Stellung beziehen.

Neben den zuvor in der schriftlichen Stellungnahme formulierten Positionen waren folgende Aspekte Themen der Anhörung: Die AKNW betonte, dass bei der Berücksichtigung des CO₂-Fußabdrucks eines Bauwerks immer der Lebenszyklus des Gebäudes entscheidend sei - und nicht ausschließlich auf Effizienzsteigerungen abgehoben werde könne. Dies gelte auch für das Bauen im Bestand. „Wir antworten auf den Klimawandel mit noch mehr Plastikdämmung?“, fragte Markus Lehrmann rhetorisch in der Anhörung. Architektinnen und Architekten seien in der Lage, hier nachhaltigere Lösungen aufzuzeigen. Pilotprojekte könnten dies begleitend belegen – entscheidend sei dabei jedoch eine flächendeckende Verbreitung. In diesem Zusammenhang ist auch eine Entbürokratisierung der Förderprogramme aus Sicht der AKNW unerlässlich. Darüber hinaus wären beispielsweise Fördermanager in den Kommunen denkbar, um entsprechende Bundesmittel auch tatsächlich abrufen zu können.

Im Sinne der dreifachen Innenentwicklung gibt es – so die Stellungnahme der Kammer - erhebliches Potenzial im Bereich der Aufstockungen, Aktivierung von Brachflächen, klimaangepassten Stadtentwicklung und bei Mobilitätskonzepten. Hierzu könne auch eine Anpassung der gesetzlichen Rahmenbedingungen und Instrumente ihren Beitrag leisten, etwa durch eine Anpassung der Pendlerpauschale, die Novellierung der Grundsteuer und ein Satzungsrecht zur Vermeidung von Versiegelungen.
Unerlässlich für die Umsetzung dieser Zukunftsaufgaben sei eine entsprechende personelle Ausstattung der Bauaufsichtsbehörden mit gut ausgebildeten Fachkräften, erklärte der Hauptgeschäftsführer der AKNW. Zur weiteren Steigerung der Qualität in der Ausbildung ist zudem für die Architektenkammer NRW ein weiterer Studienstandort im Bereich der Landschaftsarchitektur dringend notwendig.

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Stellungnahme der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen zum Antrag der Landtagsfraktionen von CDU und FDP „Stadtentwicklung – Ökologisch, energieeffizient und nachhaltig. Mehr Natur beginnt vor der eigenen Haustür. Naturbasierte Lösungen fördern und vorantreiben.“ (22.10.2021)

Zukunft der Innenstädte

Zukunft der Innenstädte

Der Ausschuss für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen des NRW-Landtags hat sich am 12.11.21 in einer mündlichen Anhörung mit zwei Anträgen auseinandergesetzt, die sich mit der Zukunft der Innenstädte befassen. In der Anhörung war die Architektenkammer NRW als Sachverständige geladen, wo sie durch ihren Hauptgeschäftsführer, Stadtplaner Markus Lehrmann, vertreten wurde.

Der zugrundeliegende Antrag der Fraktionen von CDU und FDP, „Innovationsraum Innenstadt und Einzelhandel im Strukturwandel stärken“ (Drucksache 17/13765 - Anlage), geht davon aus, dass die Corona-Pandemie wesentlich zu einer Beschleunigung des bereits eingesetzten Strukturwandels in den Innenstädten geführt habe, und dass ohne entsprechende Gegenmaßnahmen ein Sterben des Einzelhandels und damit ein Sterben der Innenstädte drohe. Der ebenfalls debattierte Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - „Innenstädte – neue Räume für die Zukunft“ (Drucksache 17/14262 - Anlage) – fordert, dass die Kommunen rechtlich,  finanziell  und  personell besser ausgestattet werden, um ihre Gestaltungsfähigkeit der Innenstädte ausbauen zu können.

In ihrer schriftlichen Stellungnahme sprach sich die Architektenkammer NRW u.a. für eine konsequenten Umsetzung der von der Landesregierung beschlossenen „Innenstadtoffensive“ sowie für eine Novelle des Gesetzes über Immobilien- und Standortgemeinschaften (ISSG NRW) aus. Letzteres war auch in der mündlichen Anhörung ein bestimmendes Themenfeld. Hier empfahl AKNW-Hauptgeschäftsführer Markus Lehrmann u.a. eine Anpassung der notwendigen Quoren sowie eine umfassendere Verpflichtung auf die erlassenen Maßnahmen. Intensiv wurde überdies über Fragen zur Neuorientierung der Mobilität und der Neuaufteilung des öffentlichen Raums in der Stadt sowie zum Umgang mit Leerständen insbesondere in Erdgeschossbereichen diskutiert. Hier folgt die AKNW dem Leitbild einer nutzungsgemischten Innenstadt der Zukunft. Dazu gehören nach Überzeugung der Architektenkammer NRW neue Konzepte (Co-Dealing, Co-Working, Co-Living), die eine Umwandlung der Erdgeschosse vom Handel z.B. zu Dienstleistung, Handwerk, Wohnen ermöglichen.

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Stellungnahme der Architektenkammer NRW zum Antrag „Innovationsraum Innenstadt und Einzelhandel im Strukturwandel stärken“ (05.11.21)

Baulandmobilisierungsgesetz

Baulandmobilisierungsgesetz

Die SPD-Landtagsfraktion hat im Mai 2021 den Antrag „Impulse des Baulandmobilisierungsgesetzes für NRW schnell nutzen“ (Drucksache 17/13780) in das parlamentarische Verfahren des NRW-Landtags eingebracht.

Die schriftliche Anhörung erfolgt formal am 19. November 2021.

In ihrem Antrag erklärt die SPD-Landtagsfraktion, dass das durch den Deutschen Bundestag beschlossene Baulandmobilisierungsgesetz für Nordrhein-Westfalen und seine Kommunen eine große Chance biete, um wirksamer als bisher den Herausforderungen des Wohnungsmarktes zu begegnen. Aus diesem Grund fordern die Antragsteller die NRW-Landesregierung u.a. auf, die Bestimmungen des Baulandmobilisierungsgesetzes für Nordrhein-Westfalen zeitnah anwendbar zu machen und im engen Austausch mit den kommunalen Spitzenverbänden die benötigte Gestaltungsfreiheit und Rechtssicherheit für die Umsetzung des Bundesgesetzes vor Ort zu gewährleisten.

Der Ausschuss Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen im NRW-Landtag führt derzeit ein rein schriftliches Anhörungsverfahren zu dem Antrag durch, zu welchem die Architektenkammer NRW als Sachverständige geladen wurde.

In ihrer Stellungnahme bewertet die AKNW das Baulandmobilisierungsgesetz im Wesentlichen positiv, zeigt sich aber kritisch hinsichtlich der angedachten Verlängerung des § 13 b BauGB. Nach Auffassung der Architektenkammer NRW muss bei der Umsetzung des Baulandmobilisierungsgesetzes die „Dreifache Innenentwicklung“ übergeordnetes städtebauliches Ziel sein.

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Stellungnahme der Architektenkammer NRW zum Baulandmobilisierungsgesetz (12.11.2021)

Neustart in der Wohnungspolitik

Neustart in der Wohnungspolitik

Die SPD-Landtagsfraktion hat Ende Juni 2021 den Antrag „Ein Neustart in der Wohnungspolitik: NRW braucht gutes und bezahlbares Wohnen für alle Menschen!“ (Drucksache 17/14279) in das parlamentarische Verfahren eingebracht. In dem Antrag heißt es u.a., dass der Bedarf an zusätzlichem Wohnraum dramatisch wachse und es einer verstärkten Förderung der Neugründungen von Genossenschaften und kommunalen Wohnungsgesellschaften bedürfe. Der Antrag fordert die NRW-Landesregierung auf, Offensiven mit den Bezeichnungen „Starker und bezahlbarer Wohnungsbau NRW“, „Mieterschutzland NRW“, „Gemeinwohlorientierte Bodenpolitik“ und „Gut und sicher Leben Zuhause“ zu starten.

Der federführende Ausschuss Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen führt derzeit ein Anhörungsverfahren durch, zu welchem die Architektenkammer NRW als Sachverständige geladen ist. In ihrer Stellungnahme fordert die Architektenkammer NRW u.a. eine „Wohnungspolitik aus einem Guss“, die nachhaltig, konsistent und insbesondere ideologiefrei den Herausforderungen auf den NRW-Wohnungsmarkt begegnet. Überdies bedarf es nach Auffassung der AKNW einer deutlichen Stärkung und Schärfung des NRW-Wohnraumförderprogramms, einer Lösung der Grundstücks- und Bodenfrage sowie eines stärkeren Rückgriffs auf das Erbbaurecht.

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Stellungnahme der Architektenkammer NRW zum Antrag „Ein Neustart in der Wohnungspolitik: Nordrhein-Westfalen braucht gutes und bezahlbares Wohnen für alle Menschen!“ (12.11.21)

Novelle des Baukammerngesetzes

Novelle des Baukammerngesetzes

Das Baukammerngesetz des Landes NRW wird novelliert. Der federführende Ausschuss für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen im NRW-Landtag führt derzeit ein ausschließlich schriftliches Anhörungsverfahren durch, an welchem sich die AKNW mit einer Stellungnahme beteiligt hat. In ihrer Stellungnahem zeigt sich die AKNW erfreut, dass zahlreiche zentrale Anliegen des Berufsstandes im Gesetzentwurf Berücksichtigung finden: Dazu gehören die langersehnte Aktualisierung des Berufsbildes, die Umsetzung der europäischen Berufsanerkennungsrichtlinie, die Einführung von „Registern“ besonderer Qualifikationen sowie die Schaffung rechtlicher Voraussetzungen zur Einführung einer „Junior-Mitgliedschaft“.

In ihrer Stellungnahme spricht sich die AKNW auch für eine zeitnahe Umsetzung des untergesetzlichen Rechtes, insbesondere für eine Anpassung der Durchführungsverordnung zum Baukammerngesetz (DVO BauKaG), aus. Die NRW-Landesregierung hatte den Entwurf eines „Gesetzes über die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen und die Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen (Baukammerngesetz NRW)“ (Drucksache 17/13799) Mitte Mai in das parlamentarische Verfahren eingebracht. Der vorgelegte Entwurf sieht eine vollständige Neuaufstellung des Baukammerngesetzes NRW vor und beinhaltet u.a. eine Straffung des Gesetzes, eine praxisorientierte Weiterentwicklung des Kammerrechts sowie eine Anpassung an europäisches Recht.

Es ist davon auszugehen, dass das novellierte Baukammerngesetz im Herbst 2021 in Kraft treten wird.

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Stellungnahme der Architektenkammer NRW zur Novelle des Baukammerngesetzes (12.05.2021)

Gesetzentwurf zur Landesbauordnung 2018

Gesetzentwurf zur Landesbauordnung 2018

Für die Mitglieder der AKNW ist es, genauso wie für die Bauherrinnen und Bauherren im Land Nordrhein-Westfalen, wichtig, dass die geplanten Änderungen der BauO NRW 2018 sehr zeitnah, möglichst bis zum 1. Juli 2021, in Kraft treten. Weiter ist es erforderlich, dass - bis zum 1. Juli oder kurz darauf - die untergesetzlichen Vorschriften (Bauprüfverordnung, Sachverständigenverordnung, Stellplatzverordnung, Anlagen zur VV BauPrüfVO etc.) erarbeitet bzw. in Kraft gesetzt werden und auch die Verwaltungsvorschrift erarbeitet und bekanntgemacht wird.

Um diesen wichtigen Prozess nicht über Gebühr zu verzögern, wird die AKNW nachfolgend nur zu den aus ihrer Sicht wichtigsten Punkten der zuletzt eingegangenen Änderungsanträgen von CDU und FDP sowie AfD Stellung nehmen.

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Stellungnahme der Architektenkammer NRW zum Gesetzentwurf der Landesregierung - Gesetz zur Landesbauordnung NRW

Antrag der Landtagsfraktionen von CDU und FDP „Den Traum vom Eigenheim erfüllen. Das Einfamilienhaus hat Zukunft!“

Antrag der Landtagsfraktionen von CDU und FDP „Den Traum vom Eigenheim erfüllen. Das Einfamilienhaus hat Zukunft!“

Die Landtagsfraktionen von CDU und FDP haben Mitte März den Antrag „Den Traum vom Eigenheim erfüllen. Das Einfamilienhaus hat Zukunft!“ (Drucksache 17/12925 - Anlage) in das parlamentarische Verfahren eingebracht. Zu dem Antrag und einem Entschließungsantrag der Fraktion der AfD (Drucksache 17/13185) wird derzeit durch den federführenden Ausschuss Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen ein schriftliches Anhörungsverfahren durchgeführt.

In ihrem Antrag erläutern CDU- und FDP-Fraktion u.a., dass die selbstgenutzte Immobilie nach wie vor ein wichtiger Beitrag für die Altersvorsorge sei und Eigentumswohnungen und Einfamilienhäuser für eine Entlastung auf dem Wohnungsmarkt sorgten. Mit dem Antrag soll die Landesregierung beauftragt werden, weiterhin den Neubau von Mietwohnraum mit Mietpreis- und Belegungsbindungen, die Bildung von selbstgenutztem Wohneigentum und die Anpassung des Wohnungsbestandes an aktuelle Wohnbedürfnisse zu unterstützen und zu fördern.

Die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen spricht sich in ihrer Stellungnahme gegen Neubaugebiete „auf der grünen Wiese“ aus. Diese seien kein probates Mittel zur Behebung des Wohnraummangels; überdies widerspräche die Ausweisung solcher Baugebiete dem sparsamen Umgang mit der wertvollen Ressource Boden. Die AKNW spricht auch die Folgekosten durch soziale und technische Infrastrukturen sowie zusätzliche Verkehrsströme an. Die Kammer fordert u.a., dass Eigenheime vor allem im Bestand oder durch innerörtliche Flächennachnutzungen und Aktivierung untergenutzter Grundstücke realisiert werden sollten. Dabei müsse die dreifache Innenentwicklung – maßvolle Nachverdichtung, urbane Freiraumentwicklung und Mobilitätswende – das übergeordnete städtebauliches Ziel sein. Außerdem müssen nach Auffassung der AKNW verstärkt baukulturelle Anforderungen in den Vordergrund gerückt werden – egal ob bei Neubau oder Sanierung.

Der Ausschuss Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen wird sich voraussichtlich nach der Sommerpause mit den Ergebnissen des Anhörungsverfahrens auseinandersetzen.


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Stellungnahme der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen zum Antrag der Landtagsfraktionen von CDU und FDP „Den Traum vom Eigenheim erfüllen. Das Einfamilienhaus hat Zukunft!“ sowie zum Entschließungsantrag der Fraktion der AfD ( 02.06.2021)

Gesetzentwurf der Landesregierung zum Klimaanpassungsgesetz

Gesetzentwurf der Landesregierung zum Klimaanpassungsgesetz

Die Landesregierung hat einen Gesetzentwurf für ein Klimaanpassungsgesetz veröffentlicht. Eine Besonderheit dabei ist die Loslösung der Klimaanpassung aus dem ebenfalls neuen Klimaschutzgesetz in ein eigenes Gesetz. Nach Auffassung der AKNW lassen sich beide Themen allerdings nicht unmittelbar trennen. Daher zieht die AKNW in Zweifel, ob die Trennung und Zuständigkeit für beide Gesetzentwürfe in zwei verschiedenen Ministerien für die Umsetzung der in beiden Gesetzen formulierten Zielvorstellungen von Vorteil ist und rät weiterhin zu einer Zusammenführung in ein Gesetz.

Der eigentliche Zweck des Gesetzes, als „Dreiklang“ aus logischer Abfolge aus Festlegung von Klimaanpassungszielen, der Schaffung von rechtlichen Grundlagen für eine Klimaanpassungsstrategie sowie die Umsetzung, Evaluation und Fortschreibung von Klimaanpassungsmaßnahmen, um die negativen Auswirkungen des Klimawandels zu begrenzen, wird seitens der AKNW ausdrücklich begrüßt.

In allen drei Bereichen sieht sich die Architektenschaft in ihren unterschiedlichen Ausprägungen der Berufspraxis gefordert und ist an einem klaren und eindeutigen Rahmen interessiert, der eine zielorientierte und qualitativ hochwertige Zusammenarbeit auch über die Planung hinaus ermöglichen kann.

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Stellungnahme der AKNW zum Gesetzentwurf der Landesregierung zum Klimaanpassungsgesetz (04.05.2021)

„Kommunale Wärmewende vorantreiben“

„Kommunale Wärmewende vorantreiben“

Die Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat einen Antrag zum Thema „Kommunale Wärmewende vorantreiben“ eingebracht. Der federführende Ausschuss für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen des Landtags Nordrhein-Westfalen hat dazu ein Anhörungsverfahren durchgeführt, an welchem sich die AKNW mit einer Stellungnahme beteiligt hat.

Darin begrüßt die AKNW die grundsätzlichen Vorteile, die eine gemeinsame Wärmeversorgung und Planung in Quartieren und Nachbarschaften bieten kann, um die Klimaschutzziele zu erreichen. Allerdings steht die AKNW dabei der Schaffung von Parallelstrukturen in Entwicklung, Planung und Umsetzung auf allen betroffenen Ebenen skeptisch gegenüber. Die AKNW plädiert dafür, bestehende kommunale Strukturen und Instrumente zu nutzen und weiterzuentwickeln und den Kommunen die nötige Flexibilität – auch ordnungsrechtlich - zu belassen, um lokal angemessen agieren zu können.

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Stellungnahme der AKNW zum Antrag „Kommunale Wärmewende vorantreiben“ (30.04.2021)

Gesetzentwurf der Landesregierung zum GEG-Umsetzungsgesetz

Gesetzentwurf der Landesregierung zum GEG-Umsetzungsgesetz

Die Landesregierung hat einen Gesetzentwurf für ein Gesetz über Zuständigkeiten und zur Umsetzung des vereinheitlichten Energieeinsparrechts für Gebäude (GEG-Umsetzungsgesetz - GEG-UG NRW) veröffentlicht. Das Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden (Gebäudeenergiegesetz – GEG) ist bereits seit November 2020 in Kraft und wird in den aktuellen Planungen bereits berücksichtigt.

Das GEG ermächtigt die Landesregierung, Umsetzungsverordnungen zu erlassen. Der nun vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung über Zuständigkeiten und zur Umsetzung des vereinheitlichten Energieeinsparrechts für Gebäude (GEG-UG NRW) ermöglicht die Zusammenführung des bisherigen nordrhein-westfälischen Umsetzungsrechts, dass sich mit dem EEWärmeG-DG NRW und der EnEV-UVO noch auf das bisherige Bundesrecht bezieht. Diese Umstellung auf das neue Gebäudeenergiegesetz des Bundes wird von der Praxis in NRW dringend erwartet.

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Stellungnahme der AKNW zum Gesetzentwurf der Landesregierung über Zuständigkeiten und zur Umsetzung des vereinheitlichten Energieeinsparrechts für Gebäude (13.04.2021)

 

Gesetzentwurf der Landesregierung zum Wohnraumstärkungsgesetz

Gesetzentwurf der Landesregierung zum Wohnraumstärkungsgesetz

Ende des Jahres 2020 hat die NRW-Landesregierung den Entwurf für ein „Gesetz  zur  Stärkung  des  Wohnungswesens  in  Nordrhein-Westfalen“ - Wohnraumstärkungsgesetz - (Drucksache 17/12073) in das Gesetzgebungsverfahren des Landtags eingebracht. Der Entwurf sieht u.a. vor, Gemeinden in die Lage zu versetzen, stärker präventiv gegen Problemimmobilien und die gezielte Verwahrlosung von Wohnraum vorzugehen. Außerdem sollen die Gemeinden mehr Handlungsmöglichkeiten erhalten, um gegen verstärkt auftretende Formen der Zweckentfremdung von Wohnraum (z. B. für touristische Vermietungen) vorzugehen.

Der federführende Ausschuss für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen des Landtags Nordrhein-Westfalen hat zu dem Gesetzentwurf ein Anhörungsverfahren durchgeführt, an welchem sich die AKNW mit einer Stellungnahme beteiligt hat. In ihrer Stellungnahme begrüßt die AKNW u.a. die im Gesetzentwurf formulierten Mindestanforderungen an Wohnraum, Instandhaltung und Mindest-Quadratmeter pro Bewohner.

In der mündlichen Anhörung zum Gesetzentwurf am 5. Februar 2021 wurde die Architektenkammer NRW durch Präsident Ernst Uhing vertreten.

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Stellungnahme der AKNW zum Gesetzentwurf der Landesregierung „Gesetz zur Stärkung des Wohnungswesens in Nordrhein-Westfalen“ und Änderungsantrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP (28.01.2021)

Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung 2018

Gesetzentwurf der Landesregierung - Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung 2018

Die AKNW begrüßt den Gesetzentwurf, der durch Klarstellungen, aber auch weitere Verbesserungen den transparenten, umfassenden Dialogprozess zu einer modernen Bauordnung fortführt. Zuletzt konnte die AKNW in der Baukostensenkungskommission Einzelanregungen geben, von denen viele in dem nun vorliegenden Regierungsentwurf berücksichtigt werden konnten. Hierfür dankt die AKNW der aktuellen Landesregierung und betont, dass ein kritischer, an der Sache orientierter Dialog mit allen Parteien immer möglich ist und war.

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Stellungnahme der AKNW zum Gesetzentwurf der Landesregierung - Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung 2018 (29.01.2021)

 

Europäisches Bauhaus-Projekt im nördlichen Ruhrgebiet

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Europäisches Bauhaus-Projekt im nördlichen Ruhrgebiet – Interdisziplinäres Reallabor für nachhaltige Stadtentwicklungskonzepte“

Der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN greift die Initiative der EU-Kommission für ein europäisches Bauhaus auf. Sie fordert die Landesregierung auf, in Nordrhein-Westfalen ein interdisziplinäres Reallabor als Europäisches Bauhaus in Gründung einzurichten, die notwendigen Randbedingungen zu schaffen und sich auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass ein Bauhaus-Projekt im nördlichen Ruhrgebiet angesiedelt wird. Die AKNW begrüßt die Initiative der EU-Kommission, sieht aber bei einer Umsetzungsstrategie für NRW noch Diskussionsbedarf.

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Stellungnahme der AKNW zum Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Europäisches Bauhaus-Projekt im nördlichen Ruhrgebiet – Interdisziplinäres Reallabor für nachhaltige Stadtentwicklungskonzepte“ (14.01.2021)

Themen 2020

„Lebendige Städte – Innenstädte stärken“

Antrag der SPD-Landtagsfraktion: „Lebendige Städte – Innenstädte stärken“

Die SPD-Landtagsfraktion hat Mitte August den Antrag „Lebendige Städte – Innenstädte stärken“ (Drucksache 17/10637) in das parlamentarische Verfahren eingebracht. In dem Antrag stellt die SPD-Fraktion u.a. fest, dass Innenstädte Lebensader der Städte und Stadtteile sind und die besondere Aufmerksamkeit der Landespolitik benötigen. Überdies wird die NRW-Landesregierung aufgefordert, einen Masterplan „Lebendige Innenstadt“ zu entwickeln und mit 1 Mrd. Euro aus dem Rettungsschirm des Landes zu fördern.

Der federführende Ausschuss für Wirtschaft, Energie und Landesplanung führt zu dem Antrag derzeit ein Anhörungsverfahren durch, an welchem die Architektenkammer NRW als Sachverständige beteiligt ist. In ihrer schriftlichen Stellungnahme spricht sich die AKNW u.a. für eine stärkere Inwertsetzung des öffentlichen Raums, eine Neuorganisation der urbanen Mobilität sowie das Voranbringen der Digitalisierung aus. Überdies steht die AKNW der Forderung nach Entwicklung eines „Masterplans Lebendige Innenstadt“ aufgeschlossen gegenüber. Dieser sollte nach Auffassung der Architektenkammer NRW breit diskutiert und von allen an der Entwicklung der Innenstädte beteiligten Akteuren getragen werden.

Die mündliche Anhörung zum Antrag der SPD-Landtagsfraktion findet am 18. November 2020 statt.

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Stellungnahme der AKNW zum Antrag der Fraktion der SPD „Lebendige Städte – Innenstädte stärken“ (11.11.2020)

Wohnraumförderung der Landesregierung

Antrag der SPD-Landtagsfraktion zur Wohnraumförderung der Landesregierung

Die Wohnraumförderung steht Anfang September auf der Tagesordnung des nordrhein-westfälischen Landtags. Die SPD-Landtagsfraktion hat einen Antrag mit dem Titel „Wohnraumförderung der Landesregierung – Gestern noch am Abgrund, heute schon einen Schritt weiter? Der Niedergang des öffentlich geförderten Mietwohnungsbaus in Nordrhein-Westfalen muss aufgehalten werden!“ in das parlamentarische Verfahren eingebracht. In dem Antrag wird die NRW-Landesregierung u. a. aufgefordert, die Förderung des mietpreisgebundenen Wohnungsbaus prioritär voran zu treiben und eine Landeswohnungsbaugesellschaft zu gründen, die sozialen Wohnungsbau betreiben soll.

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Stellungnahme der AKNW zum Antrag der SPD-Landtagsfraktion „Wohnraumförderung der Landesregierung – Gestern noch am Abgrund, heute schon einen Schritt weiter? Der Niedergang des öffentlich geförderten Mietwohnungsbaus in Nordrhein-Westfalen muss aufgehalten werden!“ (12.08.2020)

Denkmalschutzgesetz NRW

Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Änderung des Denkmalschutzgesetzes NRW

Die AKNW konnte sich zu einer schriftlichen Sachverständigen-Anhörung des Ausschusses für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen Stellung äußern, nachdem die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einen Entwurf zur Änderung des Denkmalschutzgesetzes NRW  ins parlamentarische Verfahren eingebracht hatte. Der Antrag sieht vor, dass die Behörden bei allen Entscheidungen und Genehmigungen die Belange des Klima- und Ressourcenschutzes besonders zu berücksichtigen haben. Die AKNW verweist auf ihre langjährige Forderung, im Sinne einer Weiterentwicklung des Denkmalwesens die Regelungen des DSchG NRW um Bestimmungen zu Grenzen der Erhaltungspflicht zu ergänzen und somit zeitgemäße Nutzungskonzepte für Baudenkmäler zu erleichtern.

Der Antrag sieht zudem vor, Sonderregelungen für Bodenschätze in festgesetzten Abgrabungsgebieten zu streichen. Der Erhalt von Bodendenkmälern in Abgrabungsgebieten muss gleichwohl wirtschaftlich vertretbar sein und die Versorgungssicherheit berücksichtigen. Die ohnehin anstehende umfassende Novelle des Denkmalschutzgesetzes sollte daher nach Auffassung der AKNW genutzt werden, die dem Antrag zu Grunde liegenden Aspekte zu erneuerbaren Energien und Umweltschutz einzubeziehen. Die AKNW rät dazu, keine vorgezogene Änderung des Denkmalschutzgesetzes in einzelnen Punkten vorzunehmen.

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Stellungnahme der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen zum Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Änderung des Denkmalschutzgesetzes NRW - (14.05.2020) (PDF)

Erweiterung des Studienangebotes für Landschaftsarchitektur in NRW

Antrag der SPD-Landtagsfraktion „Der Wissenschaftsstandort NRW gerät deutschlandweit ins Hintertreffen - Landesregierung darf die Landschaftsarchitektur nicht im Stich lassen“

Anfang Februar 2020 hat die SPD-Landtagfraktion einen Antrag (Drucksache 17/8590) in den NRW-Landtag eingebracht, der die Neugründung eines weiteren Hochschulstudienganges für die Fachrichtung der Landschaftsarchitektur in NRW fordert. Konkret spricht sich der Antrag für die inhaltliche und finanzielle Unterstützung eines von der Bergischen Universität Wuppertal vorgelegten Konzeptes zur Etablierung eines entsprechenden Studiengangs durch das Land NRW aus.

In einem zwischenzeitlich vom Wissenschaftsausschuss im NRW-Landtag durchgeführten Anhörungsverfahren hat die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen die Forderung der SPD-Fraktion grundsätzlich begrüßt und sich für eine quantitative und qualitative Erweiterung des Studienangebotes für die Fachrichtung Landschaftsarchitektur in NRW ausgesprochen. Ein möglicher Standort sollte dabei aus Sicht der AKNW idealerweise bereits über eine Architektur- oder Stadtplanungsfakultät verfügen und in direkter oder unmittelbarer Nähe zu den bevölkerungsreichen Ballungsräumen der Rheinschiene oder des Ruhrgebietes liegen. Auch dürfe ein zusätzlicher Standort nicht zu Lasten des Studienangebotes an der TH Ostwestfalen-Lippe am Standort Höxter gehen, erklärt die Architektenkammer in ihrer Stellungnahme.

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Stellungnahme der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen zum Antrag der SPD-Landtagsfraktion „Der Wissenschaftsstandort NRW gerät deutschlandweit ins Hintertreffen - Landesregierung darf die Landschaftsarchitektur nicht im Stich lassen“ - 13.05.2020 (PDF)

Freie Berufe unterstützen

Freie Berufe unterstützen

Antrag der Landtagsfraktionen von CDU und FDP „Freie Berufe unterstützen: Qualität, Qualifikation, Verbraucherschutz und Transparenz stärken, EU-Dienstleistungspaket begleiten“

Die Fraktionen von CDU und FDP im NRW-Landtag haben im vergangenen November den Antrag „Freie Berufe unterstützen: Qualität, Qualifikation, Verbraucherschutz und Transparenz stärken, EU-Dienstleistungspaket begleiten“ in das parlamentarische Verfahren eingebracht (Drucksache 17/7909 ). Darin wird u.a. der besondere Beitrag der Freien Berufe zur Sicherung der Gesundheitsvorsorge, der Rechtsordnung und der Kultur in NRW betont und das „HOAI-Urteil“ aus dem Juli 2019  massiv kritisiert.

Die Architektenkammer NRW hat sich mit einer schriftlichen Stellungnahme an dem nun durchgeführten Anhörungsverfahren beteiligt. Darin begrüßt die AKNW die inhaltliche Ausrichtung sowie die politische Zielsetzung des Antrags ausdrücklich, insbesondere weil darin der besondere Wert der Freien Berufe für Gesellschaft, Wirtschaft, (Bau-)Kultur und Verwaltung anerkannt wird. Besonders erfreut zeigt sich die AKNW, dass die Antragsteller nach wie vor die besondere Bedeutung der HOAI für die Qualität des Bauens und den Verbraucherschutz anerkennen und sich für eine Auflösung der vom EuGH beanstandeten Inkohärenz aussprechen.

Die mündliche Anhörung findet am 6. März 2020 im federführenden Ausschuss für Europa und Internationales im NRW-Landtag statt.

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Stellungnahme der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen zum Antrag der Landtagsfraktionen von CDU und FDP „Freie Berufe unterstützen: Qualität, Qualifikation, Verbraucherschutz und Transparenz stärken, EU-Dienstleistungspaket begleiten“ - 27.02.2020 (PDF)

Novelle des Einzelhandelserlasses NRW

Stellungnahme der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen zur Novelle des Einzelhandelserlasses NRW

Der Einzelhandelserlass NRW dient den Trägern der Regional- und Bauleitplanung und den Bauaufsichtsbehörden in Ergänzung des bestehenden rechtlichen Instrumentariums als Auslegungshilfe bei der Planung und Genehmigung insbesondere bei großflächigen Einzelhandelsvorhaben. Der derzeitige Erlass stammt aus dem Jahr 2008 und ist aufgrund der seither fortgeschrittenen Entwicklungen (neuere Recht-sprechung, neuer LEP NRW) novellierungsbedürftig. Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW (MHKBG) hatte im Zuge eines Beteiligungsverfahrens der AKNW den Entwurf einer Novelle des Erlasses übersandt und Gelegenheit zu einer Stellungnahme gegeben.

Die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen begrüßt in ihrer Stellungnahme die geplante Novellierung, kritisiert aber den sehr späten Zeitpunkt, da der sachliche Teilplan „Großflächiger Einzel-handel“ zum LEP NRW bereits seit Juli 2013 vorliegt. Die AKNW hat daher vorgeschlagen, für die Zukunft ein kontinuierliches Monitoring zu den einzelhandelsrelevanten Rechtsvorschriften und Rechtsprechungen zu implementieren, um den Erlass bei Bedarf zeitnah aktualisieren zu können. Weiterhin hat die AKNW vorgeschlagen, eine weniger an Rechtsvorschriften orientierte, sondern stattdessen stärker anwendungsbezogene Gliederung des Erlasses vorzunehmen, diesen kompakter und übersichtlicher zu gestalten und Redundanzen zu vermeiden.

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Stellungnahme der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen zur Verbände- und Behördenbeteiligung zur Novelle des Einzelhandelserlasses 2020 - 22.01.2020 (PDF)

Klimaschutz und Klimafolgenanpassung

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Klimakrise: Mehr Unterstützung für die Kommunen bei Klimaschutz und Klimafolgenanpassung! (08.01.2020)

"Klimakrise: Mehr Unterstützung für die Kommunen bei Klimaschutz und Klimafolgenanpassung!" lautet ein Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im NRW-Landtag. Die Architektenkammer hat jetzt im Rahmen einer Anhörung zu diesem Antrag Stellung bezogen.

Die Anhörung wurde am 15. Januar 2020 im Landtagsausschuss für Wirtschaft, Energie und Landesplanung durchgeführt. Der Antrag fordert ein Bündel an finanzieller Unterstützungen und auch inhaltliche Maßnahmen. Die AKNW hat zu dem Antrag schriftlich Stellung bezogen und konnte ihre Position in der Anhörung mündlich erläutern.

In der Stellungnahme machte die AKNW deutlich, welche Schlüsselrolle den Kommunen im Klimaschutz zukommt und dass eine gezielte Förderung unabdingbar sei. Als konkrete Ansatzpunkte werden u. a. gesehen: Unterstützung bei der Behebung des Fachkräftemangels im Planungsbereich, Förderung des Ausbaus regenerativer Energien und gezielte Integration der Thematik in die Städtebauförderung.

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Stellungnahme der AKNW zum Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Klimakrise: Mehr Unterstützung für die Kommunen bei Klimaschutz und Klimafolgenanpassung! - 8.1.2020 (PDF)

Themen 2019

Zukunft des Einzelhandels in Nordrhein-Westfalen

Zukunft des Einzelhandels in Nordrhein-Westfalen

Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP „Heimat braucht Handel – vitale Innenstädte für die Zukunft des Einzelhandels in Nordrhein-Westfalen erhalten, den stationären Handel bei seinem Weg ins digitale Zeitalter unterstützen“

Unter den verschiedenen städtischen Funktionen kommt dem Handel eine besondere Rolle zu. Während der Online-Handel boomt, stagnieren die Umsätze des stationären Handels in den Großstädten oder entwickeln sich in kleinstädtischen und ländlichen Regionen seit Jahren deutlich rückläufig. Mit den Auswirkungen dieser Entwicklungen auf die Innenstädte befasst sich der Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP „Heimat braucht Handel – vitale Innenstädte für die Zukunft des Einzelhandels in Nordrhein-Westfalen erhalten, den stationären Handel bei seinem Weg ins digitale Zeitalter unterstützen“. Die Fraktion der AfD stellte einen Änderungsantrag.

In einer Anhörung des Ausschusses für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen am 13. Dezember 2019 konnte die AKNW Stellung beziehen. Sie fordert, den öffentlichen Raum in Wert zu setzen und gibt Hinweise zur Funktionsvielfalt durch ergänzende Nutzungen zum Einzelhandel. Die urbane Mobilität muss neu organisiert werden. Wichtig ist der AKNW zudem die Aktualisierung rechtlicher Rahmenbedingungen, zuvorderst des Einzelhandelserlasses, aber auch der TA Lärm und des ISG-Gesetzes.

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Stellungnahme der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen zu vitalen Innenstädten durch stationären Handel - 23.12.2019 (PDF)

Gebäudeenergiegesetz

Stellungnahme der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen zum neuen Gebäudeenergiegesetz

Mit dem Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes sollen die Energieeinsparverordnung (EnEV), das Energiegesetz (EnEG) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zusammengelegt werden. Nachdem das Gesetzgebungsverfahren im ersten Anlauf 2016 noch scheiterte, hat das Bundeskabinett nach einer Verbändeanhörung nun einen modifizierten Entwurf gebilligt und dem Bundesrat zugeleitet. Das neue Gebäudeenergiegesetz ist Teil des Klimaschutzprogramms der Bundesregierung. Die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen konnte kurzfristig gegenüber dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW Position beziehen.

Angesichts der Herausforderungen auf dem Wohnungsmarkt begrüßt die Kammer, dass es vorläufig bei dem EnEV-Standard aus 2016 bleibt. Dagegen sollte das Land für Bauten der öffentlichen Hand über seine baupolitischen Ziele, die sich gegenwärtig in Überarbeitung befinden, einen ambitionierten Standard vorgeben. Als „bürokratielastig“ bewertet die Architektenkammer NRW den Eingriff in die Länderhoheit, die Ausstellungsberechtigungen für den Energieausweis auch für den Neubau bundeseinheitlich regeln zu wollen und in der Folge noch einen Erfüllungsnachweis einführen zu müssen. Skeptisch zeigte sich die Kammer zudem gegenüber einer Pflichtberatung durch die Verbraucherzentralen.

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Stellungnahme der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen zum neuen Gebäudeenergiegesetz - 28.11.2019 (PDF)

Sozialer Wohnungsbau

Antrag der SPD-Fraktion „Schluss  mit  der  verfehlten  Wohnraumförderpolitik  der  CDU/FDP-Landesregierung:  Nordrhein-Westfalen braucht endlich eine zeitgemäße Soziale Wohnraumförderung!"

Am 8. November 2019 fand im Ausschuss für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen des NRW-Landtags eine mündliche Anhörung statt, zu der die Architektenkammer NRW als Sachverständige geladen war. Grundlage der Expertenanhörung bildete der Antrag „Schluss mit der verfehlten Wohnraumförderpolitik der CDU/FDP-Landesregierung: Nordrhein-Westfalen braucht endlich eine zeitgemäße Soziale Wohnraumförderung!“ (Drucksache 17/5627) der SPD-Landtagsfraktion. Darin spricht sich die SPD-Fraktion u.a. für eine Aufgabe der „Fehlorientierung in der Eigentumsförderung“ sowie ein Abschaffung der „nicht mehr zeitgemäße Systematik der Gebietskulissen“ aus.

In ihrer schriftlichen Stellungnahme hat sich die Architektenkammer NRW u.a. für eine regionale Ausgestaltung der Eigentumsförderung sowie für ein Überdenken des derzeitigen Systems der Gebietskulissen ausgesprochen.

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Stellungnahme der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen zum Antrag der SPD-Fraktion „Schluss mit der verfehlten Wohnraumförderpolitik der CDU/FDP-Landesregierung: Nordrhein-Westfalen braucht endlich eine zeitgemäße Soziale Wohnraumförderung!" - 31.10.2019 (PDF)

Wohnungs- und Flächenmangel in NRW-Städten

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: „Aktivierende Stadtentwicklung jetzt! Wohnungs- und Flächenmangel bekämpfen – Aufstockung und intelligente Nachverdichtung unterstützen"

Anfang April 2019 hat die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im NRW-Landtag den Antrag „Aktivierende Stadtentwicklung jetzt! Wohnungs- und Flächenmangel bekämpfen - Aufstockung und intelligente Nachverdichtung unterstützen: Die Landesregierung muss umgehend zu einem Städtebau-Gipfel einladen!“ (Drucksache 17/5617) in das parlamentarische Verfahren eingebracht. Zu dem dazugehörigen Anhörungsverfahren war die Architektenkammer NRW als Sachverständige eingeladen.

In ihrem Antrag spricht sich die Fraktion der Grünen u.a. für eine effizientere Nutzung von Gebäuden und Flächen des Einzelhandels, zum Beispiel durch Gebäudeaufstockungen und Nachverdichtungsmaßnahmen.

In ihrer schriftlichen Stellungnahme spricht sich die Architektenkammer NRW u. a. dafür aus, alle rechtlichen Rahmenbedingungen zu nutzen, die ausreichende Versorgung sämtlicher Bevölkerungsschichten mit Wohnraum zu angemessenen Bedingungen zum Ziel haben. Darüber hinaus begrüßt die AKNW den im Antrag der Fraktion von Bündnis 90 / Die Grünen geforderten Städtebau-Gipfel.  

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Stellungnahme der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen zum Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: „Aktivierende Stadtentwicklung jetzt! Wohnungs- und Flächen-mangel bekämpfen – Aufstockung und intelligente Nachverdichtung unterstützen: Die Lan-desregierung muss umgehend zu einem Städtebau-Gipfel einladen!" - 31.10.2019 (PDF)

 

Studentisches Wohnen

Antrag der CDU- und der FDP-Landtagsfraktion „Studentisches Wohnen für die Zukunft in Nordrhein-Westfalen stärken und Perspektiven entwickeln!“

Die Fraktionen der CDU und der FDP haben Anfang Januar dieses Jahres den Antrag „Studentisches Wohnen für die Zukunft in Nordrhein-Westfalen stärken und Perspektiven entwickeln! (Drucksache 17/4799) in den NRW-Landtag eingebracht. Darin sprechen sich die beiden Regierungsfraktionen u.a. für eine verstärkte Aktivierung von landeseigenen Grundstücken für das studentische Wohnen, die Überprüfung der Fördergrundsätze der öffentlichen Wohnraumförderung sowie für eine Überprüfung der finanziellen Ausstattung der Studierendenwerke im Zusammenhang mit der Erhaltung, Sanierung und Modernisierung von studentischen Wohngebäuden aus.

Die Architektenkammer NRW wurde als Sachverständige in das dazugehörige Anhörungsverfahren eingebunden. In ihrer schriftlichen Stellungnahme unterstützt die AKWN das Förderangebot aus der sozialen Wohnraumförderung, spricht sich aber auch für ein eigenständiges Angebot des Fachministeriums aus. Auch die Hochschulen selber dürfen nicht aus der Verantwortung entlassen werden. Nach Auffassung der AKNW sollte überdies die Abgabe von landeseigenen Grundstücken an die Studierendenwerke nicht renditeorientiert, sondern nach Konzeptqualität erfolgen.Die mündliche Anhörung zum Antrag findet am 5. April 2019 im Ausschuss für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen statt.

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Stellungnahme der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen zum Antrag der CDU- und der FDP-Landtagsfraktion „Studentisches Wohnen für die Zukunft in Nordrhein-Westfalen stärken und Perspektiven entwickeln!“ - 1.4.2019 (PDF)

Hitzebelastung in Städten

Antrag der Fraktion der SPD: Hitzebelastung senken sichert Lebensqualität in NRW

In ihrem Antrag „Hitzebelastung senken sichert Lebensqualität in NRW“ weist die Landtagsfraktion Fraktion der SPD auf zunehmende städtische Hitzebelastungen im Sommer hin. Die Hitze belastet große Teile der Bevölkerung, insbesondere auch Menschen, die in sozial benachteiligten, dicht gebauten Quartieren wohnen.
Zu diesem Antrag führt der Landtagsausschuss für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen am 28. März 2019 eine Anhörung durch. Die AKNW wurde als Sachverständige um eine Expertise gebeten. In Ihrer Stellungnahme gibt die Kammer zahlreiche Hinweise zu Maßnahmen, mit denen urbanen Hitzeinseln entgegengewirkt werden kann. So ist für die doppelte Innenentwicklung der Städte eine gezielte städtebauliche, freiraumplanerische und wohnungspolitische Steuerung unabdingbar.

Nachverdichtungsprojekte können dann zu erhöhter Raum- und Flächenausnutzung sowie zu günstigen Wirkungen auf das Stadtklima führen. Für die vielschichtigen Fragen der Klimaanpassung müssen in einer integrierten Stadtentwicklung die Planungswerkzeuge genutzt und aufeinander abgestimmt werden.

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Stellungnahme der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen zum Antrag der Fraktion der SPD: "Hitzebelastung senken sichert Lebensqualität in NRW" - 15.03.2019 (PDF)

Denkmalpflege

Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP: Starke Denkmalpflege – starke Heimat! Eigentümer beim Erhalt und bei der Nutzung von Denkmälern unterstützen

In einer Anhörung des Ausschusses für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen am 15. März 2019 konnte sich die AKWN zu einem Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP äußern. In der Landtagsdrucksache „ Starke Denkmalpflege – starke Heimat! Eigentümer beim Erhalt und der Nutzung von Denkmälern unterstützen“ fordern die regierungstragenden Fraktionen, die rechtlichen Rahmenbedingungen der Denkmalpflege zu verbessern, damit die Barrierefreiheit, der Umweltschutz, die Nutzung regenerativer Energien, die energetische Sanierung, der Brandschutz und mögliche Nutzungen des jeweiligen Denkmals besser in Einklang mit dem Denkmalschutz gebracht werden können. Zudem gehen sie davon aus, dass die Unteren Denkmalbehörden beim Vollzug der weiterentwickelten denkmalrechtlichen Vorschriften umfassend von den Bezirksregierungen zu beraten sind.

In Ihrer Positionierung bestätigte die AKNW, dass die Denkmalpflege heute mit Herausforderungen konfrontiert ist, die sich aus dem demografischen Wandel, dem Klimawandel und der zunehmenden Verstädterung ergeben. Damit haben sich die Anforderungen an eine moderne Denkmalpflege verlagert. Im Sinne einer Weiterentwicklung des Denkmalwesens forderte die AKNW, die Regelungen des DSchG NRW in der Praxis vollständig umzusetzen (Beiräte auf Landes- und Kommunalebene, Denkmalpflegpläne, Denkmalsatzungen) und das Gesetz um Bestimmungen zu Grenzen der Erhaltungspflicht zu ergänzen. So könnten zeitgemäße Nutzungskonzepte für Baudenkmäler erleichtert werden. Die AKNW sprach sich für eine grundsätzliche Beibehaltung der bewährten Strukturen aus: Neben der Stärkung der Unteren Denkmalbehörden durch verbesserte Personalausstattung und –qualifizierung solle das Prinzip der Benehmensherstellung bei denkmalrechtlichen Entscheidungen mit den bei den Landschaftsverbänden angesiedelten Landeskonservatoren beibehalten werden.

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Stellungnahme der AKNW zur Weiterentwicklung von Denkmalschutz und Denkmalpflege - 8.3.2019 (PDF)

Brandschutz in Stallanlagen

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Tierschutz beachten – besseren Brandschutz in Stallanlagen entwickeln und umsetzen!

In dem Antrag „Tierschutz beachten – besseren Brandschutz in Stallanlagen entwickeln und umsetzen!“ fordert die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Landesregierung auf, die Brandschutzbestimmung für Tierhaltungsanalagen zu überarbeiten. Die Häufigkeit der Brandvorfälle in NRW allein im Jahr 2018 verdeutliche die Notwendigkeit eines konkreten Handlungsbedarfs in dieser Sache. Die AKNW konnte ihre Position  als Sachverständige zur Anhörung des Ausschusses für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz  am 13. März 2019 darlegen.

Maßgeblicher Faktor ist das unterschiedliche Fluchtverhalten von Tieren, das in gesetzlichen Bestimmungen kaum berücksichtigt werden kann. Der Wunsch nach mehr Nachhaltigkeit ist zu befürworten, gerade wenn über die Form der Tierhaltung das Fluchtverhalten der Tiere berücksichtigt wird und die Räumzeit im Brandfall verkürzt werden könnte. Die Lösung wird für Rinder bereits durch offene Stallanlagen umgesetzt. In der Schweine- oder Geflügelzucht ist dies jedoch wesentlich komplexer. Das Risiko des brand- oder brandfolgebedingten Tierverlustes ist unter diesen Bedingungen der Tierhaltung allein durch technische Vorkehrungen nicht signifikant zu senken.

Die AKNW erkennt keine Notwendigkeit, die BauO NRW 2018 in Bezug auf die Brandschutzbestimmungen für Tierhaltungsanlagen zu überarbeiten. Die AKNW empfiehlt daher, die Fachempfehlungen zum Brandschutz in Stallanlagen zu aktualisieren und ggf. über die Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmung NRW (VV TB NRW) bauaufsichtlich einzuführen. Zudem sollte geprüft werden, ob die PrüfVO angepasst und die Brandverhütungsschau intensiviert werden können.

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Stellungnahme der Architektenkammer NRW zum Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: "Tierschutz beachten – besseren Brandschutz in Stallanlagen entwickeln und umsetzen" - 6.3.2019 (PDF)

Arbeitersiedlungen als UNESCO-Welterbestätten

Antrag der Fraktion der AfD: "Gelebte Heimat -Aufnahme ausgewählter typischer Arbeitersiedlungen des Ruhrgebiets in die Liste der UNESCO-Welterbestätten"

Mit den Zechensiedlungen des Ruhrgebiets ist ein Siedlungstyp entstanden, der die städtebauliche Entwicklung des Ballungsraumes geprägt hat. Die Landtagsfraktion der AfD hat daher vorgeschlagen, ein Verfahren einzuleiten um ausgewählte typische Arbeitersiedlungen des Ruhrgebiets in die Liste der UNESCO-Welterbestätten aufzunehmen. Neben der städtebaulichen Bedeutung sieht die Fraktion das gelebte Heimatgefühl und den Stolz auf das Erbe der Generationen, die hier ein ruhrgebietstypisches Lebensgefühl haben entstehen lassen.

Die AKNW wurde als Sachverständige zu einer Anhörung des Landtagsausschusses für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen am 15. Februar 2019 eingeladen. In ihrer schriftlichen Stellungnahme rät die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen zum jetzigen Zeitpunkt davon ab, die noch zu benennenden Arbeitersiedlungen des Ruhrgebiets als Weltkulturerbe zu nominieren. Die mit dem Status „UNESCO-Weltkulturerbe“ möglicherweise zu erwartenden Chancen bedürften der frühzeitigen und sehr sensiblen Abwägung mit den Konsequenzen für die Städte, Kommunen, Eigentümer und Nutzer.

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Stellungnahme der AKNW zum zum Antrag der Fraktion der AfD: Gelebte Heimat - Aufnahme ausgewählter typischer Arbeitersiedlungen des Ruhrgebiets in die Liste der UNESCO-Welterbestättena - 5.2.2019 (PDF)

Regionalplan Ruhr

Entwurf des Regionalplans Ruhr

Die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen wurde im Rahmen der Beteiligung der öffentlichen Stellen zur Abgabe einer Stellungnahme zur Aufstellung des Regionalplans Ruhr gebeten. Die AKNW begrüßt grundsätzlich den vorliegenden Entwurf, mit dem der Regionalverband Ruhr beabsichtigt, die regionalplanerischen Festlegungen für das Verbandsgebiet durch die Zusammenlegung von bisher verschiedenen Regionalplänen unterschiedlichen Alters und verschiedener Darstellungsarten zu vereinheitlichen.

Insbesondere die inhaltliche Fokussierung der Siedlungsentwicklung auf die Ortslagen unter Berücksichtigung der veränderten Rahmenbedingungen wie den demografischen Wandel sowie den Struktur- und Klimawandel wird positiv beurteilt. Aufgrund der sehr umfangreichen Struktur sowie der inhaltlichen Ausrichtung des Planwerks, die sich stark an der in Erarbeitung befindlichen Neufassung des LEP NRW orientiert, regt die AKNW in ihrer Stellungnahme an, eine Kurzfassung der Inhalte als Einführung voranzustellen und weitgehend auf wortgleiche Ziel- und Grundsatzübernahmen aus dem LEP NRW zu verzichten.

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Stellungnahme der Architektenkammer NRW zum Entwurf des Regionalplans Ruhr/Stand April 2018 - 7.2.2019 (PDF)

Themen 2018

Wohn- und Teilhabegesetz

Stellungnahme der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen zur Änderung des Wohn- und Teilhabegesetzes

Am 12. Juni 2018 hat Landeskabinett den Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Wohn- und Teilhabegesetzes gebilligt. Kurzfristig konnte die AKNW Stellung beziehen. Der AKNW ist es bewusst, dass zur Deckung der Versorgungslücke auch stationäre Angebote ausgebaut werden müssen. Gleichwohl wäre aus Sicht der AKNW wünschenswert, den weiteren Ausbau vollstationärer Einrichtungen möglichst zu vermeiden und vermehrt zu quartiersbezogenen Wohn- und Pflegeangeboten zu kommen.

Neue Einrichtungen sollen dem Gesetzentwurf zufolge die zulässige Obergrenze von 80 Plätzen überschreiten dürfen, wenn sie sich verpflichten, zusätzliche Kurzzeitpflegeplätze anzubieten. In der Summe wird dies auf 120 Plätze gedeckelt. Soweit es die Größe und Anforderung an die Wohnqualität betrifft, empfiehlt die AKNW, es bei der am Grundsatz der Überschaubarkeit orientierten Maßgabe zu belassen, dass Einrichtungen nicht mehr als 80 Plätze umfassen sollen. Die AKNW befürchtet, dass der 80-Plätze-Grundsatz aufgeweicht wird, indem die Ausnahme zur Regel wird und vermehrt 120er Einrichtungen errichtet werden.

Verschiedenen Pflegeheimen droht ein Belegungsstopp, da sie die gesetzlich bestimmte Einzelzimmerquote von 80 % nicht erfüllen können. Die AKNW begrüßt es daher, dass die Regelung eine Option eröffnet, überzählige Doppelzimmer für einen Übergangszeitraum befristet bis zum 31. Juli 2021 für die Kurzzeitpflege nutzen zu können. Damit wird eine lebensnahe, am Bedarf der Kurzzeitpflege orientierte Lösung gefunden.

Nach dem bisherigen WTG sollen Wohnangebote in räumlicher Anbindung an Wohnsiedlungen errichtet werden und den Nutzern eine Teilhabe am Leben in der örtlichen Gemeinschaft möglich sein. Die AKNW sieht in diesen Vorgaben einen hinreichenden Maßstab, Angebote auch für den ländlichen Raum zu entwickeln.  Die AKNW äußert daher gegen die vorgesehene Streichung dieser Vorgabe erhebliche Bedenken. Es könnte dazu kommen, dass Einrichtungen in völlig isolierter Lage entstehen, was nicht zum Wohle der Nutzerinnen und Nutzer sein kann.

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Zur Stellungnahme der AKNW zur zur Änderung des Wohn- und Teilhabegesetzes - 3.7.2018 (PDF)

BauO NRW

Gesetzentwurf der Landesregierung "Gesetz zur Modernisierung des Bauordnungsrechts" (25.04.18)

Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Bauordnungsrechtes in Nordrhein-Westfalen – Baurechtsmodernisierungsgesetz (BauModG NRW) - will das Land umfassende Änderungen im Bauordnungsrecht umsetzen. Zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung führt der Landtagsausschuss für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen am 4. Mai 2018 eine Anhörung durch. Zur Vorbereitung dieser Anhörung hat die AKNW eine Stellungnahme abgegeben.

In ihrer Stellungnahme begrüßt die AKNW den Gesetzentwurf, der zu einer modernen Bauordnung führt. Nach einem transparenten, umfassenden Dialogprozess auf politischer Spitzenebene liegt nun eine Fassung vor, die einerseits auf die aktuellen Herausforderungen im Wohnungsbau reagiert, andererseits rechtssichere Verfahren mit Beschleunigungseffekten anbietet. mehr

Downloads

Zur Stellungnahme der AKNW zur BauO NRW 2018 - 25.4.2018 (PDF)
Synopse: Entwurf BauO NRW 2018 mit früheren Fassungen (PDF)


Referentenentwurf "Baurechtsmodernisierungsgesetz2" (19.01.18)

Die Architektenkammer NRW bezieht zum Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Bauordnungsrechts in Nordrhein-Westfalen – Baurechtsmodernisierungsgesetz (BauModG NRW) - Stellung: Im materielle Recht kommt es nach Einschätzung der AKNW zu vielen Verbesserungen. Das Abstandsflächenrecht ermöglicht höhere Grundstücksausnutzungen, die Brandschutzbestimmungen werden an die übrigen Länder angepasst, der Holzbau wird erleichtert.

Die umstrittene R-Quote wird nicht weiter verfolgt, die DIN 18040 soll in den notwendigen Teilen endlich bauaufsichtlich eingeführt werden. Manches sieht die AKNW aber auch kritisch. So zum Beispiel die vorgesehenen Änderungen im vereinfachten Genehmigungsverfahren sowie die geplanten massiven Änderungen in den Bauvorlageberechtigungen.

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Zur Stellungnahme der AKNW zum Referentenentwurf Baurechtsmodernisierungsgesetz - 19.01.2018 (PDF)

Selbstbestimmtes Wohnen für Menschen mit Pflegebedarf

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: „Selbstbestimmtes Wohnen für Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf in NRW weiter ausbauen“

Der Landtagsausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat die AKNW als Sachverständige zu einer Anhörung am 11. April 2018 eingeladen. In einem Antrag fordert die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Landesregierung u.a. auf, den Grundsatz ambulant vor stationär nicht anzutasten und weiterhin einen umfassenden Ausbau von Alternativen für ein selbstbestimmtes Wohnen mit intensiver Pflege und Unterstützung zu befördern.

In ihrer Stellungnahme geht die AKWN auf die Wahlmöglichkeiten zwischen ambulanten und stationären Einrichtungen ein und kommentiert die bestehenden Beratungsangebote. Für den Ausbau von barrierefreien und rollstuhlgerechten Wohnungen stellt der Bestand eine besondere Herausforderung dar.

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Stellungnahme der AKNW zum Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: „Selbstbestimmtes Wohnen für Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf in NRW weiter ausbauen“ - 4.4.2018 (PDF)

Soziale Wohnraumförderung

Antrag der SPD-Landtagsfraktion „Keine Kürzungen bei der Sozialen Wohnraumförderung" (08.03.18)

Die SPD-Landtagsfraktion hat Ende letzten Jahres einen Antrag zur sozialen Wohnraumförderung in NRW (Drucksache 17/1438) in den Landtag eingebracht. Darin kritisiert die SPD-Fraktion u.a. die Absichten der NRW-Landesregierung, das jährliche Fördervolumen um 300 Mio. Euro zu kürzen sowie die beabsichtige Mittelverschiebung zu Gunsten der Eigentumsförderung.

Die Architektenkammer NRW wurde als Sachverständige in das Anhörungsverfahren eingebunden und hat sich mit einer schriftlichen Stellungnahme beteiligt, in welcher sie sich u.a. kritisch zum Ergebnis der Aktualisierung der Gebietskulissen äußert. Die mündliche Anhörung zum Antrag findet am 16. März 2018 im Ausschuss für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen statt.

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Stellungnahme der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen zum Antrag der SPD-Landtags-fraktion „Keine Kürzungen bei der Sozialen Wohnraumförderung: NRW braucht mehr miet-preisgebundenen Wohnungsbau und nicht weniger!“ (PDF)

Energieeinsparverordnung - EnEVa

Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP: „NRW muss auf Bundesebene Impulsgeber für eine Neuausrichtung der Energieeinsparverordnung werden“

Die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen hat zu einem Antrag (Landtagsdrucksache 17/1112) der Fraktion der CDU und die Fraktion der FDP Stellung genommen. In dem Antrag setzen sich CDU und FDP dafür ein, dass NRW auf Bundesebene Impulsgeber für eine Neuausrichtung der Energieeinsparverordnung werden muss.

Aufgrund der Kostenauswirkungen der EnEV plädieren die Fraktionen an die Landesregierung, eine Bundesratsinitiative zu starten. Ziel soll es sein, die Verordnung zunächst für drei Jahre auszusetzen und die Vorgaben umfassend zu evaluieren. Die AKNW war als Sachverständige zu einer Anhörung geladen, die der Landtagsausschuss für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen am 23. Februar 2018 durchführte. In ihrer Stellungnahme bestätigte die AKNW den Einfluss der EnEV auf die aktuellen Baukosten. Sie gibt Hinweise, wie die EnEV weiterentwickelt werden kann.

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Stellungnahme der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen zum Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP: „NRW muss auf Bundesebene Impulsgeber für eine Neuausrichtung der Energieeinsparverordnung werden“ - 16.2.2018 (PDF)

Themen bis 2017

weitere Stellungnahmen

2017

2016

2015

2014

vor 2014

  • Stellungnahme der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen zum Referentenentwurf zum Landesentwicklungsplan NRW
  • Stellungnahme der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen zum Änderungsentwurf des Gesetzes über Immobilien- und Standortgemeinschaften
  • Stellungnahme der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen zum Gesetzesentwurf zur Neuregelung des Wohnungsaufsichtsrechts
  • Stellungnahme der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen zur Wohnraumförderung in Nordrhein-Westfalen
  • Stellungnahme der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen zum Antrag der CDU-Landtagsfraktion für eine zukunftsgerichtete Denkmalförderpolitik
  • Stellungnahme der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen zum Gesetzentwurf für eine umfassende Reform des Pflegerechts
  • Stellungnahme der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen zum Antrag zur PCB-Belastung in öffentlichen Gebäuden
  • Stellungnahme der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen zum Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler
  • Stellungnahme der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen zum Gesetzentwurf zur Änderung der Landesbauordnung
  • Stellungnahme der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen zum Entwurf einer Durchführungsverordnung (Tariftreue- und Vergabegesetz)
  • Stellungnahme der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen zum Anerkennungsgesetz Nordrhein-Westfalens
  • Stellungnahme der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen zum Entflechtungsmittelzweckbindungsgesetz (EMZG NRW)
  • Stellungnahme der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen zum Klimaschutzgesetz Nordrhein-Westfalens
  • Stellungnahme der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen zum Landesentwicklungsplan NRW - Großflächiger Einzelhandel
  • Stellungnahme der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen zum Gesetzesentwurf der Landesbauordnung (2011)
  • Stellungnahme der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Landesbauordnung
  • Stellungnahme der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen zum Gesetzentwurf für ein Tariftreue- und Vergabegesetz NRW
  • Stellungnahme der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen zum Gesetzentwurf für ein Gesetz zur Stärkung der Bürgerbeteiligung
  • Stellungnahme der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land NRW
  • Stellungnahme der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen zum Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer
  • Stellungnahme der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen Entwicklung einer neuen Eine-Welt-Strategie des Landes NRW
  • Stellungnahme der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen zum Entwurf eines neuen Windenergieerlasses
  • Stellungnahme der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Nachbarrechtsgesetzes

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