EU-Gebäuderichtlinie: Energiepass im Praxistest

Die EU-Richtlinie über die Energieeffizienz von Gebäuden gibt als Ziel vor, dass bei jedem Mieter- oder Eigentümerwechsel in bestehenden Gebäuden ab Januar 2006 ein Energiepass vorgelegt werden muss. Bis zu diesem Zeitpunkt soll die Richtlinie auch in nationales Recht umgesetzt werden.

19. Januar 2004von Li

Die Deutsche Energieagentur hat den Prototyp eines bundeseinheitlichen Energiepasses entwickelt, der auf seine Praxistauglichkeit hin überprüft werden soll. In NRW wird dieser Feldversuch federführend durch die Verbraucherzentrale begleitet. Der Kreis Aachen, die Städte Aachen, Bochum, Düsseldorf, Duisburg, Essen, Gronau, Gütersloh, Münster sowie der Rhein-Erft-Kreis wurden ausgewählt, den Prototyp des Energiepasses zu testen. Anfang 2004 werden in diesen Kommunen Startveranstaltungen stattfinden, dort sollen auch die Aussteller von Energiepässen über das konkrete Vorgehen informiert werden. Interessierte Architekten sollten Kontakt zu ihrer Kommune aufnehmen.

Weitere Informationen unter www.verbraucherzentrale-nrw.de und www.zukunft-haus.info.

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