AKNW zu Wohnungsbauwende: Bezahlbaren Wohnraum voranbringen!

Die angespannte Situation im öffentlich geförderten Wohnungsbau in Nordrhein-Westfalen hat alarmierende Ausmaße erreicht. Die Architektenkammer NRW mahnt zu einer sofortigen „Wohnungsbauwende", um den prekären Zustand in diesem Preissegment zu bewältigen. Insbesondere in Ballungsräumen und Universitätsstädten herrscht akuter Handlungsbedarf.

10. August 2023

Die Gründe für die Stagnation im Wohnungsbau sind vielfältig: Hohe Anforderungen, steigende Kosten entlang der Wertschöpfungskette und hohe Zinsen sind nur einige der Hemmnisse. Alarmierend ist die Entwicklung, dass trotz wachsender Fördermittel immer weniger Wohnungen neu errichtet werden. Im Jahr 2022 wurden gerade einmal 3.993 Wohneinheiten gebaut – der niedrigste Wert seit 2012. Parallel dazu schwinden die Mietpreis- und Belegungsbindungen drastisch. Die Zahl der preisgebundenen Mietwohnungen in NRW sank von 1,5 Millionen im Jahr 1992 auf etwa 442 000 bis Ende 2021. Wenn nicht umgehend innovative Ansätze und Maßnahmen ergriffen werden, droht innerhalb eines Jahrzehnts eine weitere drastische Reduktion.

Die geplante Schaffung von 45 000 neuen mietpreisgebundenen Wohnungen bis 2027 durch die NRW-Landesregierung erweist sich angesichts dieser Daten als unzureichend. Um den tatsächlichen Bedarf zu decken, müssen jährlich zwischen 25 000 und 30 000 geförderte Wohneinheiten in Nordrhein-Westfalen entstehen. Die Architektenkammer NRW fordert vehement eine Neuausrichtung der bisherigen Vorgehensweise und den Einsatz innovativer Instrumente. Präsident Ernst Uhing betont: "Die Expertise der Architektinnen und Architekten ist von entscheidender Bedeutung, um den Wohnraummangel zu bekämpfen."

Die Kammer schlägt konkrete Maßnahmen vor:

  • Förderung von Bauen im Bestand und Nachverdichtung
  • Stärkung der personellen Ressourcen in den Bauämtern
  • Differenzierte Grunderwerbsteuer zugunsten des geförderten Wohnungsbaus
  • Konsequente Digitalisierung der Baugenehmigungsverfahren
  • Senkung von Komfortansprüchen auf ein erforderliches Niveau
  • Einführung des "Gebäudetyps E" für experimentelles Bauen
  • Nachhaltige Lösung für das Grundstücks- und Bodenproblem (Stärkung Vorkaufsrechte für Kommunen; Erbpacht)

Die Einführung des "Gebäudetyps E" ermöglicht abweichende Bauvorhaben im Rahmen der Gebäudeklassen der Bauordnung. Dies soll innovative Konstruktionen und damit die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum fördern. Die Architektenkammer NRW fordert die Integration dieses Ansatzes auch auf Bundesebene.
Die Herausforderungen und konkrete Lösungsbeispiele werden aktuell (9. bis 11. August 2023) im Rahmen der „WohneNRW-Tage“ ausführlich diskutiert. Die „Allianz für mehr Wohnungsbau“, zu der die Kammer gehört, befasst sich intensiv mit diesem Themenfeld.

Info: www.mhkbd.nrw/themenportal/wohnenrw-tag

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