BAFA-Liste bleibt vorerst weiter gültig

"dena-Expertenliste": kein Eintrag notwendig!

Eine für Förderprogramme verbindliche Listeneintragung bei der dena zum 15. Dezember 2011 ist derzeit definitiv nicht erforderlich: Die BAFA-Liste bleibt vorerst weiter gültig. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) führt die eigene Liste bis zum Abschluss der erforderlichen Klärungen fort, die für die Vor-Ort-Beratung maßgeblich ist. Berater müssen unabhängig von irgendwelchen dena-Einträgen beim BAFA registrieren bzw. registriert sein, um antragsberechtigt zu sein.

06. Dezember 2011von ros

 Auch für die KfW-Programme Effizienzhaus 40 und 55 bleibt alles beim Alten: Es gelten die bisherigen Bedingungen der KfW. Änderungen bei den übrigen Förderprogrammen der KfW zu Modernisierung bzw. CO2-Einsparung sind sowieso nicht vorgesehen. Dennoch hat die dena zum 22.11.2011 - neben der bereits vorhandenen "dena-Expertenliste" - eine weitere Registrierung freigeschaltet. Diese ist "freiwillig" und kostenpflichtig, dient jedoch lediglich einer Datenerfassung von Personendaten durch die dena und ist mit keinerlei Berechtigungen oder qualifizierenden Registrierungen verbunden. Dieses voreilige und unnötige Vorgehen führt zu einer weiteren Verunklärung und stößt angesichts der Vielzahl offener Fragen und laufenden Abstimmungsgespräche bei den Architektenkammern auf Unverständnis. Die Bundesarchitektenkammer hat dieses Vorgehen gegenüber den zuständigen Ministerien letzte Woche bereits gerügt.

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