EnEV: Energieausweis kommt im Juli 2008
Am 8. Juni hat der Bundesrat dem Kabinettsentwurf der Bundesregierung zur Energieeinsparverordnung (EnEV) mit Änderungen zugestimmt. Damit kann für bestehende Gebäude der Energieausweis eingeführt werden, durch den Mieter und Käufer von Immobilien künftig schon im voraus die energetischen Qualitäten eines Gebäudes erkennen können. Daneben verpflichtet die Verordnung zum Aushang von Energieausweisen in bestimmten öffentlichen Gebäuden und schreibt eine Inspektionspflicht für Klimaanlagen in Gebäuden vor.
Ein Großteil der nordrhein-westfälischen Architekten war bereits nach den Vorstellungen der Bundesregierung berechtigt, Energieausweise und Modernisierungsempfehlungen für Bestandsgebäude auszustellen. Benachteiligt waren einige staatlich anerkannte Sachverständige sowie insbesondere Innenarchitekten, denen eine Ausstellungsberechtigung für Nichtwohngebäude verwehrt geblieben wäre.
Der Bundesrat hat nunmehr eine Ergänzung eingefügt, wonach zugelassen wird, wer nach bauordnungsrechtlichen Vorschriften der Länder zur Unterzeichnung von bautechnischen Nachweisen des Wärmeschutzes oder der Energieeinsparverordnung bei der Errichtung von Gebäuden berechtigt ist. Diese Regelung umfasst sowohl für Wohn- als auch für Nichtwohngebäude alle Architekten, Innenarchitekten und die staatlich anerkannten Sachverständigen für Schall- und Wärmeschutz. Auf eine entsprechende Regelung hatte die AKNW bis zuletzt gegenüber den politischen Entscheidungsträgern gedrängt.
Um den Eigentümern und Vermietern die Möglichkeit der energetischen Sanierung ihrer Gebäude zu geben, verlangt der Bundesrat die zeitliche Verschiebung für die Einführung der Energieausweise um sechs Monate. Demnach beginnt die Verpflichtung für Wohngebäude der Baufertigstellungsjahre bis 1965 erst ab dem 1. Juli 2008, für später errichtete Wohngebäude erst ab dem 1. Januar 2009 und für Nichtwohngebäude zum 1. Juli 2009.
Ferner haben sich die Länder dafür ausgesprochen, bei Baudenkmälern von der Verpflichtung zur Erstellung eines Energieausweises abzusehen. Anderenfalls würde der Modernisierungsdruck auf Baudenkmäler erhöht und das Erscheinungsbild der Gebäude gefährdet. Zudem bietet der Denkmalschutz kein klimapolitisch relevantes Einsparpotential.
Einer weiteren Position der AKNW wurde entsprochen, entgegen zwischenzeitlicher Absicht bei Wohngebäuden bis zu fünf Wohnungen und Bauantrag vor 1977 keine generelle Wahlfreiheit zwischen dem bedarfsorientierten und dem verbrauchsorientierten Energieausweis einzuführen.
In einer begleitenden Entschließung fordert der Bundesrat den Bund auf, durch eine verlässliche Förderung für ausreichende Anreize zur Investition in erneuerbare Energien Sorge zu tragen.
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