Positionen der AKNW zur Stadtentwicklung
Eine zukunftsfeste Stadtplanung muss nach Überzeugung der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen dem Prinzip der „Dreifachen Innenentwicklung“ folgen: maßvolle Nachverdichtung, urbane Freiraumentwicklung und Mobilitätswende.
Eine zukunftsfeste Stadtplanung muss nach Überzeugung der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen dem Prinzip der „Dreifachen Innenentwicklung“ folgen: maßvolle Nachverdichtung, urbane Freiraumentwicklung und Mobilitätswende.
Entscheidend seien zudem die Ziele der urbanen Resilienz und das Konzept der „Schwammstadt“, erläuterte der Hauptgeschäftsführer der Architektenkammer NRW, Markus Lehrmann, am 29.10.2021 vor dem Landtagsausschuss für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen. Im Rahmen einer Sachverständigenanhörung im Landtag zu dem Thema „Stadtentwicklung - ökologisch, energieeffizient und nachhaltig. Mehr Natur beginnt vor der Haustür. Naturbasierte Lösungen fördern und vorantreiben“ konnte die AKNW dort Stellung beziehen.
Neben den zuvor in der schriftlichen Stellungnahme formulierten Positionen waren folgende Aspekte Themen der Anhörung:
Die AKNW betonte, dass bei der Berücksichtigung des CO₂-Fußabdrucks eines Bauwerks immer der Lebenszyklus des Gebäudes entscheidend sei - und nicht ausschließlich auf Effizienzsteigerungen abgehoben werde könne. Dies gelte auch für das Bauen im Bestand. „Wir antworten auf den Klimawandel mit noch mehr Plastikdämmung?“, fragte Markus Lehrmann rhetorisch in der Anhörung. Architektinnen und Architekten seien in der Lage, hier nachhaltigere Lösungen aufzuzeigen. Pilotprojekte könnten dies begleitend belegen – entscheidend sei dabei jedoch eine flächendeckende Verbreitung.
In diesem Zusammenhang ist auch eine Entbürokratisierung der Förderprogramme aus Sicht der AKNW unerlässlich. Darüber hinaus wären beispielsweise Fördermanager in den Kommunen denkbar, um entsprechende Bundesmittel auch tatsächlich abrufen zu können.
Im Sinne der dreifachen Innenentwicklung gibt es – so die Stellungnahme der Kammer - erhebliches Potenzial im Bereich der Aufstockungen, Aktivierung von Brachflächen, klimaangepassten Stadtentwicklung und bei Mobilitätskonzepten. Hierzu könne auch eine Anpassung der gesetzlichen Rahmenbedingungen und Instrumente ihren Beitrag leisten, etwa durch eine Anpassung der Pendlerpauschale, die Novellierung der Grundsteuer und ein Satzungsrecht zur Vermeidung von Versiegelungen.
Unerlässlich für die Umsetzung dieser Zukunftsaufgaben sei eine entsprechende personelle Ausstattung der Bauaufsichtsbehörden mit gut ausgebildeten Fachkräften, erklärte der Hauptgeschäftsführer der AKNW. Zur weiteren Steigerung der Qualität in der Ausbildung ist zudem für die Architektenkammer NRW ein weiterer Studienstandort im Bereich der Landschaftsarchitektur dringend notwendig.
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