Juristin
Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige
Den fachkundigen Aussagen und Urteilen öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger wird besondere Bedeutung beigemessen. Daher erlaubt die öffentliche Bestellung ihnen, auf ihrem jeweiligen Sachgebiet Gutachten zu erstellen, Beratungen, Prüftätigkeiten und Überwachungen sowie Schiedsrichterähnliche und schiedsgerichtliche Aufgaben auszuüben. Weitere Informationen finden Sie z.B. beim Institut für Sachverständigenwesen (IfS).
Bislang hat die AKNW Sachverständige in den folgenden Sachgebieten öffentlich bestellt und vereidigt:
- Schäden an Gebäuden
- Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken
- Ermittlung von Mieten für Grundstücke und Gebäude
- Honorarleistungen
- Garten- und Landschaftsbau/Sportanlagen
- Umweltverträglichkeit/Landschaftspflege
Hier finden Sie Ihre Ansprechpartnerin/Ihren Ansprechpartner in der Architektenkammer NRW. Weitere Sachverständige finden Sie im bundesweiten Sachverständigenverzeichnis unter www.svv.ihk.de.
Weiterführende Informationen
Ihre Ansprechpartner*innen
Sachverständigenwesen