Wettbewerbswesen

AKNW-Vorstand zieht positives Fazit zum Landeswettbewerb

Das Wettbewerbswesen stand gleich mehrfach auf der Tagesordnung der Sitzung des Vorstands der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen am 13. April. „Wettbewerbsbeiträge sind ein Geschenk der Architektinnen und Architekten an die Allgemeinheit“, betonte Präsident Hartmut Miksch. Die AKNW werde sich deshalb weiterhin den Dialog mit allen Verfahrensbeteiligten pflegen, um möglichst viele Architektenwettbewerbe mit überzeugenden Ergebnissen anzuregen.

15. April 2010von ros

Aktueller Anlass der Diskussion im Vorstand war die Verleihung des Landeswettbewerbs „Studentisches Wohnen in gemischten Quartieren“ am 26. März in Münster. Hartmut Miksch zog ein positives Fazit unter das gesamte Verfahren, welches das wichtige Thema des innerstädtischen Wohnungsbaus forciert habe. „Wettbewerbe bieten immer wieder Anlass zur öffentlichen Debatte“, hob der Präsident der Architektenkammer hervor. Auch in Münster sei vielfach über das Wettbewerbsverfahren und seine Ergebnisse berichtet worden. Architektenwettbewerbe seien ein unverzichtbarer Beitrag zur Baukultur, so der Vorstand.

Die erfolgreiche Durchführung von Architektenwettbewerben hänge immer auch von der qualifizierten Arbeit der betreuenden Büros ab, erklärte Vorstandsmitglied Jochen König, der Vorsitzende des Kammer-Ausschusses „Wettbewerbs- und Vergabewesen“. In der Praxis übten die etablierten Wettbewerbsbetreuungsbüros einen nicht unerheblichen Einfluss auf die Ausgestaltung des Wettbewerbswesens aus. „Wir wollen deshalb einen systematischen Austausch pflegen.“ Der Vorstand beschloss, im Sommer 2010 zu einem Erfahrungsaustausch zwischen Mitgliedern der AKNW, die Wettbewerbe betreuen, den Wettbewerbsberatern der Kammer sowie Auslobern einzuladen. Thema soll unter anderem die Frage sein, wie angemessene Rahmenbedingungen auszusehen haben, damit Architektinnen und Architekten die sowieso schon sehr aufwändige und kostspielige Teilnahme an Wettbewerbsverfahren empfohlen werden kann. Kritisiert werden u. a. zu kurze Abgabefristen, zu umfangreiche Nachweise zu Energie- und Brandschutzkonzepten und unangemessene Präsentationsbedingungen bei der Vorstellung der eigenen Arbeit.

Einheitlicher Ansprechpartner

Zu einem Dauerthema im Vorstand der AKNW hat sich der sogenannte Einheitliche Ansprechpartner entwickelt. Zur Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie ist in NRW vorgesehen, dass ausgewählte Kreise und kreisfreie Städte als zentrale Anlaufstellen für Dienstleister aus dem EU-Ausland fungieren. Diese wiederum beteiligen die Kammern bei der Bearbeitung entsprechender Anfragen. Gegenwärtig sprechen die berufsständischen Kammern und die Wirtschaftskammern mit den Kommunalen Spitzenverbänden über eine Kooperationsvereinbarung, mit der die weitere Zusammenarbeit geregelt werden soll. Der Vorstand der AKNW hält es für unerlässlich, dass Anfragen europäischer Architektinnen und Architekten zur Berufsausübung in Deutschland verantwortlich von den Architektenkammern bearbeitet werden.

Gemeinschaftsorientieres Wohnen

Innovative, gemeinschaftsorientierte Wohnformen gehören zu den Entwicklungen innerhalb der Wohnungswirtschaft, die gegenwärtig auf reges Interesse bei Bauherren treffen. Die AKNW hatte das Thema bereits im Rahmen der Aktionsplattform „NRW wohnt“ in mehreren Veranstaltungen diskutiert. Der Vorstand beschloss, die Vorteile solcher Bauvorhaben in Gesprächen mit dem NRW-Bauministerium und den nordrhein-westfälischen Kommunen zu diskutieren und für die Unterstützung von Baugruppen-Projekten zu werben. Insbesondere die Bereitstellung von Grundstücken wird dabei ein Thema sein.

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