Leistungskürzung ab Januar 2009

Krankentagegeld für Freiberufler entfällt

Die Medien berichteten in den letzten Wochen zwar ausführlich über die Gesundheitsreform und den ab Januar 2009 geltenden Beitragssatz von 15,5 % in der gesetzlichen Krankenversicherung - eine wesentliche Änderung, von der auch freiberufliche bzw. selbstständige Mitglieder der Architektenkammer NRW betroffen sind, wurde jedoch nicht erwähnt. Alle Personen, die freiberuflich tätig und in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, erhalten das bislang gezahlte Krankentagegeld nicht mehr automatisch weiter. Die bisherige Regelung endet zum 31.12.2008.

14. November 2008von lö

Die gesetzlichen Krankenversicherer streichen diese Leistung nicht ersatzlos, sondern bieten in der Regel einen separat abzuschließenden Wahltarif an, der mit zusätzlichen Kosten verbunden ist. Die Prämienhöhen für den Wahltarif stehen bislang noch nicht fest. Bei Abschluss eines solchen Tarifs erfolgt eine Bindung an den Versicherer für mindestens drei Jahre. Während dieser Zeit ist das übliche Sonderkündigungsrecht im Falle einer Beitragsanpassung ebenso wie ein Wechsel in eine private Krankenversicherung ausgeschlossen.

Die Architektenkammer NRW empfiehlt, den Versicherungsschutz in diesem Bereich zu überprüfen und gegebenenfalls die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall mit einem Versicherer der eigenen Wahl zu vereinbaren. Viele private Versicherungen haben bereits heute auf die neue Gesetzeslage reagiert und bieten neue Tarife an.

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