Baugenehmigungen verlässlich halten

Als Gespräch mit weitreichenden Meinungsübereinstimmungen bezeichneten AKNW-Präsident Ernst Uhing und der baupolitische Sprecher der FDP, Holger Ellerbrock, einen ersten Austausch in der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen. Schwerpunkt des Dialogs war die Zukunft der Wohnungsbauförderung.

24. Januar 2014von Markus Lehrmann

Die vorgestellten Eckpunkte des Förderzeitraums ab 2014 wurden intensiv diskutiert. Dabei wurde über den Zuschnitt der Fördergebiete, das Ziel von Kaltmieten unter 5 Euro pro qm und die angekündigte Option, nicht ausgeschüttete Fördermittel in das Folgejahr vorzutragen, gesprochen.

Die durch die Landesregierung beabsichtigte Langfristigkeit der Wohnungsbauförderung wurde begrüßt. Gleichwohl wurde die Gefahr unterstrichen, dass die Beschränkung einer Vortragsmöglichkeit auf 50 Millionen Euro die Gefahr berge, dass zukünftig weitere nicht ausgeschüttete Mittel „zweckentfremdet“ werden könnten. Der Präsident der Architektenkammer war sich mit dem baupolitischen Sprecher der FDP einig, dass man auf diese Gefahr achten müsse.

Darüber hinaus tauschten sich Uhing und Ellerbrock über den Novellierungsbedarf der Bauordnung NRW aus. Besonderes Augenmerk wurde dem Baugenehmigungsverfahren zuteil. Derzeit sei die umfangreich geprüfte Baugenehmigung für Bauherren und Planer ein investitionssichernder Vorteil. Schließlich könne man sich mit Erteilung der Baugenehmigung darauf verlassen, dass alle öffentlich-rechtlichen Aspekte abschließend geprüft seien. Kritisch steht man Diskussionen gegenüber, diesen umfassenden Prüfauftrag der Baugenehmigungsbehörden in Frage zu stellen. Damit schwäche man die Attraktivität des Standorts NRW, so Ellerbrock.

Weiteres Thema war die Auswirkung des novellierten Partnerschaftsgesellschaftsrechtes, welches nun auch Gesellschaften mit beschränkter Berufshaftung zuließe. Die Schaffung landesrechtlicher Grundlagen sei für die Architektenkammer von höchstem Interesse, hob Präsident Ernst Uhing hervor.

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