Schulbaupreis NRW 2023: noch bis zum 20. März bewerben!
Das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium für Schule und Bildung (MSB), vergibt zum vierten Mal in Zusammenarbeit mit der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen (AKNW) den „Schulbaupreis NRW“ - einen Preis zur Auszeichnung vorbildlicher Schul- und Bildungsbauten in Nordrhein-Westfalen. Das Verfahren richtet sich an Schulen, Schulträger sowie an Architektinnen und Architekten, Innenarchitekt*innen, Landschaftsarchitekt*innen sowie Stadtplanerinnen und Stadtplaner, die in gestalterischer und pädagogischer Hinsicht herausragende und vorbildliche Neu- und Umbaumaßnahmen in und an Schulen realisiert haben. – Einreichungen sind bis zum 20. März 2023 möglich.
Schul- und Bildungsministerin Dorothee Feller erklärt: „Der Schulbau hat einen großen Einfluss auf die Möglichkeiten des Lehrens und Lernens. So macht es viel aus, wenn der Arbeitsplatz Schule innovative Ideen fördert, praktikabel ist und sich alle wohl fühlen. Ich freue mich daher sehr, dass guter Schulbau und damit auch besseres Lernen und Lehren durch die Verleihung des Schulbaupreises NRW gefördert wird.“
„Schulen leisten einen erheblichen Beitrag zur Baukultur des Landes Nordrhein-Westfalen“, unterstreicht Ernst Uhing, Präsident der Architektenkammer NRW. „Als öffentliche Gebäude gestalten sie unsere gebaute Umwelt mit, sie sind Lern- und Lebensort von Kindern, Jugendlichen und Lehrkräften.“
Der „Schulbaupreis NRW“ will aufzeigen, wie durch das Zusammenspiel integrativer Planung und moderner Pädagogik nachhaltiger, zukunftsfähiger und somit guter Schulbau gelingen kann. Die Bedeutung von Stadt- und Freiraumplanung, Architektur und Innenarchitektur bei Schulbauten soll dabei herausgestellt und ihr positiver Einfluss auf das Umfeld, auf die Beteiligten und die pädagogische Arbeit in der Schule betont werden.
Schulen sind nicht allein für ihre unmittelbaren Nutzerinnen und Nutzer von großer Bedeutung. Sie prägen Städte, Stadtteile und -quartiere, sie bilden Gemeinschaften und Gesellschaften. Die gestalterische Qualität von Schulbauten spielt dabei eine maßgebliche Rolle.
Zu dem Auszeichnungsverfahren eingereicht werden können Neubaumaßnahmen, Umbaumaßnahmen und Modernisierungen sowie Baumaßnahmen im schulischen Außenbereich. Um die Auszeichnung können sich Mitglieder einer Architektenkammer und Bauherren bzw. Schulträger in gegenseitigem Einvernehmen bewerben. Das Objekt muss in NRW liegen und zwischen dem 20. April 2018 und dem 19. April 2023 fertig gestellt worden sein.
Für ausgezeichnete Projekte gibt es eine Urkunde und eine Gebäudeplakette. Darüber hinaus werden sie öffentlich bekannt gegeben.
Auslobung und weitere Informationen
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