Mitteilung für die Mitglieder der Architektenkammer NRW: - Pre-Notification -
Die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen weist auf die Abbuchung der Mitgliedsbeiträge 2020 im Rahmen des SEPA-Lastschriftverfahrens hin.
Die Abbuchung der Mitgliedsbeiträge 2020 in Höhe von EUR 306,50 bei freischaffenden, EUR 225,50 bei angestellt oder beamtet tätigen und EUR 155,50 bei nicht beruflich tätigen Mitgliedern (gem. § 5 der Beitragsordnung der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen) erfolgt unter Verwendung unserer Gläubiger-Identifikationsnummer DE64ZZZ00000306307 zum 03.01.2020. Als Mandatsreferenz verwenden wir die jeweilige Mitgliedsnummer.
Dieser Artikel stellt die im Rahmen des SEPA-Lastschriftverfahrens erforderliche Pre-Notification dar und ist wie eine individuelle Nachricht anzusehen.
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