AKNW-Stellungnahme: "Erstes allgemeines Gesetz zur Stärkung der Sozialen Inklusion in NRW"

Gegenwärtig durchläuft der Gesetzentwurf für ein „Erstes allgemeines Gesetz zur Stärkung der Sozialen Inklusion in Nordrhein-Westfalen“ das parlamentarische Verfahren des NRW-Landtags. Die AKNW hat sich jetzt in einer schriftlichen Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf geäußert.

11. November 2015

Gegenwärtig durchläuft der Gesetzentwurf für ein „Erstes allgemeines Gesetz zur Stärkung der Sozialen Inklusion in Nordrhein-Westfalen“ das parlamentarische Verfahren des NRW-Landtags. Die Landesregierung hatte den Entwurf Mitte September 2015 eingebracht. Mit dem geplanten Gesetz sollen in einem ersten Schritt die aus der UN-Behindertenrechtskonvention resultierenden Anforderungen an die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe von Behinderten an der Gesellschaft in landesgesetzliche Regelungen überführt werden.

Die Architektenkammer NRW hat sich jetzt in einer schriftlichen Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf geäußert. Darin begrüßt die AKNW grundsätzlich das Ziel der Inklusion, mahnt aber zugleich an, dass zur Erreichung dieses Ziels Kosten und Nutzen in einem ausgewogenen Verhältnis stehen müssen.

Stellungnahme der Architektenkammer NRW zum Gesetzentwurf für ein „Erstes allgemeines Gesetz zur Stärkung der Sozialen Inklusion in Nordrhein-Westfalen“ (PDF)

Teilen via