Städtebaurecht: Novellierung von BauGB und BauNVO

Am 13. Mai 2017 ist das „Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht sowie zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt“ in Kraft getreten. Mit dem Gesetz sind verschiedene bedeutsame Änderungen im BauGB und in der BauNVO verbunden. Anlass der Novelle war die erforderliche Umsetzung der europäischen Umweltverträglichkeits-Änderungsrichtlinie, daneben wurden weitere Regelungsbereiche aufgegriffen.

29. Juni 2017von li

In der Baunutzungsverordnung wurde die neue Baugebietskategorie "Urbane Gebiete (MU)" eingeführt. Damit soll das Bauen in stark verdichteten städtischen Gebieten erleichtert und mehr Flexibilität eingeräumt werden. Die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) wird geändert mit Immissionsrichtwerten für urbane Gebiete von 63 dB(A) am Tag. Der ursprünglich vorgesehene Wert für nachts wurde von 48 dB(A) auf 45 dB(A) reduziert.

Die Architektenkammer NRW hatte die Einführung der neuen Baugebietskategorie ausdrücklich befürwortet, weil es ein Konzept der Mischung von Wohnen, Arbeiten, Bildung, Versorgung und Freizeitgestaltung in den Stadtquartieren bietet. Kritisiert wurde dagegen der neue § 13b BauGB. Er ermöglicht bis Ende 2019 den Außenbereich für Bebauungspläne bis zu einer Grundfläche von 10 000 Quadratmetern in das beschleunigte Verfahren ohne Umweltverträglichkeitsprüfung einzubeziehen. Der Bebauungsplan muss Wohnnutzungen begründen und sich an im Zusammenhang bebaute Ortsteile anschließen. 

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