Hinweisgeberschutz

Die AKNW hat eine interne Meldestelle eingerichtet, an welche sich Hinweisgeber (=Whistleblower) zur Meldung eines Verstoßes im Sinne des Hinweisgeberschutzgesetzes  (=HinSchG) vertraulich wenden können.

Unter den Schutz des Hinweisgeberschutzgesetzes fallen sämtliche Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße gegen in § 2 HinSchG aufgeführte Vorschriften erlangt haben und diese an die im Hinweisgeberschutzgesetz vorgesehenen Meldestellen melden oder offenlegen.

Verstöße im Sinne des Hinweisgeberschutzgesetzes sind Handlungen oder Unterlassungen im Rahmen einer beruflichen, unternehmerischen oder dienstlichen Tätigkeit, welche

  • strafbewehrt sind und daher Straftaten darstellen (z.B. Betrug, Korruption oder sexuelle Nötigung), § 2 Abs. 1 Nr. 1 HinSchG,
  • bußgeldbewehrt sind, soweit die verletzten Vorschriften dem Schutz von Leben, Leib oder Gesundheit oder dem Schutz der Rechte von Beschäftigten oder ihrer Vertretungsorgane dienen (z.B. Bußgeldvorschriften des individuellen oder kollektiven Arbeitsrechts sowie des Gesundheitsschutzes), § 2 Abs. 1 Nr. 2 HinSchG,
  • oder aber die in § 2 Abs. 1 Nr. 3 bis 10 sowie Abs. 2 HinSchG abschließend aufgeführten Vorschriften des EU-, Bundes- und Landesrechts verletzen.

!Nur Hinweise auf Verstöße gegen die vorgenannten Vorschriften fallen unter den Schutz des Hinweisgeberschutzgesetzes. Die interne Meldestelle dient nicht der Entgegennahme von Beschwerden allgemeiner Art oder von Informationen über privates Fehlverhalten, von dem die hinweisgebende Person im beruflichen Zusammenhang erfährt, das aber keinen Bezug zur beruflichen Tätigkeit hat!

Hinweisgeber können vor allem (ehemalige) Beschäftigte, Auszubildende, freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie ehrenamtlich tätige Personen sein.

Die AKNW stellt ein von der Firma LegalTegrity betriebenes Hinweisgebersystem zur Verfügung. Das System ermöglicht es, Verstöße telefonisch oder per Internet zu melden. Es erlaubt einen vertraulichen und durch spezielle Verschlüsselung gesicherten Dialog mit den für die Entgegennahme und Bearbeitung der Meldung zuständigen Personen. Eine technische Rückverfolgung von Hinweisen ist nicht möglich.

Zur internen Meldestelle

Alternativ können Sie sich an die externe Meldestelle des Bundesamtes für Justiz wenden.