Neu und besonders relevant ist die Möglichkeit für den Architekturnachwuchs, bereits direkt nach dem Studium einen Antrag auf Eintragung als Junior-Architekt*in, -Innenarchitekt*in, Landschaftsarchitekt*in oder -Stadtplaner*in stellen zu können. Wird dem seitens der Kammer entsprochen, können Absolventinnen und Absolventen bereits während der zweijährigen Phase, in der sie die berufspraktische Qualifikation für ihre Eintragung absolvieren, den entsprechenden Titel führen.
Die Junior-Mitgliedschaft eröffnet jungen Planerinnen und Planern Mitbestimmungsmöglichkeiten in der Architektenkammer NRW. Zugleich werden sie schon zu Beginn ihrer beruflichen Tätigkeit Teil des Netzwerks und der starken Gemeinschaft der AKNW-Mitglieder – die Nutzung aller AKNW-Services inklusive.