Nachhaltigkeit im Hochschulbau

Nachhaltigkeit im Hochschulbau: Gespräch mit Staatssekretär Helmut Dockter

Mit einem klaren Bekenntnis zum Bauen nach dem Prinzip der Nachhaltigkeit endete ein Gespräch zwischen dem Präsidenten der Architektenkammer NRW, Hartmut Miksch, und dem Staatssekretär des Ministeriums für Innovation, Wissenschaft und Forschung NRW, Helmut Dockter. Gerade der Hochschulbau sei eine Chance für bundesweite Vorbildwirkung, so die einhel-lige Aussage.

15. Dezember 2011

Staatssekretär Dockter beschrieb in dem Gespräch die Anstrengungen, die im Rahmen der Planung und Umsetzung im Hochschulbau in Nordrhein-Westfalen derzeit unternommen würden. Die Qualität der Zusammenarbeit mit dem Bau- und Liegenschaftsbetrieb (BLB NRW) sei für die erfolgreiche Umsetzung letztendlich maßgeblich. Hier gebe es Herausforderungen, die konstruktiv angegangen würden.

Auch die Rolle des Betreibers jeder Immobilie müsse noch stärker berücksichtigt werden. Das Instrument des „Intracting“ sorge für mehr Kostenbewusstsein und finde Anwendung. Ziel sei es, die Betriebsverantwortung der Nutzer zu stärken, so Dockter.

Einig war man sich, dass das nordrhein-westfälische Klimaschutzgesetz ein guter Weg sei, um den Prinzipien der Nachhaltigkeit gerecht zu werden. Die in dem Zusammenhang stattfindenden weiteren Beratungen mit gesellschaftlichen Gruppen seien sinnvoll.

Berufsqualifikation: Schutz der Berufsbezeichnung hat sich bewährt

Weiteres Thema war das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz, welches durch den Bundesrat nun verabschiedet worden sei und das klare Aufträge an die Bundesländer zur Folge hatte. Derzeit werde auf Arbeitsebene unter Federführung des Ministeriums für Integration, Arbeit und Soziales an der Umsetzung gearbeitet.

In diesem Zusammenhang betonte Kammerpräsident Miksch, dass sich die Anforderungen aus dem nordrhein-westfälischen Baukammerngesetz für den Berufszugang des geschützten Berufs Architekt, Innenarchitekt, Landschaftsarchitekt und Stadtplaner bewährt hätten. Veränderungsbedarf ergäbe sich nicht.

Auch die Synchronisation mit anderen Bundesländern sei trotz föderativer Strukturen abgeschlossen. Gleiches gelte für den europäischen Rahmen, der durch das Prinzip der automatischen Anerkennung der Berufszugangsvoraussetzungen bzw. Berufsabschlüsse im Bereich der Architektur Fortschritte gemacht habe. Miksch unterstrich, er gehe davon aus, dass die angekündigte Novellierung der Berufsanerkennungsrichtlinie diese guten Erfolge nicht in Frage stellen werde.

Hartmut Miksch wies in diesem Zusammenhang auf die angekündigten Veränderungen des Artikels 11 der Berufsanerkennungsrichtlinie hin, in dem das Prinzip der automatischen Anerkennung für die Fachrichtungen Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur und Stadtplanung bisher gut geregelt sei.

Drittmittelanwerbung: Keine Vermischung zwischen Lehre und Markt

Darüber hinaus sprach Präsident Miksch die Drittmittelanwerbung der Hochschulen an. Er wies darauf hin, dass die Drittmitteleinwerbung oft zu Lasten konkurrierender Angebote von Architekten und Stadtplanern am freien Markt stattfände. Diesem Umstand sei es geschuldet, dass die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen immer häufiger tätig werde, um an die klare Trennung zwischen Lehre und Markt zu erinnern.

Staatssekretär Dockter und Präsident Miksch vereinbarten abschließend die Fortführung des Dialogs und eine Weiterführung der Zusammenarbeit, wie sie sich beispielsweise jüngst im Rahmen des Landeswettbewerbs zum studentischen Wohnen in Münster und Bonn ergeben habe.

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