Das Eigenheim in der kritischen Diskussion

Die bundesweite Debatte um den Neubau von Einfamilienhäusern beschäftigte auch den Vorstand der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen. In seiner Sitzung am 1. Juni beschloss das Leitungsgremium eine Stellungnahme zu einem Antrag, den die Landtagsfraktionen von CDU und FDP in den NRW-Landtag eingebracht hatten mit dem Titel „Den Traum vom Eigenheim erfüllen. Das Einfamilienhaus hat Zukunft!“ Die AKNW, die als Sachverständige um ihre Meinung gebeten worden war, setzt in ihrer Stellungnahme auf eine differenzierte Argumentation. „Diese sehr emotional aufgeladene Debatte muss in strategische Landesentwicklungskonzepte eingebettet werden“, forderte AKNW-Präsident Ernst Uhing.

04. Juni 2021von Christof Rose

„Das Einfamilienhaus ist beliebt, als Neubau aber nicht mehr überall sinnvoll“, führte Prof. Rolf-Egon Westerheide, Architekt und Stadtplaner im Vorstand der Architektenkammer NRW, aus. Vielmehr müssten stadt- und landschaftsplanerische Konzepte diskutiert werden. „Klar ist, dass das Eigenheim auf der grünen Wiese kein probates Mittel zur Lösung des Wohnraummangels sein kann“, zeigte sich der Kammervorstand einig. Richtige Ansätze seien Nachverdichtung, Quartierskonzepte und Anreizprogramme wie „Jung kauft Alt“. „Wir Architektinnen und Architekten müssen auch den Lebenszyklus von Wohnhäusern verstärkt in den Blick nehmen und den Bauherren entsprechende Angebote zur Weiterentwicklung des Bestandes machen.“
In ihrer Stellungnahme hebt die Architektenkammer hervor, dass die Debatte in perspektivische Ziele wie die Umsetzung einer echten Verkehrswende und die Implementierung von Klimaschutzmaßnahmen im Bauwesen eingebettet werden muss.

Neues Europäisches Bauhaus – im Rheinischen Revier?

Als Gast stellte Prof. Dr. Thomas Schleper vom Landschaftsverband Rheinland (LVR) dem Vorstand eine Projektskizze vor, die eine Weiterentwicklung des Kraftwerks Frimmersdorf (bei Grevenbroich) im Rahmen des EU-Projektes „Neues Europäisches Bauhaus“ vorschlägt. Die Entwicklung des Rheinischen Braunkohlereviers mit Fördermitteln in Höhe von 14,8 Milliarden Euro sei ein Dekadenprojekt, das bislang aber noch Aspekte der Architektur, der innovativen Stadt- und Freiraumentwicklung sowie der Kultur insgesamt vermissen lasse. Es fehle auch ein Leuchtturm – wie Frimmersdorf II, das eines der größten Kraftwerksbauwerke europaweit sei und 2021 endgültig abgeschaltet werde. Der Vorstand der Architektenkammer NRW wertete das Vorhaben als markantes Projekt, dessen weitere Ausformulierung die AKNW mit ihrem Know-how ideell gerne begleiten werde.

Klar ist, dass das Eigenheim auf der grünen Wiese kein probates Mittel zur Lösung des Wohnraummangels sein kann.
AKNW-Präsident Ernst Uhing

Klimaanpassungsgesetz

Aus einer Landtagsanhörung zum „Klimaanpassungsgesetz“ des Landes berichtete Vorstandsmitglied Friedhelm Terfrüchte, dass zwischen den Expert*innen unterschiedliche Auffassungen geherrscht hätten, ob die (auch von der AKNW bemängelte) Trennung von „Klimaschutzgesetz“ und „Klimaanpassungsgesetz“ angebracht ist. Zudem habe die Anhörung unter dem Eindruck gestanden, dass die bundesgesetzliche Regelung zum Klimaschutz verschärft werden muss und insoweit auch beim anstehenden Landesgesetz Änderungen erforderlich werden. „Ich habe dafür geworben, die grün-blaue Infrastruktur intensiver und ganzheitlich zu berücksichtigen“, erläuterte Landschaftsarchitekt Terfrüchte. Auch habe er die Bedeutung einer dreifachen Innenentwicklung hervorgehoben und auf den notwendigen Beitrag der von der AKNW vertretenen Fachrichtungen zur Klimaanpassung verwiesen.

Deutscher Baugerichtstag

AKNW-Geschäftsführer Dr. Florian Hartmann berichtete dem Vorstand, dass der Deutsche Baugerichtstag (DBGT) am 21./22. Mai 2021 insgesamt 18 „Empfehlungen“ im Bereich des Architektenrechts beraten habe. „Aus Sicht unseres Berufsstandes kann man den DBGT als Erfolg werten“, resümierte der Justiziar der Architektenkammer. Von besonderer Relevanz seien die Empfehlungen aus dem „Arbeitskreis IV“ für den Berufsstand gewesen. Der Deutsche Baugerichtstag habe mit Blick auf die HOAI dem Verordnungsgeber u.a. empfohlen, die Angemessenheit der seit 2013 unverändert geltenden Tafelwerte zu überprüfen - insbesondere auch bei der Flächenplanung. Zudem sollten die Leistungsbilder aktualisiert und ergänzt werden, beispielsweise in Bezug auf nachhaltiges und klimagerechtes Bauen, in der Brandschutzplanung sowie beim Bauen im Bestand. Hinsichtlich der Ermittlung der anrechenbaren Kosten sollte nach Haltung des DBGT vom Kostenberechnungsmodell auf ein zweistufiges Modell umgestellt werden.

Bundesarchitektenkammer

Präsident Ernst Uhing gratulierte Vorstandsmitglied Martin Müller zu seiner Wiederwahl als Vizepräsident der Bundesarchitektenkammer (BAK). Es sei wichtig, dass die nordrhein-westfälische Architektenschaft auf Bundesebene von einer starken Persönlichkeit im Präsidium der BAK vertreten werde.

 

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