Unentgeltliche Planungsleistungen: Wie weit geht man?

Bauwerke entstehen in der Regel als Unikate, von denen der Bauherr bei der Beauftragung einer Architektin oder eines Architekten noch keine konkrete Vorstellung hat – anders als etwa beim Erwerb von Investitions- oder Konsumgütern. Nicht wenige Bauherren suchen daher nach Möglichkeiten, sich bereits im Vorfeld der Planung einen Eindruck ihres zukünftigen Gebäudes zu verschaffen oder auch mögliche Alternativen zu vergleichen.

15. Januar 2021

Architektinnen und Architekten haben häufig den Wunsch, bereits bei der Akquise von Planungsaufträgen ihre Leistungsfähigkeit und Kreativität unter Beweis zu stellen. Dies stößt jedoch an Grenzen, da auch „erste Skizzen“ eine zeitintensive Durchdringung der Planungsaufgabe erfordern, die über eine Bewerbung meist deutlich hinausgeht.

Sicherlich ist der geregelte Planungswettbewerbe vor diesem Hintergrund als Königsweg anzusehen, da er zu überschaubaren Kosten für die Bauherren den objektiven Vergleich einer Vielzahl von Lösungsalternativen durch ein fachkompetentes Preisgericht ermöglicht. Manche Bauherren versuchen jedoch aus unterschiedlichen Gründen, andere konkurrierende Verfahren zur Vergabe von Planungsleistungen, zum Teil verbunden mit dem Verkauf von Grundstücken, zu etablieren.

Was in diesem Rahmen berufs- und vergaberechtlich möglich sowie berufspolitisch zu begrüßen ist, aber auch welche Grenzen für Mitglieder der Architektenkammern bestehen, wird in einem neuen Positionspapier der Bundesarchitektenkammer erläutert.

Weitere Informationen

Akquisition, Wettbewerbe, Mehrfachbeauftragungen: Was geht, was geht nicht und was sollten wir - individuell und/ oder berufspolitisch - machen?

 

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