
Juristin
Als staatlich anerkannte Sachverständige können Personen anerkannt werden, die über eine besondere Erfahrung in einem Fachbereich verfügen, fundierte theoretische Kenntnisse nachweisen und selbstständig tätig sind. Die Architektenkammer NRW erkennt Sachverständige in den folgenden Bereichen an:
AKNW-Mitglieder mit den entsprechenden Qualifikationen können nachweislich qualifiziert zu Schallschutzfragen, in der Energieberatung oder in Prüfungsverfahren für den baulichen Brandschutz tätig werden.
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Sachverständigenwesen