Stärkungspaket „Kunst und Kultur“
Das Land NRW ergänzt das Konjunkturpaket der Bundesregierung auf verschiedenen Politikfeldern. Nach Angaben des Kulturrats NRW, in dem die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen mitwirkt, sieht die Landesregierung für die Kultur in NRW ein Stärkungspaket „Kunst und Kultur“ von 185 Mio. Euro vor.
Zusätzlich gewährt das nordrhein-westfälische Wirtschaftsministerium eine Überbrückungshilfe von insgesamt 300 Mio. Euro für Solo-Selbständige. „Unsere Forderungen sind damit im Wesentlichen erfüllt“, stellt der Kulturrat NRW in einem Infobrief an seine Mitglieder fest. Nun werde es entscheidend auf die Umsetzung ankommen.
„Bemerkenswert ist, dass in der Kulturpolitik endlich einmal groß gedacht worden ist: Bei einem Landeskulturhaushalt von ca. 270 Mio. Euro ist das ein erheblicher, aber auch dringend notwendiger Betrag“, unterstreicht der Vorsitzende des Kulturrats NRW, Dr. Gerhard Baum, der auch am 30. Juni am „Kulturgipfel NRW“ mit Ministerpräsident Armin Laschet teilnehmen wird.
Das Stärkungspaket „Kunst und Kultur“ umfasst u.a. ein mit 105 Millionen Euro dotiertes Stipendienprogramm, Fördermittel zur Stärkung kultureller Einrichtungen, die von Kommunen, vom Land oder als gemeinnützige Einrichtungen gemischt finanziert werden (80 Mio. Euro) sowie Hilfen für Privattheater (700.000 Euro).
Das Programm des Wirtschaftsministeriums sieht vor, dass alle Solo-Selbständigen, auch selbständige Künstlerinnen und Künstler, Lebenshaltungskosten in der Höhe von 1.000 Euro monatlich als Ausgabe einbringen können. Es gilt für die Monate Juni, Juli und August 2020. Antragsberechtigt sind Unternehmen, Solo-Selbstständige und Freiberufler, deren Umsätze in den Monaten April und Mai 2020 mindestens 60 Prozent unter Vorjahr lagen. Die Regelung der Lebenshaltungskosten gilt für Solo-Selbstständige und Personengesellschaften.
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