AKNW-Vorstand: Durchbruch bei der HOAI?
Zentrales Thema der AKNW-Vorstandssitzung im April war die revidierte Vorlage zur Novellierung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), die seit dem Monatsende März vorliegt. Der Vorstand nahm den überarbeiteten Referentenentwurf grundsätzlich positiv auf. „Wir verstehen dies auch als Signal der Bundesregierung, das langwierige Novellierungsverfahren endlich zum Abschluss zu bringen“, betonte Präsident Hartmut Miksch. Die vorgelegte Neufassung wertete der Vorstand der Architektenkammer NRW einmütig als großen berufspolitischen Erfolg.
Gegenüber den Vorstellungen des Bundeswirtschaftsministeriums vom Februar 2008 habe man in allen substantiellen Fragen Änderungen im Sinne der Architektenschaft durchsetzen können. Wichtigste Punkte: Die Preisrechtsverordnung wird weiterhin für das gesamte Leistungsbild von Architekten und bis zu einem Auftragswert von 25 Millionen Euro gelten. Die Novelle bringt überdies eine zehnprozentige Erhöhung der Honorare. Über problematische Regelungen in Detailfragen müsse man nun hinwegsehen, um die Novellierung überhaupt noch zum Abschluss bringen zu können, meinte der Vorstand. Er beendete seine Beratungen zu diesem Thema mit dem nachdrücklichen Appell an die politisch Verantwortlichen in Berlin, die HOAI-Novellierung bis zum Sommer abzuschließen.
Berufshaftpflicht: AKNW erreicht Verbesserungen
Das Vorstandsgremium befasste sich außerdem mit der neuen Durchführungsverordnung zum Baukammerngesetz - eine Folge der Gesetzesnovelle vom Dezember 2008. Wichtigster Punkt war die künftige Risikoabsicherung in der Berufshaftpflichtversicherung. Das NRW-Bauministerium (MBV) wollte hierfür ursprünglich eine Vierfachmaximierung vorschreiben. Architekten hätten sich dann für vier Schadensfälle pro Jahr absichern müssen. Hiergegen hatte sich die AKNW vehement ausgesprochen, weil dies zu einer erheblichen Belastung für Architekturbüros geführt hätte. Die Kammer konnte nun nachweisen, dass eine Risikovorsorge in dem vorgesehenen Umfang nicht erforderlich ist. In der neuen DVO bleibt es deshalb bei der bewährten Zweifachmaximierung.
AKNW: Aufgabenkritik und Perspektivplanung
Der Vorstand beschäftigte sich darüber hinaus intensiv mit dem aktuellen Aufgaben- und Leistungsprofil der Kammer. Zum Abschluss der Diskussion war man sich einig in dem Wunsch, dass nach zwölf Jahren wieder eine Mitgliederbefragung durchgeführt werden sollte, um Hinweise zu bekommen, wie die Mitglieder ihre Kammer sehen und wie sich das Serviceangebot noch besser auf die Belange der Mitglieder anpassen lässt.
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