Neue Norm: Wenn die Erde bebt
Seit April 2005 sind die Regeln für erdbeben-sicheres Bauen durch die DIN 4149 „Bauten in Deutschen Erdbebengebieten“ neu gefasst. Die Norm soll nun im Herbst dieses Jahres bauaufsichtlich in NRW eingeführt werden. Für einige Landesteile Nordrhein-Westfalens besteht eine leichte bis mittlere Erdbebengefahr.
Betroffen sind beispielsweise die Niederrheinische Bucht, die Eifel oder die Regionen um Jülich und Düren. Die erdbebengefährdeten Regionen sind in vier Zonen der Grade 0 bis 3 eingeteilt. Außerhalb dieser Zonen ist die Gefährdung als so gering einzuschätzen, dass die Norm dort nicht angewendet werden muss.
Die Erdbebeneinwirkung auf ein Gebäude wird durch die örtlichen Untergrundverhältnisse beeinflusst. Eine Rolle spielen dabei sowohl der geologische Untergrund ab einer Tiefe von etwa 20 m als auch der seismisch relevante, oberflächennahe Baugrund. In groben Karten stellt die Norm die Erdbebenzonen Deutschlands und deren geologische Untergrundklassen dar. Das NRW-Bauministerium und der Geologische Dienst NRW haben eine verfeinerte Karte erstellt, die den Grad der Erdbebengefährdung gemarkungsgenau aufschlüsselt und über den geologischen Untergrund informiert. Der oberflächennahe Untergrund ist in der Karte nicht dargestellt.
Wie auch in der Vorgängerausgabe gibt die Norm Empfehlungen für den Entwurf von Gebäuden in Erdbebengebieten, zum Beispiel Einfachheit des Tragwerks, Wahl von aussteifenden Tragwerksteilen oder Vermeidung großer Massen in oberen Geschossen. Die Norm gibt ferner allgemeine Konstruktionsregeln für die üblichen Bauweisen in Stahlbeton, Stahl, Holz und Mauerwerk.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann auf den rechnerischen Nachweis der Erdbebensicherheit verzichtet werden, wenn die Einhaltung bestimmter Konstruktionsgrundsätze gegeben ist. Ein Wohngebäude in der Erdbebenzone 3 dürfte hierfür beispielsweise nur zwei Geschosse und ein weiteres haben, dessen Masse maximal 50 % des darunter liegenden Geschosses beträgt. Unter anderem ist die Geschosshöhe auf 3,50 m begrenzt, und die konstruktiven Regeln für Mauerwerksbauten müssen eingehalten sein. Bei großen Wohnanlagen, Schulen oder Versammlungsstätten wird wegen der Folgen, die mit einem Einsturz verbundenen wären, bis auf wenige Ausnahmen ein statischer Nachweis erforderlich. Für Bauwerke, deren Unversehrtheit im Erdbebenfall für den Schutz der Bevölkerung besonders wichtig ist (beispielsweise bei Krankenhäusern oder Einrichtungen des Katastrophenschutzes), wird der statische Nachweis unverzichtbar.Die Karte der Erdbebenzonen ist zum Preis von 7,50 € plus Versandkosten zu bestellen über www.gd.nrw.de. In Kürze wird dort auch der gemarkungsgenaue Abruf der Erdbebenzone und der geologischen Untergrundsklasse möglich. Telefonische Informationen des Geologischen Dienstes NRW unter Tel.: (0 21 51) 89 75 55
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