Positionspapier der AKNW: Dienstleistungsrichtlinie modifizieren!

Die geplante Richtlinie zur Öffnung des europäischen Dienstleistungsmarktes ist zum Gegenstand einer kontroversen öffentlichen Debatte geworden. Die Kammer, die sich bereits frühzeitig und intensiv mit dem Richtlinienentwurf der EU-Kommission beschäftigt hat, bringt Ihren Standpunkt zu diesem wichtigen berufspolitischen Thema in Form eines aktuellen Positionspapiers zum Ausdruck.

16. März 2005von we

Darin begrüßt die Kammer ausdrücklich die politische Zielsetzung, den Dienstleistungssektor im europäischen Binnenmarkt zu liberalisieren. Sie problematisiert aber Regelungsbereiche im Richtlinienentwurf, die unter den Gesichtspunkten des Verbraucherschutzes, der Qualitätssicherung beim Planen und Bauen und fairer Wettbewerbsbedingungen für Architekten dringend überarbeitet werden müssen.    

Konzeptioneller Schwachpunkt des Richtlinienentwurfes ist die ausschließliche Anwendung des sogenannten Herkunftslandprinzips. Einen Lösungsansatz sieht die Kammer in der Kombination von Herkunfts- und Bestimmungslandprinzip. Im Artikel 16 der Richtlinie sollte neben dem Herkunftslandprinzip für die personenbezogenen Rechte (Qualifikation, Titel) gleichrangig das Bestimmungslandprinzip für die leistungsbezogenen Rechte (Berufs-/Baurecht) verankert werden. Die AKNW tritt überdies dafür ein, Architekten aller Fachrichtungen in die „Allgemeinen Ausnahmen“ gemäß Artikel 17 der Richtlinie aufzunehmen.    

Das AKNW-Präsidium wird den berufspolitischen Dialog – insbesondere mit den Europaabgeordneten aus Nordrhein-Westfalen – über praxisgerechte Wege zur Öffnung des Dienstleistungsmarktes in der EU auf Grundlage des Positionspapier fortführen, um Änderungen am Richtlinienentwurf im parlamentarischen Verfahren zu erreichen. 

Teilen via