Brandschutz: Lüftungsanlagen-Richtlinie

Mit der Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Lüftungsanlagen hat das Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport am 10.06.2003 die alte Richtlinie von 1984 (zuletzt veröffentlicht 1997) aufgehoben.

16. September 2003von Li

Mit der Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Lüftungsanlagen hat das Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport am 10.06.2003 die alte Richtlinie von 1984 (zuletzt veröffentlicht 1997) aufgehoben. Der neue Erlass gilt für den Brandschutz von Lüftungsanlagen. Sie betrifft nicht Lüftungsanlagen in Wohngebäuden mit bis zu zwei Wohnungen, Lüftungsanlagen innerhalb einer Wohnung oder einer Nutzungseinheit vergleichbarer Größe. Von den Richtlinien kann im Rahmen eines genehmigten Brandschutzkonzeptes abgewichen werden. Die Richtlinie gibt Hinweise zum Brandverhalten von Baustoffen, stellt Anforderungen an Bauteile von Lüftungsanlagen und deren Installation und regelt Bauvorlagen im bauaufsichtlichen Verfahren. Ferner erhält sie Anforderungen an Lüftungszentralen und Einrichtung zur Luftaufbereitung, Abluftleitungen von gewerblichen oder vergleichbaren Küchen sowie an Lüftungsanlagen in Gebäuden besonderer Art und Nutzung.

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