Stellungnahme der AKNW zum „Bauportal.NRW“

„Bauportal.NRW – vollständig gescheitert oder noch zu retten?“ Mit diesem provokativen Titel hatte die FDP-Fraktion im Mai dieses Jahres einen Antrag (Drucksache 18/4350) in das parlamentarische Verfahren des NRW-Landtages eingebracht. Im Vorfeld der Anhörung, die für den 19. Oktober terminiert ist, hat die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen eine Stellungnahme zu dieser Fragestellung veröffentlicht.

18. Oktober 2023von Simon Adenauer

Darin betont die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen die Notwendigkeit der zügigen Digitalisierung als Schlüssel zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren und hebt den dringenden Handlungsbedarf hervor. Sie stimmt mit der Antragstellerin überein, dass hierzu eine medienbruchfreie Lösung für alle Bauaufsichtsbehörden gefunden werden muss. Die AKNW empfiehlt dabei die Übernahme einer entsprechenden Kommunikationsplattform aus Mecklenburg-Vorpommern, die allen Bundesländern durch das EfA-Prinzip (Einer für Alle) zur Verfügung steht. Dies würde nach Überzeugung der Architekten Nordrhein-Westfalen auch bundesweit die Akzeptanz für digitale Bauantragsverfahren in NRW steigern. 

Um die Kommunen auf dem Weg zum digitalen Bauauftrag zu begleiten, schlägt die AKNW die Einrichtung eines einheitlichen Ansprechpartners in Form eines „Kommunalpartners“  für die Behörden vor. Darüber hinaus wird eine entsprechende Software- und IT-Infrastruktur für alle beteiligten Behörden und Stellen gefordert. 

Perspektivisch weist die AKNW darauf hin, dass der PDF-basierte Bauantrag nur ein erster Schritt auf dem Weg zu einem modellbasierten Bauantrag mit BIM (Building Information Modeling) sein kann. In einem BIM-Modell ist eine (teil-)automatisierte Prüfung von Bauanträgen möglich. Künftig wird die Künstliche Intelligenz (KI) in diesem Zusammenhang eine immer wichtigere Rolle einnehmen. Dies würde den Bauaufsichtsbehörden die Möglichkeit eröffnen, weniger Zeit in Standard-Prüfungen investieren zu müssen (Abstandsflächen, Bauplanungsrecht, Naturschutzrecht, Barrierefreiheit usw.) – was zu einer weiteren Beschleunigung der Verfahren führen sollte.  

Die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen wird diese Argumente und Empfehlungen auch in der Anhörung am 19.10.23 vor dem Landtagsausschuss für Bauen, Wohnen und Digitalisierung vortragen.

Stellungnahme der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen (AKNW) zum Antrag der FDPLandtagsfraktion „Bauportal.NRW-vollständig gescheitert oder noch zu retten?“ (Drucksache 18/4350) (PDF)

Teilen via