Bitte teilnehmen: Online-Befragung zur Objektversicherung

Die Architekten leiden oft unter den Folgen der Gesamtschuld. Obwohl Bauleitungsfehler und Ausführungsmangel zusammentreffen, haftet de facto allein der Architekt. Das treibt die Versicherungsprämien in die Höhe.

12. Oktober 2017von AKH/AKNW

Deshalb ist es wichtig und Erfolg beharrlicher Lobbyarbeit der Architektenkammern, dass das Bundesjustizministerium (BMJV) nun einen Forschungsauftrag zur Verbesserung der Situation u. a. mit der Fragestellung erteilt hat: "Wie können die Ansprüche von Bestellern einer Bauleistung auf Fertigstellung und Mängelgewährleistung verpflichtend abgesichert werden?" Architekten sind gemeinsam mit anderen Baubeteiligten aufgerufen, ihre praktischen Erfahrungen in das Forschungsvorhaben einzuspeisen. Eine große Chance!

Das Forschungsvorhaben unter dem etwas sperrigen Titel "Rechtstatsächliche Untersuchung zu den Möglichkeiten der Ausgestaltung einer verpflichtenden Absicherung der Ansprüche des Bestellers einer Bauleistung auf Fertigstellung und Mangelgewährleistung" soll nämlich im Ergebnis dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) eine Entscheidungshilfe zu dieser Fragestellung liefern. Der Hauptgeschäftsführer der hessischen Architektenkammer, Dr. Martin Kraushaar, gehört dem Beirat des Forschungsprojekts im Namen der Bundesarchitektenkammer an und vertritt die Interessen des Berufsstands.

Nur mit einer breiten Datenbasis lassen sich zuverlässige Aussagen treffen. Bitte nehmen Sie sich die Zeit, den Fragebogen für Architekten, Bauingenieure und Sachverständige auszufüllen. Sie finden ihn auf www.afc.net/absicherung_bauleistung_architekten_bauingenieure_sachverständige.

Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung!

Weitere Information: Empfehlungsschreiben des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (PDF)

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