Bekanntmachung: Umstellung auf das SEPA-Lastschriftverfahren

Zum 01.01.2014 stellt die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen das Lastschriftverfahren auf das europaweit einheitliche SEPA-Verfahren um. Im Rahmen dieser Umstellung verwenden wir die uns vorliegenden Einzugsermächtigungen ab dem 01.01.2014 als SEPA-Lastschriftmandate. Unsere Gläubiger-Identifikationsnummer lautet DE64ZZZ00000306307. Als Mandatsreferenz verwenden wir die jeweilige Mitgliedsnummer.

06. November 2013

Die Beitragsbescheide werden ab dem 02.01.2014 versandt. Die Abbuchung der Mitgliedsbeiträge 2014 in Höhe von EUR 273,00 bei freischaffenden, EUR 192,00 bei angestellt tätigen und EUR 122,00 bei nicht beruflich tätigen Mitgliedern (gem. § 5 der Beitragsordnung der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen) erfolgt unter Verwendung der o. g. Gläubiger-Identifikationsnummer und der o. g. Mandatsreferenz zum 03.01.2014.

Dieser Artikel stellt die im Rahmen der SEPA-Lastschriftenumstellung erforderliche Pre-Notification dar und ist wie eine individuelle Nachricht anzusehen.

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