Neues Beratungsangebot

Neues Beratungsangebot: Insolvenz vermeiden

Die Architektenkammer NRW unterstützt Mitglieder, die in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind. Als „Hilfe zur Selbsthilfe“ wird ab Januar 2009 auf Antrag ein Fachanwalt für Insolvenzrecht vermittelt und die Beratung bezuschusst.

14. November 2008von pe

Mitglieder der AKNW, die sich in einer schwierigen finanziellen Situation befinden, benötigen eine kompetente Beratung. Um diesen Kollegen fachkundige Hilfe geben zu können, bietet die AKNW eine finanzielle Unterstützung in Form einer Erstberatung bei einem Fachanwalt für das Insolvenzrecht an. Diese Erstberatung bezuschusst die AKNW einmalig mit einem Betrag in Höhe von 190 €. Voraussetzung für die Beratung ist, dass eine Insolvenzgefährdung besteht. Um dies zu belegen, muss der Antragsteller einen Fragebogen ausfüllen und in groben Zügen seine Situation schildern. Das Angebot richtet sich an freischaffende und angestellte Mitglieder.

AKNW-Mitglieder, die eine Schuldner- oder Insolvenzberatung benötigen, sollten nicht zögern, vertrauensvoll von diesem Angebot Gebrauch zu machen. Viele Kolleginnen und Kollegen setzen sich viel zu spät mit dieser Problematik auseinander und vergeben dadurch die Möglichkeit einer rechtzeitigen Sanierung. Sie geraten möglicherweise in noch größere Schwierigkeiten, weil nach der gesetzlichen Regelung in § 5 Absatz 1 und § 6 d) Baukammerngesetz die AKNW verpflichtet ist, Mitglieder aus den jeweiligen Fachrichtungslisten zu löschen, wenn zu vermuten ist, dass die Zuverlässigkeit für die Wahrnehmung der Berufsaufgaben nicht mehr besteht. Nach der einschlägigen Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte besteht eine derartige Vermutung bei der Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung oder bei der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Architekten. Mit einer frühzeitigen fachlichen Beratung kann die Insolvenz und die eidesstattliche Versicherung mit ihren nachteiligen Konsequenzen verhindert werden.

Für Rückfragen steht Ihnen gerne unser Rechtsreferent Michael Petri zur Verfügung, Tel.: (02 11) 49 67 53.

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