Abteilungsleiter Planen und Bauen, Digitalisierung, BIM, digitaler Bauantrag, Nachhaltigkeit
Digitaler Bauantrag
Im Rahmen der Federführung PLUS der Bundesarchitektenkammer werden einzelne Themenbereiche der Digitalisierung unter der Federführung unterschiedlicher Länderarchitektenkammern bearbeitet. Die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen hat für die Ad-hoc Arbeitsgruppe „Digitaler Bauantrag“ die Federführung übernommen.
Als ein Ergebnis der Erarbeitung und Abstimmung wurde der „Referenzprozess aus Sicht des Entwurfsverfassers“ entwickelt. Er konzentriert sich auf die Rolle der Kammermitglieder als Entwurfsverfasser und Fachplaner sowie der Bauherren und beschreibt idealtypisch deren Einbeziehung
• in den digitalen Bauantrag,
• in das behördliche Genehmigungsverfahren und
• die öffentlich-rechtlichen Verfahrensschritte in der Bauausführung bis zur Fertigstellung des Vorhabens.
Im Vordergrund steht der Ablauf im Baugenehmigungsverfahren (§ 63 und 64 MBO, § 64 und 65 BauO NRW).
Anlass ist die im Rahmen des OZG [Onlinezugangsgesetz] notwendige digitale Bereitstellung aller behördlichen Dienstleistungen bis 2022.
Der Referenzprozess wird im Ergebnis den Länderarchitektenkammern, den Behörden, den Ingenieurkammern und dem IT-Planungsrat zur Verfügung gestellt werden. Er kann so in den Ländern, in denen ein digitaler Bauantrag entwickelt wird, als Grundlage für die gemeinsame Erarbeitung mit den Behörden/Ministerien dienen.
Den Referenzprozess für einen digitalen Bauantrag finden Sie hier (PDF)
Textliche Erläuterungen dazu lesen Sie hier (PDF)
Lesen Sie hierzu auch:
"Digitaler Bauantrag: Der schnelle Weg zur Baugenehmigung" (Artikel aus der DBZ 1/2020)
"Der digitale Weg zur Baugenehmigung: Referenzprozess gibt Orientierung" (dabonline 05/2021)
Digitaler Bauantrag mit di.BAStAI
Jährlich werden mehr als 200.000 Baugenehmigungen in Deutschland beantragt. Bauherren wenden sich in aller Regel zusammen mit ihren eingetragenen Architekten und Ingenieuren dazu an die Bauaufsichtsbehörden. Laut Onlinezugangsgesetz müssen diese bis Ende des Jahres 2022 in der Lage sein, digitale Bauanträge anzunehmen. Um diese schnell und unkompliziert überprüfen zu können, haben 29 Architekten- und Ingenieurkammern nun eine Verwaltungsvereinbarung für eine gemeinsame Datenbank unterzeichnet – die „digitale bundesweite Auskunftstelle der Architekten- und Ingenieurkammern“, kurz di.BAStAI.
Mit dieser kostenfreien, allein durch die Bauaufsichtsbehörden nutzbaren Datenbank wird die Prüfung der Eintragung in Berufsverzeichnisse und -listen und der daraus abgeleiteten Bauvorlageberechtigung im digitalen Verfahren erheblich erleichtert. Denn die Behörden erhalten ohne Zeit- und Kostenaufwand jederzeit die elektronische Auskunft zum Eintragungsstatus einer Entwurfsverfasserin oder eines Entwurfsverfassers aus den Kammerlisten und -verzeichnissen. Außerdem führt „di.BAStAI“ in Zukunft auch Sonderqualifikationen und Nachweisberechtigungen.
Weitere Informationen erhalten Sie als Flyer und unter www.di-bastai.de.