Entsorgung von Styroporabfällen

Derzeit kommt es laut Mitgliederinformationen und Medienberichten zu erheblichen Problemen bei der Entsorgung von Polystyrolabfällen. Viele Baufirmen und Handwerksbetriebe in Deutschland werden die rückgebauten Dämmplatten offenbar nicht mehr los. Die Entsorgungsfirmen nehmen kein Styropor mehr an, weil die Entsorgung aktuell nicht mehr gewährleistet ist.

28. November 2016von Herbert Lintz

In einem Erlass hat sich das Umweltministerium NRW zu dem Sachstand geäußert. Demnach verfügten in NRW 13 von 16 Müllverbrennungslangen über entsprechende Zulassungen, um HBCD-haltiges Material auch als gefährlichen Abfall entsorgen zu können. Seit dem 1. Oktober angefallene Styroporabfälle dürfen in Chargen von bis zu zwei Tonnen in Reinform und ohne Umweg über einen Entsorgungsbetrieb direkt an diese Müllverbrennungsanlagen in NRW geliefert werden

Auch zu Baumischabfällen äußert sich das NRW-Umweltministerium. Gemischter Bau- und Abbruchabfall mit einem Anteil von weniger als 25 Volumenprozent oder weniger als 0,5 m³ HBCD-haltiger Dämmmaterialien pro Tonne Gesamtgewicht soll demnach auch weiterhin als nicht-gefährlicher Abfall entsorgt werden können. Dies soll auch möglich sein, wenn im Baumischabfall weniger als 3 Masseprozent HBCD-haltiger Dämmmaterialien vorhanden sind. Es muss sich aber um Abfälle handeln, die tatsächlich direkt auf der Baustelle angefallen sind.

Hintergrund:
Hexabromcyclododecan (HBCD) ist ein Flammschutzmittel für EPS / Polystyrol / Styropor. Es ist toxisch bzw. krebserregend, im verbauten Zustand gehen aber nach heutigem Wissen keine Gefahren aus. Seit 2014 soll HBCD durch andere Wirkstoffe ersetzt werden. Mit der am 30.9.2016 in Kraft getretenen EU-Verordnung (Nr.2016/460 vom 30.3.2016) besteht ein Zerstörungsgebot bei der Entsorgung für HBCD-haltige Dämmstoffe. HBCD muss so beseitigt oder verwertet werden, dass dieser Schadstoff zerstört oder unumkehrbar umgewandelt wird. Daher gilt EPS mit HBCD als „gefährlicher Abfall“ und kann nicht mehr wie bisher entsorgt werden.

Schreiben Sie uns, wenn es auf Ihren Baustellen zu Problemen gekommen ist (lintz@aknw.de).

Erlass des Umweltministeriums (PDF)

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