HOAI-Novelle

Neue HOAI am 18. August 2009 in Kraft getreten

Mit der Veröffentlichung der Novelle der HOAI im Bundesanzeiger am 17. August 2009 ist die neue Honorarordnung für Architekten und Ingenieure am 18. August 2009 in Kraft getreten. Nach Einschätzung der Architektenkammer NRW stellt die neue Honorarordnung im Sinne des Verbraucherschutzes sicher, dass private Bauherren und öffentliche Auftraggeber auch künftig eine sichere Grundlage für die Zusammenarbeit mit ihren Architekten, Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten und Stadtplanern haben. - Informationen, Tipps und Praxishinweise zur HOAI-Novelle.

18. August 2009

Am 12. Juni stimmte der Bundesrat der Novellierung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) zu. Die Novelle sieht u. a. eine pauschale Erhöhung der Honorare um zehn Prozent vor. „Nach jahrelangen Gesprächen und Diskussionen über die Zukunft der HOAI ist die jetzt verabschiedete Novelle ein großer Erfolg für die Architekten und Ingenieure in Deutschland“, erklärte der Präsident der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen, Hartmut Miksch, in einer Pressemitteilung. Auch wenn nicht jede Regelung in der neuen HOAI optimal sei, hätten sich die Architektinnen und Architekten doch mit ihren Kernforderungen durchsetzen können.

Die Gliederung des Leistungsspektrums der Architekten in neun Leistungsphasen blieb auf Drängen der Architektenkammern und -verbände erhalten. Durch eine frühzeitige Kostenberechnung sollen Auftraggeber künftig früher Sicherheit über Bau- und Honorarkosten haben. Die Honorare werden von den Baukosten abgekoppelt. Zudem wurde eine Bonus-/Malus-Regelung eingefügt, die das kostensparende Planen und Bauen stärken soll. Als Inländer-Regelung gilt die neue HOAI darüber hinaus als „europafest“, d.h. als vereinbar mit den Anforderungen der EU-Dienstleistungsrichtlinie.

Der Gesetzestext im Wortlaut

Die Architektenkammer NRW stellt Ihren Mitgliedern die neue Honorarordnung für Architekten und Ingenieure kostenfrei zur Verfügung.
Praxishinweis

Neben der überfälligen Erhöhung der Tafelwerte, die pauschal um 10 Prozent angehoben wurden, bietet die neue HOAI durchaus Chancen, die Architekten nutzen können, etwa die neuen Verhandlungsspielräume, die nun zulässig werden. Andere Regelungen bergen auch Gefahren, mit denen man umzugehen wissen sollte. Zu nennen ist hier, dass sich das Honorar in Zukunft nach der Kostenberechnung richtet, die demgemäß sehr sorgfältig erstellt werden muss. Das als Sonderform vorgesehene Baukostenvereinbarungsmodell birgt ebenfalls Risiken im Hinblick auf den Vertragsgegenstand. Große Vorsicht ist bei der Anwendung des § 9, Beauftragung von Einzelleistungen, geboten.Fortbildungsveranstaltungen

Die Akademie der Architektenkammer NRW hat Seminare zur Anwendung der neuen HOAI im Angebot. Informationen und Anmeldung unterACHTUNG! In das die HOAI-Infoveranstaltungen der Architektenkammer in Köln und Dortmund sowie die HOAI-Seminare der Akademie der Architektenkammer begleitende Material ("HOAI 2009 - Textausgabe mit amtlicher Begründung") haben sich Druckfehler eingeschlichen, die der Bundesanzeigerverlag in Köln mit folgendem Info-Zettel richtig stellt:
HOAI-Update in "forma"


Mitglieder, die im beruflichen Alltag mit der Formularsoftware "forma" arbeiten, können die neue Fassung der HOAI per Live-Update via Internet in ihre Software integrieren. So ist es möglich, die Änderungen auf dem heimischen PC jederzeit nachzuvollziehen. Eine Erläuterung, wie das Update gestartet werden kann, können Sie dem untenstehenden PDF entnehmen. Ebenfalls per Live-Update aktualisierbar sind die Orientierungshilfen, die in "forma" zur Erstellung von Architektenverträgen hinterlegt sind. Auch hierzu gibt es eine Erläuterung (s. unten stehendes PDF).Praxishilfe: Formblatt Kostenberechnung als Honorarberechnungsgrundlage

Das Honorar richtet sich nach § 6 der neuen HOAI für die Leistungsbildern der Teile 3 und 4 u.a. nach den anrechenbaren Kosten des Objektes auf der Grundlage der Kostenberechnung nach DIN 276-1: 2008-12.

Zur Erstellung einer Kostenberechnung nach DIN 276-1: 2008-12 können Sie hier den Formularsatz auf der Grundlage einer Excel-Tabelle herunterladen.
Weitere Informationen

Teilen via