Wärmewende: "Gebäude ganzheitlich betrachten"

„Dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf für ein Gebäudeenergiegesetz fehlt es an verlässlichen Vorgaben für Planerinnen und Planer sowie für die Bauherrschaft. Zudem kommt der Entwurf nicht zu einer wirklich umfassenden Betrachtung von Gebäuden“, so der Präsident der Architektenkammer NRW, Ernst Uhing, anlässlich der Veröffentlichung des Gesetzentwurfes. Vor allem die Festlegung auf bestimmte Energieträger ist nicht ganzheitlich gedacht und wird von der nordrhein-westfälischen Architektenschaft kritisch bewertet.

04. Juli 2023

Bei der Betrachtung eines Gebäudes gilt es, die CO2-Bilanz über den gesamten Lebenszyklus hinweg zu bewerten - inklusive etwaigem Abriss. Insbesondere im Bestand muss zudem die so genannte „graue Energie“ als „goldene Energie“ berücksichtigt werden. Ein Bestandsgebäude besteht aus mehr als den in ihm gespeicherten Baustoffen und Emissionen. Es enthält auch immaterielle und kulturelle Werte. Die Architektenschaft fordert schon seit Jahren eine holistische Betrachtung von Gebäuden.

Grundsätzlich begrüßt die NRW-Architektenschaft die Umsetzung einer Wärmewende. Diese Wärmewende aber vor allem über den künftigen Einsatz von Heizungstypen zu regeln, ist  nicht umfassend genug. „Zur Erreichung der Klimaziele und der erforderlichen Beschleunigung der Bauwende bedarf es klarer Ziele und einer Bewertung von Gebäuden über die Betriebsenergie hinaus“, hebt Präsident Uhing hervor.  

Der Lösungsansatz einer 65-Prozent-Vorgabe für erneuerbare Energien bei Heizungsanlagen greift zu kurz. Uhing: „Mit der reinen Umstellung auf eine neue Heizungsart ist es oft nicht getan. Ergänzend müssen häufig auch Verbesserungen in Dach und Fach (Dämmung, Fenster und Türen) vorgenommen werden. Solche tiefgreifenderen Eingriffe können ggf. aber auch zu baukulturellen Folgen für Städte und Gemeinden führen." Gerade auch zu Beginn des 20. Jahrhunderts errichtete Gebäude haben, auch ohne die Klassifizierung eines Denkmals, einen baukulturellen Wert und dürfen nicht durch Sanierungen diesen Wert verlieren.

Kritisch zeigte sich Uhing auch angesichts der angedachten verpflichtenden Energieberatung. „Eine Energieberatung, die die ganzheitliche Betrachtung außer Acht lässt, ist unzureichend.  Eine solch umfassende Betrachtung können Schornsteinfeger oder Heizungsinstallateure nicht wirklich erbringen. Dies ist eine Aufgabe für unseren Berufsstand!“

Überdies darf sich die angedachte Förderung nicht auf eine reine Förderung im Bereich der Heizungstechnologien beschränken, „Eine Heizungswende ist nur ein erster Schritt für die Klimawende! Es ist unerlässlich, dass wir weiterdenken und gleichlautende und klare Regelungen aller – auch europäischer – gesetzlichen Vorgaben haben“, so Ernst Uhing.

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