Neue Arbeitsstättenverordnung

Ende August ist die novellierte Arbeitsstättenverordnung in Kraft getreten. In ihrer Konzeption folgt sie der Regelungssystematik der europäischen Arbeitsschutzrichtlinie, nach der Schutzziele und allgemein gehaltene Anforderungen, aber keine detaillierten Vorgaben festgesetzt werden

15. September 2004von Li

Die allgemeinen Bestimmungen enthalten Rahmenvorschriften mit teilweise neu formulierten Anforderungen an den Bau und Betrieb von Arbeitsstätten. In einem Anhang werden die allgemeinen Anforderungen konkretisiert, im Wesentlichen werden dabei die bisherigen Regelungen der Arbeitsstättenverordnung übernommen. Durch die flexiblen Vorschriften soll den Betrieben Spielraum für an ihre Situation angepasste Arbeitsschutzmaßnahmen gegeben werden.

Um die Anwendung der Arbeitsstättenverordnung in der Praxis zu erleichtern, sollen Regeln mit Angaben erarbeitet werden, wie den Anforderungen konkret entsprochen werden kann. Diese Aufgabe wird einem „Ausschuss für Arbeitsstätten“ übertragen, der durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit berufen wird. Die bisherigen Arbeitsstättenrichtlinien gelten weiter, bis sie durch die Neuregelungen durch den „Ausschuss für Arbeitsstätten“ abgelöst werden, längstens jedoch noch sechs Jahre. 

Die novellierte Arbeitsstättenverordnung vom 25. August 2004 finden Sie auf der Homepage der Architektenkammer unter www.aknw.de, Rubrik Mitglieder/Gesetze, Verordnungen.

Teilen via