Hochschullandschaft im Umbruch: Zu den Reformbestrebungen der Universitäten und Fachhochschulen in NRW

Hochschullandschaft im Umbruch: Zu den Reformbestrebungen der Universitäten und Fachhochschulen in NRW

"B.A." und "M.A." anstelle von "Dipl.-Ing."? "Bachelor / Master of Arts" statt "Diplom-Ingenieur"? Auch wenn viele von uns ihrem vertrauten Diplom den Vorzug geben werden, in Zeiten der Globalisierung ist der Trend zur Internationalisierung der Studienabschlüsse und damit zur Übernahme der angelsächsischen Bachelor- und Master-Titel nicht aufzuhalten. Ein Kommentar von Michael Arns, Vizepräsident der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen.

16. Juni 2003von Michael Arns

Liebe Kollegin,
lieber Kollege,


„B.A.“ und „M.A.“ anstelle von „Dipl.-Ing.“?
“Bachelor / Master of Arts” statt „Diplom-Ingenieur“? Auch wenn viele von uns ihrem vertrauten Diplom den Vorzug geben werden, in Zeiten der Globalisierung ist der Trend zur
Internationalisierung der Studienabschlüsse und damit zur Übernahme der angelsächsischen Bachelor- und Master-Titel nicht aufzuhalten. Dabei besteht derzeit nicht einmal innerhalb der EU, geschweige denn international ein einheitlicher Standard für den Begriff „Bachelor“ und ist mittelfristig auch nicht zu erwarten. Zu unterschiedlich sind die nationalen Ansätze.

Spätestens seit der Bologna-Erklärung der EG sollen in allen Bundesländern 2-stufige Studiengänge für alle Fächer, ob Geistes- oder Ingenieurwissenschaften, zur Norm erklärt werden. „International kompatibel“ ist das werbewirksame Argument, mit dem Studien innerhalb der EU angeglichen, gleichzeitig durch eigenständiges Profil international wettbewerbsfähiger gemacht werden sollen.

In Deutschland soll dies durch die Abkehr von den Diplomstudiengängen der Unis und FHs erreicht werden. Der Bachelor-Abschluss soll nach drei oder vier, der Masterabschluss nach ein oder zwei Jahren möglich sein. Diese Frage, nämlich 8 + 2 oder 6 + 4 Semester, erhitzt derzeit die Gemüter und ist nicht zu trennen von den Lehrinhalten. Eindeutig eine Qualitätsverbesserung liegt in der Einführung des fünfjährigen Masters an FHs. Die Frage ist im Kern ja auch nicht, wie ein Hochschulabschluss benannt wird, sondern wie qualifiziert er ist. Und da ist höchste Vorsicht geboten. Denn seitens der Politik läuft die Einführung des angelsächsischen Studienmodells Gefahr, für eine Verkürzung der Studienzeiten missbraucht zu werden. So bietet von den Architekturfachbereichen in NRW die FH Münster einen 6-semestrigen Bachelor-Studiengang an, der seitens des Ministeriums ausdrücklich als Sondermodell laufen soll. Nach der FH Bochum hat jetzt die Universität Siegen einen 8-semestrigen Bachelor-Studiengang eingeführt, der im kommenden Wintersemester beginnen soll. Hierauf aufbauend soll ein vertiefender Master-Studiengang mit drei Semestern angeboten werden. Das ist neu und erfreulich. Parallel dazu wird zunächst weiterhin auch der bisherige Diplom-Studiengang aufrechterhalten, wobei Studenten die Möglichkeit haben, in den neuen Studiengang zu wechseln. In der Pressemitteilung, die die Hochschule zur Einführung des neuen Studiengangs herausgegeben hat, wirbt die Universität Siegen: "Mit acht Semestern ist es der kürzeste Studiengang, der nicht nur Architektur-Studium heißt, sondern dessen erfolgreicher Abschluss auch die Aufnahme in die Architektenkammer ermöglicht." Die "Kammerfähigkeit" von Absolventen als Werbe-Argument - auch das eine Folge der unübersichtlichen Reformbemühungen der Hochschulen im ganzen Land!

Damit wären wir bei einem anderen Thema: der Zugangsregelung zu unserem Beruf, für die wir als Vertreter der Architektenkammer - als Ihre gewählten Vertreter- in Ihrem und im Interesse der Gesellschaft verantwortlich sind.
Die gesicherte hohe Qualifikation der Absolventen und damit der Architektinnen und Architekten ist das ausschlaggebende Argument für den Titelschutz der Berufsbezeichnungen "Architekt/in", "Innenarchitekt/in", "Landschaftsarchitekt/in" und "Stadtplaner/in". Verbraucherschutz also.

Der Verbraucher, der Bauherr und die Öffentlichkeit allgemein müssen sicher sein können, dass nur qualifizierte Personen als Architekten arbeiten. Die AKNW ist deshalb der Auffassung, dass in dieser Frage keine faulen Kompromisse eingegangen werden dürfen: Von der Voraussetzung von vier Jahren Mindeststudiendauer kann für die Eintragung in die Kammerliste nicht abgegangen werden. Hier wissen wir uns einig mit sämtlichen übrigen Länderkammern und der BAK!

Es grüßt Sie
Ihr

Michael Arns
Vizepräsident der Architektenkammer
Nordrhein-Westfalen
">arns@aknw.de

Teilen via