Klimagerecht planen in den Kommunen

Alle Maßnahmen zum klimagerechten Bauen und Sanieren sollten in die kommunale städtebauliche Planung integriert werden. Das ist eine der zentralen Forderungen der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen, die in einer aktuellen Stellungnahme der Kammer an den Landtag NRW formuliert wird.

06. September 2024von Christof Rose

„Mit Sanierungszielen, dem Ausbau der erneuerbaren Energien sowie der kommunalen Wärmeplanung werden gegenwärtig verschiedene Handlungsstränge verfolgt, die in eine Gesamtstrategie zusammengeführt werden sollten“, erklärte der Präsident der Architektenkammer NRW, Ernst Uhing, in der Sitzung des Kammervorstands am 3. September in Düsseldorf.

Die Stellungnahme der AKNW bezieht sich auf einen Landtagsantrag der SPD-Fraktion, der mehr energetische Sanierungsmaßnamen fordert. In ihrer Stellungnahme empfiehlt die Architektenkammer, die zentrale Verantwortung zur Umsetzung eines klimagerechten Stadtumbaus auf kommunaler Ebene zu verorten und die personelle Ausstattung der Bau- und Planungsämter entsprechend zu stärken. „Wir haben bereits entsprechende Handlungsleitfäden, die angewendet werden können“, unterstrich Vorstandsmitglied Prof. Rolf-Egon Westerheide. Wichtig sei zudem, transparente Förderkulissen zu gestalten und Förderprogramme besser aufeinander abzustimmen.

Gebäudetyp-E

Als großen Erfolg wertete der Vorstand der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen die Vorlagen zum Gebäudetyp-E aus den Bundesministerien für Bau sowie für Justiz. „Dass hier das Zivilrecht angepasst werden soll, ist ein außergewöhnlicher Prozess“, unterstrich AKNW-Geschäftsführerin und Justiziarin Dr. Sarah Versteyl. Die intensive Lobbyarbeit der deutschen Architektenkammern habe sich ausgezahlt - im Sinne der Bau- und Planungsbranche und der gesamten Gesellschaft, denn es gehe darum, schneller und kostengünstiger bauen zu können.

Die Vorlage aus dem Bundesjustizministerium sieht u.a. vor, dass aus dem Bereich der anerkannten Regeln der Technik (aRdT) nur noch solche bindend gelten sollen, die sicherheitsrelevant sind. Reine Komfort-Standards müssten künftig nur eingehalten werden, wenn beide Vertragsparteien dies ausdrücklich vereinbart haben. Fachkundige Unternehmer sollen zudem einfacher von den anerkannten Regeln der Technik abweichen können, wenn sie miteinander Verträge über den Neu- oder Umbau eines Gebäudes oder einer Außenanlage schließen.

Landschaftsarchitektur-Studium

Intensiv befasste sich der Vorstand mit dem Nachwuchsmangel in der Fachrichtung Landschaftsarchitektur. „Wir werben weiterhin intensiv dafür, dass ein zweiter Studiengang für diesen wichtigen Aufgabenbereich in Nordrhein-Westfalen eingerichtet wird“, betonte Kammerpräsident Ernst Uhing.

Für den Ausschuss Landschaftsarchitektur wies dessen Vorsitzender Friedhelm Terfrüchte darauf hin, dass die „Eintragungsfähigkeit“ von Studienabsolventinnen und -absolventen an den gelernten Inhalten ausgerichtet ist, nicht an der Benennung des Studienganges. „Wir stehen gerade in Nordrhein-Westfalen vor gewaltigen Transformationsprozessen in den Kohlerevieren und bei der Implementierung regenerativer Energiegewinnungsanlagen in die Landschaft“, bekräftigte der Kammervorstand. Es sei deshalb ein wichtiges Ziel, für diese Aufgaben in ausreichender Zahl junge Fachkräfte zu qualifizieren.

Kooperation mit IGA27

Die gestaltende Kraft von Landschaftsarchitektur und Stadtplanung werde auch in den Projekten der „Internationalen Gartenausstellung 2027“ (IGA27) deutlich werden, zeigte sich der Kammervorstand überzeugt. Mit diesem Großprojekt wird der Regionalverband Ruhr mit seinen 53 Mitgliedskommunen Strukturmaßnahmen fördern und umsetzen, die eine Aufwertung der Grünräume und bessere Vernetzungen realisieren. Der Vorstand bekräftigte das Interesse, die IGA27 partnerschaftlich zu begleiten und mit eigenen Impulsen zu unterstützen.

Deklaration „Nachhaltigkeit in Stadtplanung“

Um im Städtebau nachhaltig planen zu können, müssen die entsprechenden Ziele im Sinne einer ganzheitlichen Planung möglichst früh im Projekt definiert werden. Um dieses Vorgehen zu etablieren, hat die „Initiative Phase Nachhaltigkeit“ den Leitfaden „Deklaration Nachhaltigkeit“ entwickelt. Als Mitglied der „Initiative Phase Nachhaltigkeit“ begrüßte der Vorstand der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen das Konzept, das als praxistaugliches Tool allen am Bau beteiligten Verantwortlichen dabei helfen könne, Schritt für Schritt ins Thema Nachhaltigkeit einzusteigen, die Bauherrschaft strukturiert in Nachhaltigkeitsfragen zu begleiten und die gemeinsam angestrebten Zielsetzungen nicht aus den Augen zu verlieren.

Die Deklaration Nachhaltigkeit versteht sich nicht als Vertragswerk, sondern will Anregungen dazu liefern, welche Nachhaltigkeitsziele bei der Planung im Blick behalten werden sollten. Diese Anregungen können bei der Ausformulierung des Planungsvertrags mit einfließen.

Die Initiative Phase Nachhaltigkeit wurde von der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen – DGNB e.V. und der Bundesarchitektenkammer (BAK) ins Leben gerufen.

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