Übergangsregelung für BAFA-Berater
Mehrfach hatten wir über die Eintragung in die Energieeffizienz-Expertenliste für die KfW-Förderprogramme berichtet. Ab 1. Oktober 2014 gelten höhere Anforderungen für Experten die sich bereits zum Energieberater gemäß BAFA-Richtlinie von 2012 oder älter fortgebildet haben, wenn sie eine Neueintragung für das Förderprogramm Energieeffizient Bauen und Sanieren anstreben. Die Fachleute benötigen dann anstatt der bislang 16 bis zu 80 Unterrichtseinheiten ergänzender Fortbildung.
Noch bis zum 30. September 2014 gilt zur Eintragung in die Energieeffizienz-Expertenliste für die KfW-Förderprogramme eine Übergangsregelung. Architektinnen und Architekten mit einer bereits absolvierten Weiterbildung gemäß einer Richtlinie zur Vor-Ort-Beratung (BAFA) können sich mit zusätzlicher Fortbildung im Umfang von 16 Unterrichtseinheiten eintragen lassen. Die dena informierte nun über eine indirekte Verlängerung: Nach Eingang des Antrags bei der dena haben die Experten die Möglichkeit, fehlende Unterlagen bzw. Qualifikationsnachweise innerhalb einer Frist von sechs Monaten nachzureichen. Bitte nutzen Sie bei Interesse die Fortbildungsangebote der Akademie der AKNW.
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